Grund ist der nicht ausreichende Ordnungsdienst sowie der mangelnde Schutz des Gegners. Das Urteil bezieht sich auf zwei Fälle, die bereits einige Monate zurückliegen. Beim Heimspiel des OFC gegen Wacker Burghausen am zweiten Spieltag (2:0) wurde im Offenbacher Fanblock eine Rauchbombe gezündet, die keinen Einfluss auf das Spielgeschehen hatte.
Beim Gastspiel in Sandhausen am 14. Spieltag (2:0) wurde aus dem Offenbacher Fanblock ein zum Teil gefüllter Pappbecher in Richtung eines Sandhausener Spielers, der einen Einwurf ausführen wollte, geworfen und traf diesen an der Hand. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.