In der ausführlichen Begründung des Verbandes, wegen der die Schwarz-Weißen im Falle eines sportlichen Aufstiegs keine Regionalliga-Lizenz erhalten hätten, werden ausschließlich infrastrukturelle Mängel aufgeführt. Das Stadion "Am Hünting" sei laut WFLV aktuell „nicht regionalligatauglich gemäß den Sicherheits-Mindeststandards der Regionalliga West und den technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards)“, ebenso wie dem Verein ein den Sicherheitsauflagen entsprechendes Ausweichstadion fehlt.
Unterdessen hatte der WFLV an der Wirtschaftlichkeit des 1. FC Bocholt nichts auszusetzen: Die finanziellen Kriterien erfüllt der Verein gemäß WFLV-Regionalliga-Richtlinien. Rein sportlich hat die Entscheidung keine Auswirkungen mehr: Rechnerisch ist ein Aufstieg in die Regionalliga West ohnehin nicht mehr möglich. Der 1. FC bleibt somit weiterhin in der Oberliga-Niederrhein, in die 2014 der Aufstieg gelang.
Ludger Triphaus, Präsident des 1. FC Bocholt, äußerte sich wie folgt zur Nichterteilung der Regionalliga-Lizenz: „Wir haben jetzt die Klarheit darüber, woran wir künftig arbeiten müssen, um die Voraussetzungen für Regionalliga-Fußball in Bocholt zu schaffen. Hier gilt es für uns, in den kommenden Monaten, Modelle zu entwickeln, die uns die infrastrukturellen Mängel beheben lassen.“ Er hob außerdem hervor: „Positiv ist jedenfalls, dass es keinerlei Beanstandungen hinsichtlich unserer Finanzen gibt und unsere Bilanzen regionalligatauglich sind.“
Die WFLV-Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Vereine können binnen einer zehntägigen Frist - bis zum 18. Mai 2015 - Beschwerde einlegen. Der 1. FC Bocholt wird von seinem Beschwerderecht allerdings keinen Gebrauch machen.