Bundesliga-Absteiger 1. FC Kaiserslautern kann nicht mit einer Millionen-Rückerstattung für zuviel gezahlte Steuern rechnen. Das örtliche Finanzamt wird den im Mai 2003 getroffenen Vergleich auf keinen Fall rückgängig machen. `Was vereinbart wurde, das gilt. Dieser Vertag ist in jedem Fall einzuhalten´, sagte Helmut Hoos, der Leiter des Finanzamtes Kaiserslautern, dem sid. Hoos wies Darstellungen zurück, wonach der Klub im Zuge der Affäre um verdeckte Gehaltszahlungen an Spieler nach einer Selbstanzeige im Dezember 2002 anschließend Steuernachzahlungen in Höhe von rund acht Millionen Euro zu viel an den Fiskus entrichtet habe. Der Triersche Volsfreund hatte unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Kaiserslautern berichtet, dass der FCK maximal eine Steuerschuld von 1,1 Millionen hätte zahlen müssen statt 8,95 wie tatsächlich geschehen. `Hierbei handelte es sich um einen unglaublich komplizierten und hochkomplexen Vorgang. Die Vereinbarung, die wir miteinander getroffen haben, kann drei Jahre später nicht in Frage gestellt werden. Diese tatsächliche Vereinbarung, wie der Fachbegriff dafür heißt, gilt uneingeschränkt´, sagte Hoos. Eine `tatsächliche Vereinbarung´ sei im Finanzrecht etwas Ähnliches wie ein Vergleich im Zivilrecht. Selbst wenn die Lauterer Anspruch auf Rückzahlungen hätten, würde das Geld nicht dem Verein zugute kommen. Eine Steuerrückerstattung würde in die Kassen von Stadt und Land fließen, die beim Ausbau des Lauterer WM-Stadions die über die Kalkulationen hinausgehenden Kosten übernommen hatten. An den Baukosten von insgesamt 72 Millionen Euro hatte sich der Klub nur mit 16 Millionen Euro beteiligt.
Keine Steuer-Rückzahlungen für Kaiserslautern
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