Zitat - geschrieben von PreuenTom
Zum einen haben die Vereine überhaupt keinen Einfluss darauf, welches Spiel von der ZIS als Hochrisikospiel eingestuft wird. Zum zweiten fehlt es mir an der der Transparenz, warum überhaupt so viele Polizeibeamte eingesetzt werden müssen.
Die Polizei stellt die besondere Gefahrenlage fest, legt die Maßnahmen und die Einsatzstärke fest. Ob bei AgD-Hetzorgien, Volksfesten oder halt Bundesligaspielen. Wer denn sonst? Die Vereine ("Och, 50 Beamte reichen, ist uns sonst zu teuer."? Die haben gar nicht die Kompetenz dafür. Oder wollen Sie auch ne Volksabstimmung darüber?
Zitat - geschrieben von PreuenTom
Viertens beteiligen sich nicht alle Länder an einer Kostenstellung für die Vereine.
Noch nicht. Das Urteil ist ja erst ein paar Stunden alt. In GB, F, I beteiligen sich die Vereine sehr wohl mit Millionen an den Polizeikosten. Natürlich ist der Vergleich mit anderen Staaten erluabt, der wird ja sonst auch nach Belieben bei jedem Pillepalle heran gezogen.
Und die Logik warum in den Ländern alles bis auf's Komma gleich sein muss, aber man nicht in andere Staaten gucken darf, erschließt sich mir nicht.
Zitat - geschrieben von PreuenTom
Fünftens was ist mit den Gastvereinen, deren Fans ja schließlich auch in größerer Anzahl zu den Spielen anreisen. Für mögliche Krawalle braucht es mindestens zwei verschiedene Gruppierungen.
Die DFL kann ja eine Teilung der Kosten zwischen den Vereinen vereinbaren. Das steht ihr frei.
Zitat - geschrieben von PreuenTom
Wie sieht es um Unternehmen in der Freizeitbranche aus, ...
Whataboutism hilft wie üblich nicht weiter. Es kann nicht falsch sein einen Missstand zu beseitigen bloß weil es noch andere gibt.
Im Übrigen hat Bremen die Regelung nicht für Fußballspiele getroffen sondern für „gewinnorientierte, erfahrungsgemäß gewaltgeneigte Veranstaltungen“. Davon gibt es nicht so viele. Kennen Sie sonst noch welche?
Ihre Argumente funktionieren aber eh nicht, weil Sie die Einschränkungen missachten und ausdrücklich Veranstaltungen nennen, die entweder nicht gewinnorientiert oder nicht gewaltgeneigt sind. Um die geht es gar nicht.
Also nicht um Wacken oder Motorsport, das Oktoberfest oder Crange.
Zitat - geschrieben von Platzwart_sein_sohn
Es geht doch nur um 1. und 2. Liga Spiele oder?
Die DFL kann nur für die 1. und 2. Liga klagen. Warum sollten die Gebühren in anderen Ligen nicht erhoben werden? Das Urteil ermöglicht das.