Das Sportgericht reagierte damit auf das Zünden von Feuerwerkskörpern und Böllern durch die FCK-Fans in zwei Fällen. Die Pfälzer haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Während des Punktspiels zwischen dem Karlsruher SC und dem FCK am 28. Februar wurden im Lauterer Zuschauerblock in der 56. und 69. Minute Böller gezündet. Bei der Partie zwischen Fortuna Düsseldorf und den "Roten Teufeln" am 22. März wurde im Zuschauerblock des FCK in der 90. Minute ein Feuerwerkskörper gezündet. Das Sportgericht wertete die Handlungen als unsportliches Verhalten.