Die Bezirksspruchkammer will über den Fall in Zusammenarbeit mit der Polizei nach sportgerichtlichen Aspekten urteilen. Der Vorstand des SC 20 berät über vereinsinterne Maßnahmen.
Knapp eine Woche nach der Bezirksligapartie zwischen dem Spielclub 20 und Schwarz-Weiß Alstaden kühlen die Gemüter langsam ab. Die Partie vom 12. Oktober, die am besagten Samstagabend nicht stattfinden konnte, weil ein Pfosten gewaltsam mit einem Flaschenzug zerstört wurde, wurde letzten Mittwoch nachgeholt. Der Spielclub gewann mit 4:0. Die Wertung dieses Ergebnisses ist aber nach wie vor offen.
Nach den Ermittlungen der Polizei konnte am Mittwochvormittag ein Hauptverdächtiger vernommen werden, der ein Geständnis ablegte. Zu kurzfristig, um noch vor dem Anpfiff über mögliche Wertungen und Strafen zu urteilen, doch Staffelleiter Holger Tripp bestätigt: „Die Spruchkammer wird so schnell wie möglich eine Verhandlung ansetzen.“ Auf die Frage, warum das Spiel so schnell nach der Tat angesetzt wurde, antwortet Tripp klar: „Das ist eine Grundsatzentscheidung. Spiele sollen so schnell wie möglich nachgeholt werden. In der Regel passiert das innerhalb von drei, vier Wochen.“
Das Ergebnis aus dem Nachholspiel ist für die Entscheidung der Spruchkammer ohnehin belanglos. Über mögliche Strafen kann und will Tripp nicht spekulieren: „Wir befinden uns in einem schwebenden Verfahren und in meinen 15 Jahren für den Fußballverband Niederrhein ist mir so eine Situation noch nicht untergekommen. Ohnehin ist der Ausgang von Fall zu Fall verschieden.“
Neben dem Verband hat auch der Verein Schwarz-Weiß Alstaden Einspruch gegen die Wertung eingelegt Für die Spruchkammer gilt es zu prüfen, ob der Verein für das Handeln seiner Mitglieder zu belangen ist und dementsprechend bestraft werden könnte. Des weiteren sind auch individuelle Strafen möglich. „Wenn die Personen namentlich bekannt sind, dann prüft die Spruchkammer natürlich auch hier, ob eine grobe Unsportlichkeit der Akteure vorliegt“, erklärt Tripp. Die Zusammenarbeit mit der Polizei soll Aufklärung bringen. Neben dem Verband hat auch der Verein Schwarz-Weiß Alstaden Einspruch gegen die Wertung eingelegt.
Auch außerhalb der sportgerichtlichen Wertung dürfte der Fall noch nicht abgeschlossen sein. Schaden könnte beiden Vereinen entstanden sein. Der SC 20 dürfte vor dem großen Publikumsansturm einiges an Verpflegung eingekauft haben. Auch Spieler oder Trainer der Alstadener, die am Samstag zur Arbeit gemusst hätten und so einen Dienstausfall geltend machen könnten, könnten Schadensersatz einfordern. Die Knappen, in Person von Horst Overmann bekräftigen: „Wenn wir wissen, wer der Täter ist, gibt es eine interne Strafe. Das lassen wir uns nicht bieten!“
Weitere Schritte des SC 20 sollen in einer Vorstandssitzung entschieden werden. „Wir warten die Ermittlungen der Polizei ab, bis der Täter ermittelt wurde“, sagt Overmann. Geschäftsführer Roland Nowak: „Man muss sehen, ob der Haupttäter das nicht nur auf seine Kappe genommen hat, um andere zu schützen.“ Weiter schimpft man bei den Knappen: „Uns sind große Einnahmen durch die Lappen gegangen. Mit der selben Mannschaft, die am Samstag gespielt hätte, haben wir gewonnen. Dass wir mit einer zweiten Mannschaft aufgelaufen wären, ist Quatsch“, so Overmann.