Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den MSV-Protest nach der gleichen im Einzelrichter-Entscheidung auch im schriftlichen Verfahren zurück.
Nach Ansicht des MSV war der eingesetzte BVB-Kapitän Franz Pfanne wegen einer angeblich im Spiel zuvor erhaltenen fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt. Das Sportgericht begründete die Ablehnung des Einspruchs damit, dass für Pfanne in den Spielberichten vor dem Duell mit Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt gewesen und auch darüber hinaus keine Hinweise für eine zusätzliche Verwarnung Pfannes vorhanden seien.