Gutsherr
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Zitat - geschrieben von mmes vonne Gege
Insolvenzverschleppung wird zurecht hart bestraft. Hoffentlich haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen. Wegen Insolvenzverschleppung werden die Vorstandsmitglieder des KFC sich wohl kaum strafbar gemacht haben. Zwar sind diese verpflichtet, nach § 42 Abs. 2 Satz 1 BGB im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Eine Strafbarkeit wegen verspäteter Antragstellung ist jedoch nach § 15a Abs. 7 InsO ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt nach § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB jedoch die Haftung für Vermögensschäden, wenn dem Vorstand ein Verschulden zur Last fällt. Bei unentgeltlich tätigen Vereinsvorständen ist diese Haftung aber nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Allerdings käme vorliegend aber auch eine Strafbarkeit wegen Bankrotts (§ 283 StGB), der Verletzung von Buchführungspflichten (§ 283b StGB), der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in Betracht. Und morgen fahren wir nach Düren und freuen uns auf ein Wiedersehen mit unserem früheren Vorsitzenden Damien Raths.
2 12.Mann v. Kleeblatt
GFC Düren 09
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MexicanBorusse
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Zitat - geschrieben von moers47441
Zitat - geschrieben von MexicanBorusse
#Seriös05 Wenn du wirklich an das glaubst, was du hier geschrieben hast, dann ist die Erde eine Scheibe. Passe bitte auf, dass du nicht herunter fällst, es geht nämlich tief abwärts.
Er trollt hier nur. Der ist doch Schalker. Danke für die Info.
Gruß an alle Fans, Verein egal. Ausgenommen die üblichen Verdächtigen: ja, ihr seid gemeint!
Nur der BVB
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Ewig Blaurot
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Zitat - geschrieben von Gutsherr
Zitat - geschrieben von mmes vonne Gege
Insolvenzverschleppung wird zurecht hart bestraft. Hoffentlich haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen. Wegen Insolvenzverschleppung werden die Vorstandsmitglieder des KFC sich wohl kaum strafbar gemacht haben. Zwar sind diese verpflichtet, nach § 42 Abs. 2 Satz 1 BGB im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Eine Strafbarkeit wegen verspäteter Antragstellung ist jedoch nach § 15a Abs. 7 InsO ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt nach § 42 Abs. 2 Satz 2 BGB jedoch die Haftung für Vermögensschäden, wenn dem Vorstand ein Verschulden zur Last fällt. Bei unentgeltlich tätigen Vereinsvorständen ist diese Haftung aber nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Allerdings käme vorliegend aber auch eine Strafbarkeit wegen Bankrotts (§ 283 StGB), der Verletzung von Buchführungspflichten (§ 283b StGB), der Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in Betracht. Und morgen fahren wir nach Düren und freuen uns auf ein Wiedersehen mit unserem früheren Vorsitzenden Damien Raths. Ja ,der liebe Herr Raths Dem wir das ganze Dilemma zum Schluss mit zu verdanken haben , ich sag nur Super Deal
1 12.Mann v. Kleeblatt
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Atomiclight
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Posts: 132
Eine Anzeige wegen Verschleppung bedeutet vorerst nichts. Kann auch sein, dass das ganze nach einer Befragung eingestellt wird. Schauen wir mal was passiert.
1 Ömmes V.
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Es lebe der Pleitegeier !
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Der nächste Geier wird bei Türkspor landen!
Er sucht aktuell noch den Landeplatz: Velbert, Hagen oder doch Aplerbeck???
1 12.Mann v. Kleeblatt
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GFC Düren 09
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Zitat - geschrieben von BlocK
Keine Liga braucht den KFC Aber jede Liga braucht einen gut geführten KFC - alleine schon seiner Tradition, seiner Fans wegen!
2 KeineAhnungVonNix
Preußen Olli
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GFC Düren 09
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Zitat - geschrieben von Gutsherr
Und morgen fahren wir nach Düren und freuen uns auf ein Wiedersehen mit unserem früheren Vorsitzenden Damien Raths. Und was haben wir einen Bock auf diesen/euren (LEIDER) Pleitegeier. Egal, ob man gewinnt oder verliert: Es bleibt ein Spiel ohne jeglichen sportlichen Wert. Hauptsache bleibt, dass sich eure Fans anders benehmen als in Bocholt - alleine schon - um einen finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.
1 Preußen Olli
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@Jane
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Posts: 103
Wurde gegen diesen Kriminellen Schürmann und die Pfeife aus Tschüsseldorf eigentlich Anzeige erstattet ?
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Wenn man dann noch so dumme Kommentare im KFC-Forum vom User Blaurot1975 liest, dann weiss man wie manche Fans des KFC verblendet und realitätsfremd sind. Aber solche Fans spiegeln den Chaosclub KFC zu 100% wider.
1 GFC Düren 09
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Gutsherr
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Zitat - geschrieben von Jane
Wurde gegen diesen Kriminellen Schürmann und die Pfeife aus Tschüsseldorf eigentlich Anzeige erstattet? Die zwei sind doch "bestraft" genug, daß sie nicht mehr in offizieller Mission für den KFC auftreten dürfen und die Lokalpresse von ihnen keine Notiz mehr nimmt!
1 Rumpelheinz
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x2aid
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Ich drücke dem Fans die Daumen das sie es schaffen nur dem seriös05 dem gönne ich nix gutes
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