Das nächste Kapitel im KFC-Chaos:
Schürmann und Ludenberg schließen in der nur wenige Tage andauernden Amtszeit einen mehrjährigen, außerhalb der Etatplanungen liegenden Trainervertrag. Ein mehrheitlicher Vorstandsbeschluß zu dieser Einstellung liegt ebensowenig vor, wie die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrates, welche bei Rechtsgeschäften mit mehr als 2 Jahren Laufzeit erforderlich ist.
Um dem Vorstand des KFC bei der rechtlichen Prüfung behilflich sein zu dürfen:
Bei dem hier vorliegenden Vertragsschluß ist zwischen der Vertretung des KFC (Außenverhältnis) und der Geschäftsführung des KFC (Innenverhältnis) zu differenzieren. Nach § 13 Abs. 2 Satzung KFC bestellt der Verwaltungsrat die Vorstandsmitglieder. Da Schürmenn und Ludenberg zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ordnungsgemäß bestellt waren, haben sie auch als Vorstandsmitglieder gehandelt. Nach § 13 Abs. 7 und 10 Satzung KFC vertritt der Vorstand den Verein auch außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender. Da der Trainervertrag durch Schürmann und Ludenberg unterzeichnet wurde, ist auch diese Bedingung erfüllt und der Trainervertrag somit wirksam geschlossen worden, mit der Folge, daß der designierte Trainer Vertragserfüllung verlangen kann.
Im Innenverhältnis stellt sich die Situation jedoch anders dar. Da die Zustimmung für das vorliegende Rechtsgeschäft nach § 13 Abs. 9 Satzung KFC durch den Verwaltungsrat nicht eingeholt wurde, haben beide Vorstände satzungswidrig gehandelt. Sind Organmitglieder (z. B. Vorstände) oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die € 840 jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Angesichts dessen, daß Schürmann und Ludenberg sich bewußt waren, daß sie die Zustimmung des Verwaltungsrates für den Abschluß des vorliegenden Rechtsgeschäftes benötigten, dürfte hier vorsätzliches Handeln vorliegen, mit der Folge, daß der dem KFC durch die vertraglich vereinbarten Gehaltszahlungen entstandene Schaden von beiden Protagonisten zu ersetzen ist.
Allerdings steht es dem KFC-Vorstand natürlich auch frei, den Vertrag durch den Verwaltungsrat genehmigen zu lassen.
Angesichts eines solchen Schmierenstücks kann ich nur noch an die Mitglieder appellieren, unverzüglich die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu beantragen, um diesem Treiben ein endgültiges Ende zu bereiten und die Verantwortung des Vereins durch entsprechende Satzungsänderungen wieder selbst in die Hand zu nehmen.
Unglaublich, was hier abgeht!
5 Baby
BallaBalla
Detrollifizierer
thoms
Erkrath666