RevierSport
Leistungsträger
Posts: 348
KFC Uerdingen Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen? Sollte es beim<b> KFC Uerdingen</b> in Kürze eine Mitgliederversammlung geben, es würden sicherlich die Fetzen fliegen. Auf der einen Seite der Verwaltungsrat, der dem Vorstandsvorsitzenden Thomas Artikel lesen
|
|
WsFD.WkA
Führungsspieler
Posts: 671
Lieblingsverein
Und es wird immer besser.
|
|
Eierloser Eiermann
Minikicker
Posts: 16
Ich bin kein Fan vom KFC aber den echten Fans ist das ja kaum zuzumuten. Es ist beschämend. Es sollten alle gehen und ein völliger Neuanfang muss gestartet werden. So ist es ein Schrecken ohne Ende. Schade!
|
|
Rumpelheinz
Ergänzungsspieler
Posts: 102
Von Laienschauspielern und Hobbykünstlern:
Die Satzung gibt dem Verwaltungsrat nicht das Recht eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Verwaltungsrat darf nur die Empfehlungen der außerordentlichen Versammlung umsetzen.
Eine Mitgliederversammlung (egal ob ordentlich oder außerordentlich) kann laut Satzung nur vom Vorstand einberufen werden. Wenn dieser nicht einberuft, steht den Mitgliedern nur der Weg über das Amtsgericht offen.
Der Verwaltungsrat blamiert sich auf ein Neues und ist nimmermüde auch noch einen letzten Rest an Glaubwürdigkeit zu verspielen.
4 12.Mann v. Kleeblatt
GFC Düren 09
Gutsherr
Seriös05
|
|
Gutsherr
Leistungsträger
Posts: 301
Die Sache ist nach § 25 BGB i. V. m. § 11 Abs. 5 und 6 KFC-Satzung klar geregelt:
Der Vorstand - und nur dieser - ist berechtigt, Mitgliederversammlungen einzuberufen, seien es "ordentliche" oder "außerordentliche". Beruft - wie hier - ein unzuständiges Vereinsorgan (hier Verwaltungsrat) eine Mitgliederversammlung, sind die gefaßten Beschlüsse anfechtbar, zunächst durch Widerspruch unmittelbar gegen den Beschluß noch in der Versammlung zu Protokoll und sodann - innerhalb von spätestens drei Wochen - durch Anfechtung im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Krefeld. Bei Mitgliedern, die nicht an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben, erübrigt sich der Widerspruch und die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Erhalt des Versammlungsprotokolls, das dann allerdings unmittelbar nach der Versammlung beim Protokollführer anzufordern ist.
Empfehle unbedingt noch folgenden Tagesordungspunkt: "Beschlußfassung über die Enthebung der Mitglieder des Verwaltungsrates von ihren Ämtern".
Alles hier wirklich ein Schmierenstück aus dem Tollhaus!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 08.11.2024 - 16:15:35
3 12.Mann v. Kleeblatt
GFC Düren 09
Rumpelheinz
|
|
Seriös05
Leistungsträger
Posts: 335
Liebe sportsfreunde!
Es wird konsequenzen haben,für die die konsequenzen aussprechen mögen. Die lösung aller probleme ist ja schon da,nur sollte sie auch in vollem umfang zugelassen werden. Der kfc uerdingen 05 ist auf einem guten weg. Einige "anhänger" haben es nur noch nicht verinnerlicht! Nun dauert es ja nicht mehr lang!
Fans unterstützt mannschaft und trainer in der gleichen hingabe und leidenschaft wie zuletzt! Sie brauchen euch...ihr seid das herz des vereins! Vielen dank!
Sportliche grüße!
1 12.Mann v. Kleeblatt
|
|
Gutsherr
Leistungsträger
Posts: 301
Der Beitrag des Verwaltungsratsmitgliedes Harald-Udo Grassen auf facebook:
"Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar, das sehe ich nicht so, denn es wird keine Beschlüsse geben, die ao MV soll in eine Empfehlung der Mitgliederversammlung an den Verwaltungsrat münden"
gibt Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch die "Empfehlung" der Mitgliederversammlung muß durch eine Abstimmung herbeigeführt werden und ihr Ergebnis ist dann der "Beschluß". Wäre es anders, bräuchte man weder eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, noch deren Traktandierung auf der Einladungsmitteilung.
Nur als kleine Hilfestellung für das Rechtsverständnis des Verwaltungsrates gedacht!
1 12.Mann v. Kleeblatt
|
|
Gutsherr
Leistungsträger
Posts: 301
Auch der weitere Beitrag Grassens auf facebook:
Ein weiterer Kommentar von Harald Udo Grassen
"Nun es gibt auch andere Sichtweisen, beispielsweise das die Berechtigung zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §12(17) der Satzung implizit beim Verwaltungsrat liegt, da in diesem § 13 die Rechte und Pflichten des Verwaltungrates beschrieben sind. Wird die ao MV ausschliesslich vom Vorstand einberufen, könnte der Vorstand das Ansinnen des Verwaltungsrates blockieren, so würde die Satzung sich selbst aushebeln. Die Satzung bedarf sicher einer Überarbeitung und auch einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates. Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar"
ist zu kommentieren:
Es ist zu differenzieren zwischen dem Recht, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, und dem Recht, in einer Mitgliederversammlung Individual- oder Organkompetenzen wahrzunehmen. Die Mitgliedrversammlung ist in § 11 KFC-Satzung statuiert. Nach § 11 Abs. 5 sind diese Mitgliederversammlungen (nur) vom Vorstand einzuberufen, unter Beachtung der vorgeschriebenen Formen und Fristen. Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist zusätzlich das Erfordernis des Vereinsinteresses erforderlich (§ 11 Abs. 15 Satzung), das hier allerdings zweifellos vorliegt. Dieses Erfordernis ändert aber nichts an der Einberufungsbefugnis, die auch in diesem Fall beim Vorstand verbleibt.
Der von Grassen zitierte § 12 Abs. 17 KFC-Satzung regelt nicht das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat zur Herbeiführung der Beschlußfassung über eine Empfehlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abzuberufen, sondern lediglich dessen Recht, auf einer vom Vorstand einberufenen Mitgliederversammlung, einen solchen Antrag stellen zu dürfen, über den dann abzustimmen, d. h. Beschluß zu fassen ist.
Beruft ein Vorstand trotz Notwendigkeit keine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, besteht - nach Satzung - nur die Möglichkeit, daß nach § 11 Abs. 15 mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder eine solche beim Vorstand beantragt.
Zuzustimmen ist allerdings der Ansicht Grassens, daß die Satzung zu überarbeiten sei; allerdings nicht im Sinne einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates, sondern der Bestellung und Abberufung des Vorstandes ausschließlich durch die Mitgliederversammlung und der Schärfung der persönlichen und fachlichen Qualifikationen der Verwaltungsratsmitglieder als Voraussetzung für deren Wahl in das genannte Gremium.
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 09.11.2024 - 09:24:38
|
|
Harry Reloaded
Star
Posts: 1975
Verwarn.:
Liebe Sportsfreunde, in dem Buch der Bücher, EIN KURS IN WUNDERN, steht eindeutig und ganz seriös05, wie eine solche Versammlung einzuberufen ist! Es wird auf allen Ebenen total seriös05 gearbeitet und andi1 kauft sich bald, von seinen bobcoin token, den Porsche, auf den er schon sooooo lange wartet.
Das ist der ewige Nichtaufsteiger, in den Farben Rot und Blau
Ich bin Geschäftsführer und meine Tochter ist Insolvenzverwalterin, und ich mache nur Luxusurlaub, weil ich das sagen tuh...
Der gebildete Wuppertaler "schert alle unter einen Kamm"
Ich bin nicht WSV Fan um Kaffeefahrten zu den Dörfern des Niederrheins zu machen.
|
|
Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.