Zitat - geschrieben von 1betuwin
Zitat - geschrieben von alexfritz
Weiß eigentlich jemand wieviel man so an Geld haben muß um gut in die 3. Liga zu starten und zu bleiben ? Meine Frage bezieht sich darauf dass ja nicht mehr ausgegeben wird als was man hat, aber das was man hat, muß dann wie hoch ungefähr an Polster sein ?
Die Voraussetzungen für die Lizenzen kannst du googeln.
Wie viel man brauch, um drin zu bleiben, kann dir wohl keiner sagen
Hier mal die Etats der aktuellen 3. Liga Vereine:
liga3-online.de/etat-tabelle-karlsruher- sc-ubernimmt-die-spitzenposition/Unser Etat für die 1. Mannschaft ist glaube ich ca. 1 Mio und Gesamtetat ca. 2,x Mio. Also Vergleichbar mit Unterhaching, wobei man beachten muss, dass man in der 3 Liga alleine 700.000€ Fernsehgelder bekommt. In der 4. Liga gibt es gar nichts.
Trotzdem sollte man sich nicht zu sehr mit der 3.Liga beschäftigen :P
Ich habe hier mal ein paar Voraussetzungen für die 3.Liga,die wir vor 2 Jahren erfüllen mussten.
Ich glaube es ist einfacher sich ein Atomkraftwerk in den Garten zu stellen.
2. Weitere technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen
a) Einreichung des Abnahmebogens Stadion, 1. Teil – technische Einrichtungen und des
Abnahmebogens Stadion, 2. Teil – sicherheitstechnische Einrichtungen.
b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Mannschaft der 3. Liga, die folgende
Voraussetzungen erfüllt:
aa) Zuschauerkapazität über 10.000 Plätze, (für 2. Mannschaften über 5.000 Plätze)
davon mind. 2.000 Sitzplätze;
bb) Flutlichtanlage mit mindestens 800 Lux E-Cam (fernsehtauglich);
cc) Naturrasenspielfeld;
dd) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen für Aktive und Zuschauer
sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter;
ee) Im Übrigen sind die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen
inklusive der zugehörigen Anlagen 1 und 2 Teil der Zulassungsvoraussetzungen.
c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen entscheidet
der DFB-Spielausschuss, wobei sich das Stadion in jedem Fall im Verbandsgebiet
des DFB befinden muss.
d) Das Stadion muss für den Spielbetrieb der 3. Liga uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung, bzw. durch Vorlage des
Stadionmietvertrages, soweit der Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu
erbringen.
e) Nachweis einer ausreichenden Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung
des Spielbetriebs in der 3. Liga.
f) Einhaltung folgender Bedingungen bei der Verpflichtung von Spielern:
aa) Mindestens zwölf deutsche spielberechtigte Vertragsspieler im Kader.
bb) Bei Vermittlung von Spielern Beachtung der Vorgaben des Spielervermittlerreglements
der FIFA.
C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga
103
g) Sportlicher Unterbau:
aa) Mindestens eine weitere Herren-Mannschaft im Meisterschaftsspielbetrieb des
zuständigen Regional- oder Landesverbandes (nur für Amateurvereine).
bb) Mindestens fünf eigene Jugend-Mannschaften im Verbandsspielbetrieb, darunter
A-, B- und C-Jugend.
Bei Kapitalgesellschaften genügt es, wenn der Mutterverein die Voraussetzungen (sportlicher
Unterbau) erfüllt.
h) Ab Beginn der Spielzeit 2010/2011 Zulassungsvoraussetzung für Bewerber zur 3. Liga:
Nachweis eines Leistungszentrums mit folgenden strukturellen Bedingungen:
aa) Trainingsgelände
Trainingsgelände mit Umkleidekabinen und zwei Rasenplätzen mit Flutlicht (moderner
Kunstrasenplatz zählt als Rasenplatz)
• Technikparcours
• Möglichkeit der Hallennutzung im Winter; die Halle sollte in der Nähe des
Leistungszentrums liegen
bb) Sportliche Betreuung
• Für jede Mannschaft einen Trainer, davon mindestens ein hauptamtlicher
Trainer (mindestens A-Lizenz-Inhaber). Der hauptamtliche Trainer kann
auch sportlicher Leiter des Leistungszentrums sein.
• 1 Torwarttrainer (Teilzeit)
• Trainer im Leistungszentrum müssen mindestens Inhaber der Trainer-BLizenz
des DFB bzw. der UEFA sein bzw. den entsprechenden Lehrgang bereits
begonnen haben
• Der DFB richtet Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Trainer im
Leistungszentrum ein. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend.
cc) Ärztlicher und physiotherapeutischer Bereich
• Behandlungszimmer für einen Arzt
• 1 Massageraum
dd) Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung
• 1 Arzt (Teilzeit), der in räumlicher Nähe zum Leistungszentrum ansässig
sein soll
• 1 Physiotherapeut (Teilzeit),
• 1 Diplomsportlehrer oder 1 Physiotherapeut (Teilzeit) als Reha- und Koordinationstrainer
• 1 x jährlich stattfindende medizinische Untersuchung aller Spieler des Aufbau-
und Leistungsbereichs. Die genauen Anforderungen legt die Kommission
Leistungszentren in Abstimmung mit der Kommission Sportmedizin des
DFB fest.
ee) Jugendförderprogramm
Der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft muss über ein schriftlich ausgearbeitetes Jugendförderprogramm
verfügen, das mindestens Folgendes enthalten muss:
• Zielsetzung und Philosophie der Jugendförderung Organisation der Jugendabteilung
(Organigramm, rechtliche Struktur)
• Angaben zur Finanzierung (Budget, Beitrag des Zulassungsbewerbers)
C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga
104
• Beschreibung der fußballtechnischen Ausbildungsprogramme für verschiedene
Altersgruppen (spielerische Fähigkeiten, technische, taktische und
körperliche Fertigkeiten)
• Angaben zum Ausbildungsprogramm in Bezug auf die Spielregeln
• Beschreibung eines Überprüfungs- und Feedbackprozesses zur Bewertung
der Ergebnisse im Hinblick auf die gesteckten Ziele
• Dauer des Programms (mindestens drei Jahre, höchstens sieben Jahre)
Das Programm ist dem DFB vorzulegen und von ihm zu genehmigen.
ff) Außersportliche Betreuung
Bei auswärtigen Spielern muss eine unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolle
Betreuung und Unterbringung (Internat, Gasteltern etc.) vorhanden sein. Zudem muss
der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft über Einrichtungen verfügen, in denen die Spieler
verpflegt werden können und in denen eine schulische und pädagogische Betreuung
möglich ist.
gg) Schule und Verein
Eine funktionierende Kooperation von Schule und Verein bzw. Kapitalgesellschaft, die
zum einen zusätzliche Trainingseinheiten im Rahmen des Schulunterrichts vorsieht und
zum anderen die sportliche Beanspruchung mit den schulischen Anforderungen koordiniert,
muss vorhanden sein. Bei dem Aufbau dieser Kooperation wird der DFB in Zusammenarbeit
mit dem Ligaverband und den DFB-Mitgliedsverbänden sowie den zuständigen
Ministerien der Länder Hilfestellung leisten. Der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft
stellt sicher, dass kein Juniorenspieler im Leistungszentrum nach Absolvierung
der obligatorischen Schulpflicht daran gehindert wird, seine schulische oder berufliche
Ausbildung fortzuführen.
hh) Übergangsregelung für Aufsteiger in die 3. Liga
Für Aufsteiger in die 3. Liga besteht ab der Spielzeit 2010/2011 ein Übergangszeitraum
von jeweils einem Spieljahr zur Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen.
i) Schaffung der Voraussetzungen für eine zentrale Ligavermarktung:
aa) Nachweis, dass alle Spieler des Teilnehmers die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte,
insbesondere das Recht am eigenen Bild, auf den Teilnehmer zur eigenen
Nutzung und zur eventuellen zentralen Ligavermarktung übertragen haben.
bb) Rechtsverbindliche Erklärung, ein eventuelles Liga-Logo auf alle möglichen Kommunikationsmittel
zu übernehmen und im Stadion zwei Meter Bandenfläche auf Höhe
der Mittellinie für dieses Logo zu reservieren.
cc) Rechtsverbindliche Erklärung, für einen eventuellen Liga-Sponsor Werbeflächen im
Stadion, auf Kommunikationsmitteln und sonstige werbliche Leistungen nach vom
DFB-Präsidium zu erlassenen Vorgaben zu reservieren. Die Entscheidung darüber,
ob ein Liga-Logo vermarktet oder ein Vertrag mit einem Liga-Sponsor abgeschlossen
wird, muss den Teilnehmern spätestens bis zum 1. Januar vor Beginn des
Spieljahres bekannt gegeben werden.
dd) Rechtsverbindliche Erklärung, dass bei einer eventuellen zentralen TV-Vermarktung
der 3. Liga ein werbefreies Stadion für Livespiele zur Verfügung steht.
j) Verpflichtung zur Zahlung der Zulassungsgebühr.
C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga
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3. Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen
a) Verpflichtung eines verantwortlichen Trainers für die Mannschaft der 3. Liga mit
Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz). Über kurzfristige Ausnahmen während
der laufenden Spielzeit entscheidet der DFB-Spielausschuss.
b) Benennung/Meldung von medizinischem Personal (mind. ein Arzt und ein Physiotherapeut).
c) Benennung/Meldung eines Leiters des Nachwuchsleistungszentrums (ab der Spielzeit
2010/2011).
d) Benennung/Meldung eines operativ tätigen Geschäftsführers (Hauptamt). Nachweis
durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages.
e) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Finanzbereich (Hauptamt). Nachweis
durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages.
f) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Marketingbereich.
g) Benennung/Meldung eines Medienverantwortlichen (Hauptamt/Teilzeit). Nachweis
durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages.
h) Unterhaltung einer Geschäftsstelle mit ausreichenden Kommunikationseinrichtungen,
welche täglich erreichbar ist. Nachweis durch entsprechende Erklärung.
Beiträge
1. Von allen Meisterschaftsspielen der 3. Liga und der Regionalliga hat der veranstaltende
Teilnehmer einen Beitrag von 5% der Zuschauereinnahmen (abzgl. der Umsatzsteuer),
mindestens jedoch 1000,00 € (3.Liga) und 500,00 € (Regionalliga) pro Spiel, zu entrichten.
Einen Anteil in Höhe von 3% erhält der DFB, der restliche Anteil von 2% steht als Beitrag
dem Regionalverband/Landesverband zu, dem dieser Verein angehört.
2. Bei Wiederholungsspielen sowie eventuellen Relegations- und Entscheidungsspielen der
3. Liga und der Regionalliga hat der veranstaltende Teilnehmer einen Beitrag von 10% der
Zuschauereinnahmen (abzgl. der Umsatzsteuer) mindestens jedoch 2000,00 € (3.Liga)
und 1000,00 € (Regionalliga) pro Spiel, zu entrichten. Einen Anteil in Höhe von 5% erhält
der DFB, der restliche Anteil in Höhe von 5% steht als Beitrag dem Regionalverband/
Landesverband zu, dem dieser Verein angehört.
3. Die Spielabrechnung ist den zuständigen Geschäftsstellen der 3. Liga bzw. der Regionalliga
durch den veranstaltenden Teilnehmer unaufgefordert 14 Tage nach dem Spieltermin
zuzusenden.