„Das ist eine große Chance, ich bin sehr zufrieden“, betonte Manager Frank Flatten von der HSG Düsseldorf.
Die Grundlage für die eingleisige 2. Liga hatte der DHB im Juli 2008 geschaffen, als er der neuen Spielklassenstruktur zustimmte. Demnach wird es ab der Saison 2010/2011 nur noch vier Regionalligen oder drei Ligen und höchstens zwölf Oberligen geben. „Ich bin sehr froh, dass wir diesen wegweisenden Schritt getan haben. Vor allem die Zweitligaklubs leisten durch ihre Zustimmung einen historischen Beitrag zur weiteren positiven Entwicklung des Handballsports in Deutschland“, sagte Reiner Witte, Präsident der Handball-Bundesliga. „Natürlich gibt es beim Ligenumbau Pro und Contra. Perspektivisch werden wir uns sportlich und wirtschaftlich sehr viel interessanter präsentieren können.“
Durch die Eingleisigkeit der 2. Liga, die bisher aus einer Nord- und einer Südstaffel besteht, erwartet die HBL mittelfristig eine Professionalisierung der Klubs und eine verbesserte Vermarktungssituation. Um die Budgets der Vereine in der Einführungsphase zu schonen, werden steigende Reisekosten durch die Solidaritätsgemeinschaft ausgeglichen (RS berichtete).
Eine wesentliche Ergänzung des Lizenzierungsverfahrens besagt, dass die Klubs quartalsweise nachweisen müssen, dass sie allen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Spielern, Trainern und Angestellten, aber auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden, nachgekommen sind. „In der Liga herrscht Übereinstimmung darüber, dass die Stellschrauben justiert werden mussten. Deswegen bewerte ich den Beschluss auch als internen Schulterschluss“, sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann: „In der praktischen Anwendung können wir unsere Klubs kontinuierlicher und enger begleiten und bei relevanten Problemen auf die Verantwortlichen zugehen und einwirken.“
Bei Verstößen ist weiterhin die Lizenzierungskommission für Sanktionen zuständig. Der Strafenkatalog reicht von einer Geldbuße, die bis zu 20.000 Euro betragen kann, über die Aberkennung von maximal acht Pluspunkten, bis hin zur Lizenzverweigerung oder zum Lizenzentzug.