Am heutigen Tage hat die Verbands-Jugend-Spruchkammer unter dem
Vorsitzenden Ulrich Schmidt entschieden, dass sich der ehemalige
Jugendleiter des FC Horst 59 des grob unsportlichen Verhaltens durch
Fälschung von Vereinsaussagen schuldig gemacht hat.
Peter L. hatte gegen den ausdrücklichen Beschluss des Vorstandes
(kurz bevor er den Verein verließ) eine falsche Freigabe-Bescheinigung
für einen Spieler ausgestellt.
Nur durch die penible Vorstandsarbeit des FC Horst 59 konnte Peter L.
dieses Vergehen nachgewiesen werden.
Die Spruchkammer verurteilte Peter L. zu einer Geldbuße in Höhe von
500,00 €. Überdies hat er persönlich die Verfahrenskosten zu tragen.
Seinem jetzigen Verein wurde wegen unentschuldigtem Fernbleiben eine
Geldbuße von 50,00 € auferlegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Immer die gleichen Leute die das machen
