Eigentlich hätte sich Marvin Bakalorz den Fragen der Journalisten stellen sollen. Doch der MSV Duisburg änderte den Plan für die Medienrunde am Donnerstag vor dem Heimspiel gegen Türkgücü München (Samstag, 14 Uhr) kurzfristig. An Stelle des Abwehrmanns schaltete sich Geschäftsführer Peter Mohnhaupt dazu, um den Stand mit Blick auf den Einspruch beim DFB zu erklären.
Zur Erinnerung: Die Duisburger hatten Protest gegen die Wertung der 1:3-Pleite gegen Borussia Dortmund II vor knapp zwei Wochen eingelegt. Mit Franz Pfanne stand beim BVB ein Spieler auf dem Feld, der nach Ansicht der Duisburger eigentlich gelbgesperrt hätte fehlen sollen.
Einen abschließenden Stand gäbe es nicht, sagte Mohnhaupt. Er erklärte: "Im ersten Step haben wir Protest gegen die Spielwertung als solches eingelegt. Das wurde vom Einzelrichter abgelehnt. Gegen diese erste Entscheidung haben wir erneuten Einspruch eingelegt und plädieren jetzt für eine mündliche Verhandlung auch unter Hinzunahme von Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme."
Diese habe der DFB aber abgelehnt. "Und zwar mit der Begründung, dass es einen unstreitigen Sachverhalt gebe. Auch dagegen haben wir Einspruch eingelegt. Wir sind der Meinung, dass der Sachverhalt sehr wohl streitig ist."
Mohnhaupt weiter: "Wir sind der Meinung, dass allein der Paragraph 43 der Spielordnung entscheidend ist. Dort ist das einzige Kriterium für die fünfte Gelbe Karte das Vorweisen des Schiedsrichters gegenüber dem jeweiligen Spieler." Auf den TV-Bildern ist jedenfalls deutlich zu erkennen, wie BVB-Spieler Pfanne beim Spiel gegen den SV Meppen die Gelbe Karte gezeigt bekommt. Und nicht sein Teamkollege Maik Amedick, dem die Verwarnung im Spielbericht zugeschrieben wurde, obwohl er auf der Bank saß.
"Darauf hat der DFB bisher wenig Bezug genommen und sich nur auf Verfahrensordnungen bezogen. Wir werden auf eine mündliche Verhandlung bestehen", betonte Mohnhaupt. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis der Prozess zu Ende geführt ist und dafür kämpfen, dass der MSV das Recht zugesprochen bekommt."
Laut Mohnhaupt gibt es Urteile auf Landesverbandsebene, die die Position des MSV untermauern und als Präzedenzfälle dienen sollen. "Demnach ist entschieden worden, dass der Verein die Verantwortung trägt, seine fünften Gelben Karten nachzuhalten, und es eben nicht relevant ist, was im Spielberichtsbogen oder DFB-Net steht."
MSV: Viertliga-Lizenz beantragt, Zuversicht bei Drittliga-Lizenz
Im nächsten Schritt warten die Duisburger auf eine Antwort des DFB. Sollte ein zukünftiges Urteil zugunsten des MSV ausfallen, wäre ein Wiederholungsspiel nach Mohnhaupts Ansicht nicht möglich. Stattdessen würden die drei Punkte gleich auf das Duisburger Konto wandern, so der Geschäftsführer, der auf eine Klärung in der laufenden Saison hofft.
Das wären natürlich wertvolle Zäher für den abstiegsbedrohten MSV, wobei Mohnhaupt überzeugt sei, "dass wir den Klassenerhalt sportlich lösen werden".
Und in der kommenden Saison? Am 1. März müssen die Bewerbungsunterlagen für die Drittliga-Lizenz abgegeben werden. Mohnhaupt: "Wir sind guter Dinge, die nächste Saison sauber geplant zu bekommen. Es ist eine Menge Detailarbeit, aber aktuell sehen wir da keine großen Herausforderungen und sind berechtigt optimistisch."
Die Unterlagen für die Regionalliga West haben die Meidericher indes bereits eingereicht, bestätigte Mohnhaupt auf WAZ-Nachfrage. "Wir müssen für alle Fälle planen - auch für ein Viertliga-Szenario."