Diese Bedingung muss bis zum 5. Juni (2. Bundesliga) bzw. bis zum 8. Juni (Regionalliga) erfüllt sein. Außerdem wurden die Auflagen gestellt, einen Soll-/Ist-Abgleich quartalsweise einzureichen (bisher monatlich) und das negative Eigenkapital nicht zu verschlechtern.
Eine weitere Bedingung, ausschließlich für die 2. Bundesliga, betrifft den technisch-organisatorischen Bereich: Bis zum 01. August dieses Jahres muss das Georg-Melches-Stadion mit einer Rasenheizung ausgestattet werden. Alle weiteren Lizenz relevanten Kriterien wie z.B. sportlicher, sicherheits- und medientechnischer Bereich sind bereits jetzt erfüllt.