Zitat - geschrieben von alibaba
Zitat - geschrieben von Invincible
Zitat - geschrieben von jetzt erstrecht
Zitat - geschrieben von alibaba
[quote=Kingsizewolf]
[quote=Laie]
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Zuletzt modifiziert von Invincible am 20.08.2013 - 19:53:31
Ganz lesen soll helfen Invincible.
Zusatz 5 wäre da gut. Nur zur Info. Dann hättest du nicht so groß falsch schreiben müssen. Weil das falsch war
nur für dich:
SOLIDARITÄTSMECHANISMUS
Artikel 1 Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrages den
Verein, werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein bezahlten
Entschädigung, mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom
Gesamtbetrag abgezogen, die vom neuen Verein an die Vereine zu
zahlen sind, die in früheren Jahren zum Training und zur Ausbildung
des betreffenden Spielers beigetragen haben. Dieser Solidaritätsbeitrag
wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren (Berechnung auf
einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler zwischen
den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
– Spielzeit seines 12. Geburtstages:
5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 13. Geburtstages:
5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 14. Geburtstages:
5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 15. Geburtstages:
5 % (d. h. 0,25 % der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 16. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 17. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 18. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 19. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 20. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 21. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 22. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
– Spielzeit seines 23. Geburtstages:
10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung
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Artikel 2 Zahlungsmodalitäten
1. Der gemäss vorstehenden Bestimmungen zu leistende Solidaritätsbeitrag
muss vom neuen Verein innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung
des Spielers oder im Falle bedingter Zahlungen innerhalb von
30 Tagen nach dem Datum dieser Zahlungen an die Vereine bezahlt
werden, die den Spieler ausgebildet haben.
2. Der neue Verein ist für die Berechnung des Solidaritätsbeitrags und
des Verteilschlüssels für die Summe gemäss der bisherigen Karriere
des Spielers auf der Grundlage des Spielerpasses zuständig. Falls nötig
unterstützt der Spieler den neuen Verein bei der Erfüllung dieser Verpfl
ichtung.
3. Ist die Kontaktaufnahme zwischen dem Berufsspieler und einem Verein,
der ihn ausgebildet hat, innerhalb von 18 Monaten nach dem
Transfer des Spielers nicht möglich, wird der Solidaritätsbeitrag an die
Verbände in dem Land bezahlt, wo der Spieler ausgebildet wurde.
Der Solidaritätsbeitrag ist für das Jugend-Förderungsprogramm des
entsprechenden Verbandes zweckbestimmt.
4. Die Disziplinarkommission kann gegen Vereine, die den in diesem
Anhang festgelegten Verpfl ichtungen nicht nachkommen, Disziplinarmassnahmen
aussprechen.