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Beschwerde der TuS Koblenz wirkungslos
"Daher konnte nicht abgeholfen werden"

Koblenz: Beschwerde der TuS wirkungslos
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Die Beschwerde des TuS Koblenz hat keine Wirkung gezeigt und ist von der Deutschen Fußball Liga (DFL) abgewiesen worden.

Der Zweitligist war gegen die Bestrafung wegen gravierender Verstöße im Lizenzierungsverfahren - acht Punkte Abzug und 200.000 Euro Geldstrafe - angegangen. "Aus dem Beschwerde-Vortrag haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Daher konnte nicht abgeholfen werden", erklärte DFL-Geschäftsführer Christian Müller in einer Pressemitteilung. Der Klub hat nun die Möglichkeit, den Vorstand des Ligaverbandes als Beschwerde-Instanz anzurufen.

Die DFL hatte Koblenz am 24. April mit dem Rekord-Punktabzug sowie der Geldbuße belegt, da die TuS dem Lizenzierungsausschuss die Verträge der Spieler Marko Lomic und Branimir Bajic - samt Ablösesumme in Höhe von 2,3 Millionen Euro - vorenthalten haben soll. Die DFL sprach sogar von "mutwilliger Täuschung". Die Koblenzer hatten bereits angedeutet, dass die endgültige Entscheidung über das Strafmaß bei einem etwaigen Gang durch sämtliche Instanzen sogar erst nach dem Saisonende fallen könnte. Damit könnte unter Umständen eine Entscheidung über den Abstieg aus der 2. Bundesliga am "grünen Tisch" fallen.

Koblenz-Anwalt Christoph Schickhardt glaubte nach Angaben von TuS-Aufsichtsratsboss Walterpeter Twer einen Weg gefunden zu haben, um den Punktabzug doch noch abwenden zu können. "Nach Angaben unseres Anwalts Christoph Schickhardt sind die Verträge mit den beiden Spielern überhaupt nicht haltbar. Schließlich müssen bei Vertragsabschlüssen gewisse Formen gewahrt werden. Wir müssen jetzt erstmal abwarten, ob die Verträge überhaupt gültig sind", hatte Twer am vergangenen Sonntag dem Pay-TV-Sender Premiere gesagt.

Nach formellen Gesprächen mit den verantwortlichen Vereinsgremien waren mit Hilfe von Rechtsanwalt Schickhardt die Unterlagen zusammengestellt und an die DFL geschickt worden. "Die Entscheidung wird keinen Bestand haben. Sie lässt jedes Maß vermissen", hatte Schickhardt noch zuversichtlich geäußert. Am vergangenen Freitag war die Einspruchsfrist abgelaufen.

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