Das Gremium unter dem Vorsitzenden Hans E. Lorenz (Wöllstein) sah es als erwiesen an, dass da Silva seinem Gegenspieler Gaetan Krebs in der Bundesligapartie gegen Hannover 96 am 14. Dezember 2007 (5:1) abseits des Spielgeschehens mit dem linken Ellbogen ins Gesicht geschlagen hat. Da Schiedsrichter Peter Sippel (München) den Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Anton Nachreiner (Gottfrieding) nachträglich ein Ermittlungsverfahren einleiten und Strafantrag stellen. "Ellbogenschläge sind in hohem Maße gefährlich. Es ist eindeutig, dass der Spieler bewusst nach hinten ausschlägt und billigend in Kauf nimmt, dass der Spieler Krebs im Gesicht getroffen wird", begründete Lorenz sein Urteil gegen Wiederholungstäter Da Silva, der im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Delikte bereits zweimal (drei Punktspiele, dann sieben Punktspiele) gesperrt wurde.
Da der Cottbuser Defensivspieler während der Verhandlung seine Unschuld beteuerte, hatte Nachreiner wegen "Uneinsichtigkeit" sogar eine Verschärfung des Urteils und eine Sperre von neun Spielen gefordert. Energie-Manager Steffen Heidrich sagte indes dem Sport-Informations-Dienst (sid), dass sein Klub die Berufung vor dem Bundesgericht "in Erwägung zieht".