Richterin Christina Weitnauer wies zwar die Klage von Vereinsmitglied Helmut Kirmaier ab, stellte aber fest, dass sämtliche in der Mitgliederversammlung vom 14. Juli 2013 gefassten Beschlüsse und Wahlen nichtig seien. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zu drei Vierteln dem Kläger und zu einem Viertel dem Beklagten angelastet.
Das 1860-Mitglied Kirmaier hatte den Club verklagt, weil das Präsidium um Gerhard Mayrhofer aus seiner Sicht unrechtmäßig im Amt ist. Geklärt werden sollte vor Gericht unter anderem, ob der vom damaligen Aufsichtsrat bestellte Präsident Hep Monatzeder das Recht hatte, 2013 zu einer Delegiertenversammlung einzuladen. Beiden Seiten wird noch das Urteil mit Begründung zugestellt.
Eine Woche vor dem Start in die vergangene Saison hatte der TSV 1860 München im Juli 2013 Mayrhofer zum neuen Präsidenten gewählt. Er wurde von 923 Mitgliedern mit überwältigender Mehrheit zum Nachfolger von Monatzeder gekürt. Nur 39 Mitglieder votierten seinerzeit gegen Mayrhofer.