[article=486479]Magdeburg beantragt eine Spielverlegung, nachdem die Testkapazitäten ausgereizt gewesen wären[/article], [article=486483]Mannheim stellt dem DFB die Hotelkosten in Rechnung[/article], Carl Zeiss Jena kritisiert, dass die Regeln während einer Pandemie durch Regierungen und Gesundheitsbehörden aufstellen würden und nicht vom DFB. Das und mehr wollte der Deutsche Fußballbund nicht auf sich sitzen lassen und veröffentlichte am Samstag eine Stellungnahme, in der er die kritischen Klubs deutlich angeht.
Die Mitteilung zum Nachlesen
Zur eingegangenen Rechnung des SV Waldhof Mannheim an den DFB, bei der sich der Klub auf eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg beruft:
Dem DFB wurde am 15. Mai nach Abstimmungen zwischen dem baden-württembergischen Kultus- und Sozialministerium seitens beider Behörden bestätigt, dass die Kosten der mit dem Hygienekonzept verbundenen Maßnahmen von den einzelnen Vereinen zu tragen sind. Diese Bestätigung wurde nun noch einmal bekräftigt. Insofern sieht der DFB keine Grundlage für die Rechnung, die der SV Waldhof Mannheim an den Verband gestellt hat. Zur Begleichung dieser Kosten werden den Klubs der 3. Liga im Übrigen die Unterstützungsgelder der DFL zur Verfügung gestellt.
Zum Antrag auf Spielverlegung des 1. FC Magdeburg und der damit verbundenen Begründung:
Die Darstellung des 1. FC Magdeburg stößt beim DFB wie auch beim zuständigen Labor auf Unverständnis. Der Klub suggeriert in seiner Argumentation, dass im Labor ein Kapazitätenproblem vorlag und der FCM vor diesem Hintergrund nicht die Regeln befolgen konnte. Dies ist falsch. „Wir bedauern die missverständliche Kommunikation des 1. FC Magdeburg. Das Labor war und ist innerhalb der regulären Betriebszeiten zu jedem Zeitpunkt in der Lage, die Tests zu analysieren. Es gibt keinerlei Kapazitätenproblem“, betont Dr. Floran Kainzinger, Berater des DFB für Diagnostik/Tests und gleichzeitig Projektleiter der DFL in diesem Bereich.
Tatsache ist, dass der 1. FC Magdeburg einen für vergangenen Mittwoch geplanten Termin zur Testung am gleichen Tag kurzfristig ohne Nennung von Gründen abgesagt hatte. Am Freitag meldete sich der Klub erneut beim Labor und fragte eine Testung für denselben Tag an, obwohl im Hygienekonzept für die Bestellung des Labors eine Vorlaufzeit von 48 Stunden verankert ist. Dennoch signalisierte das Labor, am Freitag oder Samstag die Analyse durchzuführen – wenn die Proben vom Klub angeliefert werden könnten. „Dies ist im Hygienekonzept nicht vorgesehen. Wir hätten aber angesichts der Dringlichkeit sicherlich gemeinsam einen Weg finden können. Stattdessen vereinbarte der Klub mit dem Labor einen Termin für Montag“, erklärt Dr. Kainzinger.
Dem nun erfolgten Antrag auf Spielverlegung liegt darüber hinaus ein Irrtum des 1. FC Magdeburg zugrunde, der auch schon gegenüber dem FC Carl Zeiss Jena am Donnerstag verdeutlicht werden musste: Die ersten beiden Testreihen sind keine Voraussetzung für das vorgeschriebene Quarantäne-Trainingslager. Diese Testungen können auch während des Trainingslagers durchgeführt werden. Sie sind einzig die Voraussetzung für den Einstieg ins Mannschaftstraining und in den Spielbetrieb. Folglich kann der Klub ins Trainingslager und bis Abschluss der zweiten Testreihe Trainingsformen außerhalb des Mannschaftstrainings durchführen.
Wir hoffen, dass nun auch der 1. FC Magdeburg eingehend mit dem Hygienekonzept vertraut ist, das allen Klubs der 3. Liga seit vier Wochen vorliegt und von den meisten Vereinen – unabhängig von der Verfügungslage - schon länger umgesetzt wird.
Zur Kritik des Leiters des Krisenstabs der Stadt Jena und dessen Hinweis, „die Regeln während einer Pandemie stellen Regierungen und Gesundheitsbehörden auf, nicht der DFB“, möchte der DFB betonen:
Es ist korrekt und absolut zutreffend, dass für die Pandemie-Regelungen die Regierungen und Gesundheitsbehörden zuständig sind. Das wird vom DFB in keinerlei Weise angezweifelt. Gleichzeitig ist für die Durchführung und Regelung des Fußball-Spielbetriebs in der 3. Liga und FLYERALARM Frauen-Bundesliga der DFB zuständig. Der Spielbetrieb ist aufgrund der Verfügungslage in den meisten Bundesländern für diese beiden bundesweiten Profispielklassen des DFB wieder möglich. In den Statuten ist dabei – unabhängig von der Corona-Krise – festgelegt, dass Klubs, deren Stadion nicht zur Verfügung steht, eine Ausweichspielstätte zu benennen haben. Auch ein Tausch des Heimrechts ist bis Saisonende ausnahmsweise möglich.
Zur Problematik einzelner Verfügungslagen, dem Aspekt der Verantwortung gegenüber den Spielern sowie dem engen Spielplan ist anzumerken:
Klubs konnten und können alternativ außerhalb ihres Standorts Trainingslager beziehen. Dies ist schon deshalb sinnvoll, damit die Spieler ausreichend Zeit für Mannschaftstraining erhalten. Alle Klubs können dies schon seit geraumer Zeit tun, wenn sie Hygienebeauftragte benannt haben und vor dem Mannschaftstraining zwei negative Tests durchgeführt haben. Die Benennung des Hygienebeauftragten haben in der 3. Liga die letzten Klubs unmittelbar nach Bekanntgabe der Spielansetzungen am Donnerstag nach wochenlanger Hängepartie vorgenommen. Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Spielern liegen bei allen Beteiligten, auch bei den Klubs.
In diesem Zusammenhang ist noch einmal zu betonen, dass auf die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der 3. Liga seitens des DFB seit Wochen hingearbeitet wird. Am 27. April gab es dazu die letzte Managertagung mit Einholung eines Meinungsbildes. Bereits zuvor hatte die klare Empfehlung des Ausschusses 3. Liga vorgelegen.
Der enge Rahmenspielplan ist spätestens seit Bekanntgabe des Spielplans der DFL (Bundesliga und 2. Bundesliga) und der anschließenden Relegation auch für die 3. Liga klar. Der zum Teil vermittelte Eindruck, dass das Hygienekonzept und der grundsätzliche Spielplan vor wenigen Tagen vom Himmel gefallen seien, zielt daher an der Realität vorbei.