Andy Seiffert Zuletzt aktiv: 24. Oktober 2017 - 08:07 Mitglied seit: 28. März 2008 Wohnort: Dortmund
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DFB - Vereinspokal auf Kreisebene 2013
3. Runde am So. 04.08.13 GW Kley – SuS Oespel-Kley... 5:7 n.V. Phönix Eving – SC Dorstfeld....1:3 BSV Schüren – TSC Eintr. Dortmund..3:0 ASC 09 Dortm. – FV Scharnhorst..7:0 Hörder SC – Kirchhörder SC...4:5 VfB Westhofen – BV Westf. Wickede...6:3 n.V. Arm. Marten – RW Barop...2:4 n.V. FC Weinand Dortmund – Türkspor Dortm...3:4 Brünninghausen – Osmanlispor...11:1 FC Roj – VfR Kirchlinde...2:3 TuRa Asseln – Vikt. Kirchderne...2:1 TuS Huckarde – SC Husen-Kurl...0:7 SG Gahmen – Kemminghausen 0:5 SV Brackel – FC Sandzak...2:0 VfL Schwerte – ÖSG Viktoria Dortm.4:5 n.V. BV Brambauer – Vatanspor Derne..8:1 4.Runde am Mi. 21.08.13 VfR Kichlinde - ÖSG Viktoria BV Brambauer - VfB Westhofen TuRa Asseln - Türkspor Dortmund SC Dorstfeld - Kirchhörder SC SuS Oespel Kley - SC Husen Kurl SV Brackel - FC Brünninghausen RW Barop - ASC 09 Dortmund BSV Schüren - VfL Kemminghausen
Gelb/Rot und fünfmal Gelb gibt Sperre in 13/14
[quote=Majo2602] Es gibt nur die Sperre nach der gelb-roten Karte. 5 gelbe Karten gibt keine Sperre [/quote] wenigstens einer , der den Überblick behält ;)
Alle Gruppen Kreisliga C 1-7 Saison 13/14
in der Offiziellen Mitteilungen vom Verband stand folgendes: Entscheidung des Verbandspräsidiums im schriftlichen Umlaufverfahren vom 20.06.2013: Aufnahmen : Fußball -[b] Marokkanischer Sportverein MSV Dortmund e.V., [/b] DFBnet Vereinsnr. 21110408, Kreis Dortmund wegen der Gruppeneinteilung die man hier gepostet hat, glaube ich nicht das es offiziell ist, weil es gibt sehr viele Fehler bei den Namen der Vereine. nach meinen Infos werden die Gruppen erst später veröffentlicht.
Abstieg aus der Kreisliga B
hier eine Übersicht der heutigen Spiele auch aus der Kreisliga A: Kreisliga A Germania Westerfilde - SF Sölderholz…0:2 TuS Hannibal - Germania Westerfilde…1:1 SF Sölderholz - TuS Hannibal…. 2:4 Damit steigt Germania Westerfilde in die Kreisliga B ab. ------------------------------------------------------------------------------------- Kreisliga B 16.06. 2013 VFL Kemminghausen II – Genclerbirgili Hörde…1:1 SF Sölderholz II - DJK SF Nette II…2:4 19.06. 2013 VfL Kemminghausen II – DJK SF Nette II….5:0 Genclerbirgili Hörde – SF Sölderholz II…3:0 23.06.2013 – 15:00 Uhr DJK SF Nette II – Genclerbirgili Hörde Sportplatz: Schützenhof (VfL Schwerte) 23.06.2013 – 15:00 Uhr SF Sölderholz II – VfL Kemminghausen II Sportplatz: Am Holzgraben (Alm.Scharnhorst) aus dieser Relegation steigt 1 Mannschaft in die Kreisliga C ab.
Plätze in Dortmund
Städtische Sportplatzanlagen weiterhin gesperrt Der Geschäftsbereich Sport der Sport-und Freizeitbetriebe hat aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse sowie der daraus resultierenden schlechten Platzverhältnisse alle städtischen Tennen(Aschen)-und Naturrasenplätze für den Trainings- und Spielbetrieb weiterhin gesperrt. Eine Benutzung der Sportplätze würde zu erheblichen Beschädigungen der Spielfelddecken führen. Ausgenommen von der Sperrung bleiben die Kunstrasenplätze. Die Sperrung gilt zunächst bis einschließlich Dienstag, 02.April. An diesem Tag finden dann auch die nächsten Sportplatzbegehungen durch die Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe statt. Quelle: Stadt Dortmund
Plätze in Dortmund
Städtische Sportplatzanlagen weiterhin gesperrt Der Geschäftsbereich Sport der Sport-und Freizeitbetriebe hat aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse sowie der daraus resultierenden schlechten Platzverhältnisse alle städtischen Tennen(Aschen)-und Naturrasenplätze für den Trainings- und Spielbetrieb weiterhin gesperrt. Eine Benutzung der Sportplätze würde zu erheblichen Beschädigungen der Spielfelddecken führen. Ausgenommen von der Sperrung bleiben die Kunstrasenplätze. Die Sperrung gilt zunächst bis einschließlich Donnerstag, 28. März. An diesem Tag finden dann auch die nächsten Sportplatzbegehungen durch die Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe statt. Quelle: Stadt Dortmund
Plätze in Dortmund
Kein Trainings- und Spielbetrieb Der Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe hat aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse alle städtischen Tennen (Aschen)- und Naturrasenplätze ab sofort gesperrt. Eine Benutzung der Sportplätze würde zu erheblichen Beschädigungen der Spielfelddecken führen. Ausgenommen von der Sperrung bleiben die Kunstrasenplätze. Die Sperrung gilt zunächst bis einschließlich Montag, 25. März. An diesem Tag finden dann die nächsten Sportplatzbegehungen durch die Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe statt. Quelle: Stadt Dortmund
Plätze in Dortmund
also bis jetzt sind ja die Ascheplätze und die Naturrasenplätze bis einschl. Donnerstag, 21.02.13 gesperrt, dann nächste Kontrolle. ich gehe davon aus, das die Plätze weiterhin gesperrt bleiben bis zum nächsten Montag, ich weiß aber nicht ob der Kreis den kompletten Spieltag absagt oder nicht... näheres weiß man am Donnerstag mittag. ich war auch auf der Börse am Montag, da wurde aber nichts von einer Absage des kompletten Spieltag gesprochen. Gruß Andy
Fußballer muss 50.000 Euro für Foul bezahlen
Fußball-Experten stimmt Gerichtsurteil nachdenklich Die Ruhr Nachrichten sprachen mit Karl-Heinz Schulze, Lüner und Schiedsrichterobmann des Fußball-Kreises Lüdinghausen und Klaus-Peter Richarz, Vorsitzender Fußball-Ausschusses des Kreises Dortmund über das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, welches Fußballern nach einem Foul auch Schadensersatz zuspricht. Was sagen Sie dazu, Herr Schulze? Schulze: Dieses Urteil zu kommentieren, ist nicht so einfach. Wenn der Schiedsrichter nur die Gelbe Karte gezeigt hat, war das aus seiner Sicht nicht so frappierend. Aber das war die Sicht des Schiedsrichters. Was passiert sein muss auf jeden Fall.“ War es Absicht, Herr Schulze? Schulze: Es ist vor allem ganz schlimm, dass aus dieser Aktion eine Riesenverletzung entstand, die die Lebensqualität des Betroffenen schmälert. Ich weiß nicht, ob es Absicht, oder nur ein Zweikampf war. Ich fordere, die Unparteiischen auf jeden Fall auf, sich in Sachen Foul noch mehr zu sensibilisieren. Aber ein Foulspiel passiert auch teils so schnell, dass nicht immer alles gesehen wird. Ist dieses Urteil, Herr Schulze, richtungsweisend? Schulze: Jetzt könnte nicht nur mehr die Sportgerichtsbarkeit angerufen werden, sondern es würde vor einem ordentlichen Gericht verhandelt. Hier ist ein Musterbeispiel geschaffen worden, das bedeutet, dass es für einige zum Ziel werden könnte, nach einem Foul vor Gericht zu ziehen.“ Was sagen Sie zu diesem Urteil, Herr Richarz? Richarz: Ich kann dazu nichts sagen, weil ich nicht weiß, was passiert ist. Es heißt, der Schiedsrichter hätte wegen eines gestreckten Beines die Gelbe Karte gezeigt. So etwas passiert Sonntag für Sonntag 50 Mal auf den Plätzen. Also müssten dem Gericht noch andere Aussagen, so durch Zeugen, vorgelegen haben. Was für Möglichkeiten hat ein Unparteiischer, um zu strafen, Herr Richarz? Richarz: Hat ein Schiedsrichter in einem Spiel eine Aktion mit einer Gelben Karte bestraft, so hat er seine Strafklage verbraucht. Sieht er wenig später zum Beispiel dieses Foulspiel aus einer anderen Perspektive, kann er nicht nachträglich noch die Rote Karte zeigen oder eine Eintragung im Spielbericht vornehmen. Wie geht es weiter, Herr Richarz? Richarz: Ich glaube, dass das Urteil viele Auswirkungen haben wird. Ich habe dieses Urteil kopiert und über unseren elektronischen Verbandsweg an alle Vereine zur Kenntnisnahme geschickt. Quelle: www.ruhrnachrichten.de
Fußballer muss 50.000 Euro für Foul bezahlen
Fußballer muss 50.000 Euro für Foul in Kreisliga bezahlen Ein Dortmunder Amateur-Spieler hatte seinen Gegner bei einem rücksichtslosen Foul-Spiel so schwer verletzt, dass er seinen Beruf aufgeben musste. Der Lüner klagte daraufhin erfolgreich auf Schmerzensgeld. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss der Dortmunder 50.000 Euro zahlen. Fußballspieler haften bei einem rücksichtslosen Foul für die Verletzungen ihrer Gegner. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Ein Dortmunder Amateur-Spieler hatte im April 2010 während des Spiels zwischen dem VfL Kemminghausen und dem VfB Lünen 08 in der Kreisliga A3 einen Spieler aus Lünen mit gestrecktem Bein gefoult. Das mittlerweile 34-jährige Opfer zog sich dabei eine schwere Knieverletzung zu. Seinen Beruf als Maler und Lackierer musste er aufgeben. Der Lüner fungiert jetzt als Co.-Trainer des VfB Lünen 08. Richtig laufen kann er jedoch immer noch nicht. In der Lüner Sportszene hatte es nach dem Foul Solidaritätsaktionen gegeben, um die langwierige Behandlung finanzieren zu können. Der Schiedsrichter hatte das Foul mit einer gelben Karte geahndet. Das Opfer zog vor Gericht und verlangte Schadensersatz, insbesondere Schmerzensgeld. Nach seiner Darstellung habe der Dortmunder grob regelwidrig gespielt. Der Beklagte wiederum erklärte, der Lüner hätte sich im Zweikampf lediglich eine unglückliche Verletzung zugezogen. Amateur-Fußballer hat laut Gericht rücksichtslos gespielt Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt die erstinstanzliche Verurteilung des Dortmunders vor dem Landgericht Dortmund bestätigt. Der Fußballer muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Ein Fußballspieler hafte demnach zwar nicht, wenn er seinen Gegner bei regelgerechter Spielweise verletzt. In diesem Fall habe der Beklagte allerdings rücksichtslos gehandelt. Er habe, so das Gericht, den Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen geführt. Müssen Amateur-Fußballer nun Angst haben, dass jedes Foul-Spiel ein teures Nachspiel hat? Manfred Schnieders, Vizepräsident Fußball beim Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), warnt davor, dass Sportler leichtfertig mit dem Gericht drohen. "Das wäre das schlimmste, was dem Sport passieren kann", betont Schnieders. Man dürfe das Urteil des OLG Hamm nicht verallgemeinern. Mit einer Klagewelle rechnet er allerdings nicht. Ähnlich sieht das Klaus-Peter Richarz, Vorsitzender des Fußballausschusses im Fußballkreis Dortmund: "Das haut uns vom Hocker." Welche Konsequenzen das Urteil habe, müsse aber erst erörtert werden. Für die Sportgerichtsbarkeit sei das Foul mit der Gelben Karte erledigt. Aber jedem stehe es offen, vor ein ziviles Gericht zu ziehen. I-6 U 241/11 (kari) Quelle: www.derwesten.de