KFC Uerdingen: Das sind die Tagespunkte der Mitgliederversammlung

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KFC Uerdingen
Das sind die Tagespunkte der Mitgliederversammlung

Das gibt es wohl auch nur beim KFC Uerdingen. Seit gefühlten Ewigkeiten gab es keine Mitgliederversammlung. Im Februar dann vermutlich zwei an einem Tag.

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Sag bloß, sie haben es tatsächlich geschafft ?

Und dann ganz aktuelle Zahlen von 2022.........ja logisch, wir haben ja auch erst 2025 LachenLachenLachen

Meine Güte, was für ein Trümmer Verein !!!
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Über 2023/24 wird noch beraten?
I werd narrisch. Ist denn heut schon Karneval?
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Zu meinem außerordentlichen Bedauern muß ich leider auch hier wieder feststellen, daß beide Mitgliederversammlungen wohl wieder beschlußunfähig sind; auch hier wurden wiederum die Einladungsfristen nicht beachtet:

In § 11 Abs. 5 KFC-Satzung heißt es: "Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung in Textform kann durch Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort der Versammlung auf der Homepage des Vereins ersetzt werden. Zur Einhaltung der Frist hat die Veröffentlichung auf der Hompage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin zu erfolgen."

Zweifellos wurden die Einladungen in Textform am 4. Februar 2025 auf der Homepage des KFC veröffentlicht, mit allen Informationen, die die Satzung selbst vorschreibt. Für die Fristberechnung der zweiwöchigen Frist gelten nach § 186 BGB aber die §§ 187 bis 193 BGB. Dies ist zwingendes Recht und kann durch die Vereinssatzung selbst nicht abgeändert werden. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird nach § 187 Abs. 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "Ereignis" ist hier die Veröffentlichung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen auf der Homepage des KFC am 4. Februar 2025. Die Frist beginnt somit am 5. Februar 2025, 0:00 Uhr. Eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist, endigt nach § 188 Abs. 2 BGB im Falle des § 187 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Der 4. Februar war ein Dienstag. Die zweiwöchige (Mindest-)Einladungsfrist für beide Mitgliederversammlungen endigt somit am Dienstag, den 18. Februar 2025, 24:00 Uhr. Damit hätten beide Mitgliederversammlungen frühestens am 19. Februar 2025 stattfinden können.

Da hat "Allgäu-Toni" in beiden Fällen mal wieder zu kurz gegriffen; schade, aber nicht zu ändern!

Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich bin vollkommen der Meinung, daß beide Mitgliederversammlungen, auch mit den angekündigten Tagesordnungspunkten, gerne beide auch an einem Tag, stattfinden. Nur an die gesetzlichen Vorgaben hat man sich zu halten. Was will man schon von einem Vorstand erwarten, der sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten will.

Zu den Mitgliederversammlungen selbst ist folgende "Parteitags-Regie" von vorneherein erkennbar:

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst über die Empfehlung an den Verwaltungsrat abgestimmt "Konkurs-Pitter" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand abzuberufen. Dieser Antrag wird sich einer großen Mehrheit erfreuen. Damit ist der Zweck dieser Versammlung auch erfüllt.

In der anschließenden ordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst das Protokoll der vorangegangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung genehmigt, womit dieses Beweiskraft erlangt. Unter "Ehrungen" werden dann Mitglieder ausgezeichnet, die sich um Platzer und Eser verdient gemacht haben. Anschließend wird "Allgäu-Toni" ihm genehme Kandidat*innen für den Ehrenrat vorschlagen - wozu "Biolectra-Beate" sicherlich nicht gehören wird. Anschließend werden die Vorgeschlagenen per Akklamation gewählt. Sodann wird der eben neugewählte Ehrenrat die Kandidat*innen für den Verwaltungsrat vorschlagen. Es liegt auf der Hand, daß hierzu "Biolectra-Jörg" nicht gehören wird. Anschließend zieht sich der neu gewählte Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlußfassung über die Abberufung "Konkurs-Pitters" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand zurück. Anschließend wird mit dem Vorstand aus dem Jahre 2022 (Raths, Scholten, Lenz und Hartmann) unbarmherzig abgerechnet und diesem selbstverständlich keine Entlastung erteilt, um dieses Vorstandsquartett in die persönliche Haftung nehmen zu können. Die nachfolgenden Berichte sind dann eher bedeutungslos. Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wird ebenfalls ein "hartes Durchgreifen" angekündigt.

Nach der Mitgliederversammlung wird der (neue) Verwaltungsrat mitteilen, daß er der Empfehlung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgekommen ist. Sodann wird "Allgäu-Toni" dem Verwaltungsrat die Kandidaten des Politbüros Eser und Zell dem Verwaltungsrat zur Ernennung als Vorstand vorschlagen, was vom Verwaltungsrat umgehend bestätigt werden wird.

Und fertig ist die Vereinsdiktatur. Ein solches Szenario mutet an, wie die trübsten Erscheinungsformen im Münchner "Bürgerbräukeller" Aber wenn die Mitglieder das so wollen, sollen sie es auch so bekommen; sie hätten nichts anderes verdient.

Übrig bleibt dann nur noch die Frage, ob die Insolvenz abgewendet oder das Verfahren durchgeführt wird:

Alternative 1: Sämtliche Schulden werden bezahlt und der laufende Saisonbetrieb ist gesichert
Dann sind die Insolvenzeröffnungründe entfallen und die Antragsteller (Finanzamt Krefeld; KFC-Vorstand) können ihre jeweiligen Anträge zurücknehmen.

Alternative 2: Es wird nur ein Teil der Schulden bezahlt oder der Saisonbetrieb ist nicht gesichert
Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Alternative 3: Es wird gar nichts gezahlt.
Dann wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Also liebe Mitglieder, Ihr habt die Wahl und entscheidet gut!

An der Beschlußunfähigkeit der einberufenen Mitgliederversammlungen ändert dies aber alles nichts!


Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 05.02.2025 - 17:07:33
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Zitat - geschrieben von Gutsherr

Zu meinem außerordentlichen Bedauern muß ich leider auch hier wieder feststellen, daß beide Mitgliederversammlungen wohl wieder beschlußunfähig sind; auch hier wurden wiederum die Einladungsfristen nicht beachtet:

In § 11 Abs. 5 KFC-Satzung heißt es: "Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung in Textform kann durch Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort der Versammlung auf der Homepage des Vereins ersetzt werden. Zur Einhaltung der Frist hat die Veröffentlichung auf der Hompage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin zu erfolgen."

Zweifellos wurden die Einladungen in Textform am 4. Februar 2025 auf der Homepage des KFC veröffentlicht, mit allen Informationen, die die Satzung selbst vorschreibt. Für die Fristberechnung der zweiwöchigen Frist gelten nach § 186 BGB aber die §§ 187 bis 193 BGB. Dies ist zwingendes Recht und kann durch die Vereinssatzung selbst nicht abgeändert werden. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird nach § 187 Abs. 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "Ereignis" ist hier die Veröffentlichung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen auf der Homepage des KFC am 4. Februar 2025. Die Frist beginnt somit am 5. Februar 2025, 0:00 Uhr. Eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist, endigt nach § 188 Abs. 2 BGB im Falle des § 187 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Der 4. Februar war ein Dienstag. Die zweiwöchige (Mindest-)Einladungsfrist für beide Mitgliederversammlungen endigt somit am Dienstag, den 18. Februar 2025, 24:00 Uhr. Damit hätten beide Mitgliederversammlungen frühestens am 19. Februar 2025 stattfinden können.

Da hat "Allgäu-Toni" in beiden Fällen mal wieder zu kurz gegriffen; schade, aber nicht zu ändern!

Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich bin vollkommen der Meinung, daß beide Mitgliederversammlungen, auch mit den angekündigten Tagesordnungspunkten, gerne beide auch an einem Tag, stattfinden. Nur an die gesetzlichen Vorgaben hat man sich zu halten. Was will man schon von einem Vorstand erwarten, der sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten will.

Zu den Mitgliederversammlungen selbst ist folgende "Parteitags-Regie" von vorneherein erkennbar:

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst über die Empfehlung an den Verwaltungsrat abgestimmt "Konkurs-Pitter" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand abzuberufen. Dieser Antrag wird sich einer großen Mehrheit erfreuen. Damit ist der Zweck dieser Versammlung auch erfüllt.

In der anschließenden ordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst das Protokoll der vorangegangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung genehmigt, womit dieses Beweiskraft erlangt. Unter "Ehrungen" werden dann Mitglieder ausgezeichnet, die sich um Platzer und Eser verdient gemacht haben. Anschließend wird "Allgäu-Toni" ihm genehme Kandidat*innen für den Ehrenrat vorschlagen - wozu "Biolectra-Beate" sicherlich nicht gehören wird. Anschließend werden die Vorgeschlagenen per Akklamation gewählt. Sodann wird der eben neugewählte Ehrenrat die Kandidat*innen für den Verwaltungsrat vorschlagen. Es liegt auf der Hand, daß hierzu "Biolectra-Jörg" nicht gehören wird. Anschließend zieht sich der neu gewählte Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlußfassung über die Abberufung "Konkurs-Pitters" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand zurück. Anschließend wird mit dem Vorstand aus dem Jahre 2022 (Raths, Scholten, Lenz und Hartmann) unbarmherzig abgerechnet und diesem selbstverständlich keine Entlastung erteilt, um dieses Vorstandsquartett in die persönliche Haftung nehmen zu können. Die nachfolgenden Berichte sind dann eher bedeutungslos. Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wird ebenfalls ein "hartes Durchgreifen" angekündigt.

Nach der Mitgliederversammlung wird der (neue) Verwaltungsrat mitteilen, daß er der Empfehlung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgekommen ist. Sodann wird "Allgäu-Toni" dem Verwaltungsrat die Kandidaten des Politbüros Eser und Zell dem Verwaltungsrat zur Ernennung als Vorstand vorschlagen, was vom Verwaltungsrat umgehend bestätigt werden wird.

Und fertig ist die Vereinsdiktatur. Ein solches Szenario mutet an, wie die trübsten Erscheinungsformen im Münchner "Bürgerbräukeller" Aber wenn die Mitglieder das so wollen, sollen sie es auch so bekommen; sie hätten nichts anderes verdient.

Übrig bleibt dann nur noch die Frage, ob die Insolvenz abgewendet oder das Verfahren durchgeführt wird:

Alternative 1: Sämtliche Schulden werden bezahlt und der laufende Saisonbetrieb ist gesichert
Dann sind die Insolvenzeröffnungründe entfallen und die Antragsteller (Finanzamt Krefeld; KFC-Vorstand) können ihre jeweiligen Anträge zurücknehmen.

Alternative 2: Es wird nur ein Teil der Schulden bezahlt oder der Saisonbetrieb ist nicht gesichert
Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Alternative 3: Es wird gar nichts gezahlt.
Dann wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Also liebe Mitglieder, Ihr habt die Wahl und entscheidet gut!

An der Beschlußunfähigkeit der einberufenen Mitgliederversammlungen ändert dies aber alles nichts!


Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 05.02.2025 - 17:07:33


Soweit ich weiß ist diese Einladung mit und durch einen Vereinsrechtanwalt erstellt worden .Dieser sollte sich doch mit Fristen auskennen .Außerdem ist dieses mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen..welcher auch zugegen sein wird
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Zitat - geschrieben von Ewig Blaurot
Soweit ich weiß ist diese Einladung mit und durch einen Vereinsrechtanwalt erstellt worden .Dieser sollte sich doch mit Fristen auskennen .Außerdem ist dieses mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen..welcher auch zugegen sein wird


Die Tatsache, daß die Einladung mit und durch einen "Vereinsrechtsanwalt" erstellt wurde und dies auch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen wurde, ändert aber nichts daran, daß die Fristen hier nicht eingehalten wurden!
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Zitat - geschrieben von Ewig Blaurot

Zitat - geschrieben von Gutsherr

Zu meinem außerordentlichen Bedauern muß ich leider auch hier wieder feststellen, daß beide Mitgliederversammlungen wohl wieder beschlußunfähig sind; auch hier wurden wiederum die Einladungsfristen nicht beachtet:

In § 11 Abs. 5 KFC-Satzung heißt es: "Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung in Textform kann durch Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort der Versammlung auf der Homepage des Vereins ersetzt werden. Zur Einhaltung der Frist hat die Veröffentlichung auf der Hompage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin zu erfolgen."

Zweifellos wurden die Einladungen in Textform am 4. Februar 2025 auf der Homepage des KFC veröffentlicht, mit allen Informationen, die die Satzung selbst vorschreibt. Für die Fristberechnung der zweiwöchigen Frist gelten nach § 186 BGB aber die §§ 187 bis 193 BGB. Dies ist zwingendes Recht und kann durch die Vereinssatzung selbst nicht abgeändert werden. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird nach § 187 Abs. 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "Ereignis" ist hier die Veröffentlichung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen auf der Homepage des KFC am 4. Februar 2025. Die Frist beginnt somit am 5. Februar 2025, 0:00 Uhr. Eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist, endigt nach § 188 Abs. 2 BGB im Falle des § 187 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Der 4. Februar war ein Dienstag. Die zweiwöchige (Mindest-)Einladungsfrist für beide Mitgliederversammlungen endigt somit am Dienstag, den 18. Februar 2025, 24:00 Uhr. Damit hätten beide Mitgliederversammlungen frühestens am 19. Februar 2025 stattfinden können.

Da hat "Allgäu-Toni" in beiden Fällen mal wieder zu kurz gegriffen; schade, aber nicht zu ändern!

Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich bin vollkommen der Meinung, daß beide Mitgliederversammlungen, auch mit den angekündigten Tagesordnungspunkten, gerne beide auch an einem Tag, stattfinden. Nur an die gesetzlichen Vorgaben hat man sich zu halten. Was will man schon von einem Vorstand erwarten, der sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten will.

Zu den Mitgliederversammlungen selbst ist folgende "Parteitags-Regie" von vorneherein erkennbar:

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst über die Empfehlung an den Verwaltungsrat abgestimmt "Konkurs-Pitter" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand abzuberufen. Dieser Antrag wird sich einer großen Mehrheit erfreuen. Damit ist der Zweck dieser Versammlung auch erfüllt.

In der anschließenden ordentlichen Mitgliederversammlung wird zunächst das Protokoll der vorangegangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung genehmigt, womit dieses Beweiskraft erlangt. Unter "Ehrungen" werden dann Mitglieder ausgezeichnet, die sich um Platzer und Eser verdient gemacht haben. Anschließend wird "Allgäu-Toni" ihm genehme Kandidat*innen für den Ehrenrat vorschlagen - wozu "Biolectra-Beate" sicherlich nicht gehören wird. Anschließend werden die Vorgeschlagenen per Akklamation gewählt. Sodann wird der eben neugewählte Ehrenrat die Kandidat*innen für den Verwaltungsrat vorschlagen. Es liegt auf der Hand, daß hierzu "Biolectra-Jörg" nicht gehören wird. Anschließend zieht sich der neu gewählte Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlußfassung über die Abberufung "Konkurs-Pitters" und "Panama-Dirk" aus dem Vorstand zurück. Anschließend wird mit dem Vorstand aus dem Jahre 2022 (Raths, Scholten, Lenz und Hartmann) unbarmherzig abgerechnet und diesem selbstverständlich keine Entlastung erteilt, um dieses Vorstandsquartett in die persönliche Haftung nehmen zu können. Die nachfolgenden Berichte sind dann eher bedeutungslos. Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wird ebenfalls ein "hartes Durchgreifen" angekündigt.

Nach der Mitgliederversammlung wird der (neue) Verwaltungsrat mitteilen, daß er der Empfehlung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgekommen ist. Sodann wird "Allgäu-Toni" dem Verwaltungsrat die Kandidaten des Politbüros Eser und Zell dem Verwaltungsrat zur Ernennung als Vorstand vorschlagen, was vom Verwaltungsrat umgehend bestätigt werden wird.

Und fertig ist die Vereinsdiktatur. Ein solches Szenario mutet an, wie die trübsten Erscheinungsformen im Münchner "Bürgerbräukeller" Aber wenn die Mitglieder das so wollen, sollen sie es auch so bekommen; sie hätten nichts anderes verdient.

Übrig bleibt dann nur noch die Frage, ob die Insolvenz abgewendet oder das Verfahren durchgeführt wird:

Alternative 1: Sämtliche Schulden werden bezahlt und der laufende Saisonbetrieb ist gesichert
Dann sind die Insolvenzeröffnungründe entfallen und die Antragsteller (Finanzamt Krefeld; KFC-Vorstand) können ihre jeweiligen Anträge zurücknehmen.

Alternative 2: Es wird nur ein Teil der Schulden bezahlt oder der Saisonbetrieb ist nicht gesichert
Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Alternative 3: Es wird gar nichts gezahlt.
Dann wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Also liebe Mitglieder, Ihr habt die Wahl und entscheidet gut!

An der Beschlußunfähigkeit der einberufenen Mitgliederversammlungen ändert dies aber alles nichts!


Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 05.02.2025 - 17:07:33


Soweit ich weiß ist diese Einladung mit und durch einen Vereinsrechtanwalt erstellt worden .Dieser sollte sich doch mit Fristen auskennen .Außerdem ist dieses mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen..welcher auch zugegen sein wird

Vollquote! :-D

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