Die neuen Regelungen, die auch wichtige Folgen für die aktuellen Abstiegskandidaten in der Kreisliga A haben, in der Übersicht:
1. Steigen vier Teams des Kreises 9 aus der Bezirksliga ab, müssen nur die beiden Letztplatzierten der beiden A-Ligen runter in die B-Liga.
2. Beide Gruppen der Kreisliga A sollen auf 18 Mannschaften aufgestockt werden. Aus der Kreisliga B steigen allerdings aus jeder Gruppe die drei letzten Mannschaften ab. Diese wird in der kommenden Saison von vier auf nur noch drei Staffeln mit jeweils 18 Teams reduziert. Schaffen fünf Mannschaften des Kreises den Klassenerhalt in der Bezirksliga nicht, steigen insgesamt drei Teams aus den beiden A-Ligen ab. Aus der Kreisliga B müssten dann insgesamt zehn Mannschaften runter in die C-Liga.
3. Von der Reform unverändert bleibt dagegen die Aufstiegsregelung des Kreises. In den Kreisligen A, B und C schafft wie bisher nur der Gruppensieger den Sprung in die höhere Klasse.