Die Punkte des Matches waren Rot-Weiss Essen zuletzt in zweiter Instanz am „grünen Tisch“ des Verbandsgerichts wieder zugesprochen worden. Die Verbands-Spruchkammer hatte zunächst zugunsten der Delbrücker entschieden und aus dem 3:1 ein 0:2 gemacht.
Grund der Streitigkeit war der Einsatz des Essener Regionalligaspielers Dennis Bührer im NRW-Ligateam nach Ablauf einer Rot-Sperre. Delbrück argumentierte, dass Bührer nach dem Absitzen seiner Sperre noch eine weitere 48-stündige Schutzfrist hätte abwarten müssen. Das ist eine Bestimmung der Statuten des Westfälischen Fußball- und Leichtathletikverbandes. Doch das DFB-Recht kennt diese Variante nicht.
Das Verbandssportgericht war der Überzeugung, dass das übergeordnete Recht das untergeordnete „bricht“. Doch der DSC gibt sich nicht geschlagen. „Wir gehen in die Revision“, kündigt Geschäftsführer Dirk Brökelmann an. Die gesetzte Frist von zehn Tage, das zu erklären, lief am Freitag ab. „Dem Verband unterlief der Fehler, dass dem uns zugestellten Urteil die Begründung fehlte“, erklärt Brökelmann. „Dadurch verlängerte sich unsere Meinung nach auch diese Frist.“
So ganz entschlossen scheinen die Westfalen nicht zu sein. „Wir lassen das jetzt alles durch Anwälte genau prüfen, eine Revision kann auch rückgängig gemacht werden.“