KFC Uerdingen: Staatsanwaltschaft reicht Anklage gegen Ponomarev und Co. ein

Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.
User Pic
zitieren
KFC Uerdingen
Staatsanwaltschaft reicht Anklage gegen Ponomarev und Co. ein

Am Sonntag, 18. Februar (15 Uhr, RevierSport-Liveticker), startet der KFC Uerdingen in die Oberliga-Restrunde. Für die ehemaligen Verantwortlichen könnte es Probleme geben.

Artikel lesen
User Pic
zitieren
Ausgezeichnet!

Der Vorgang dürfte allen Beteiligten eine Warnung sein, daß Vereinsvermögen und für bestimmte Zwecke bereitgestellte staatliche Hilfsgelder (Subventionen), hier Corona-Hilfen, nicht nach eigenem Gutdünken ausgegeben werden dürfen. Es bleibt aber abzuwarten, ob die zuständige Strafkammer des Landgerichts Krefeld das Hauptverfahren eröffnen wird.

Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft Krefeld auch prüfen wird, ob es sich bei dem Abschluß des Sponsoring-Vertrages mit der dasbob Vertriebs GmbH (Geschäftsführein Selime Demir) auch um strafrechtlich relevantes Tun handelt, und ob Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder des KFC hieran aktiv beteiligt waren oder dazu Beihilfe geleistet haben. Besonders interessant wird dabei die Rollen der Herren Schürmann und Spasojevic zu betrachten sein.

Die Mühlen der Justiz mahlen zwar sehr langsam, dafür aber sehr fein!
Likes1 thoms
User Pic
zitieren
Sind das Vorgänge, die sich ausschließlich gegen die handelnden Personen richten? Oder kann es hier auch wieder Folgen für den Club haben?

Gruß vom Baby
User Pic
zitieren
Zitat - geschrieben von Baby

Sind das Vorgänge, die sich ausschließlich gegen die handelnden Personen richten? Oder kann es hier auch wieder Folgen für den Club haben?


Ein strafrechtliches Verfahren kann sich hier nur gegen die drei Angeschuldigten richten und es wird lediglich geprüft, ob sich die Angeschuldigten im Sinne der Anklage strafbar gemacht haben oder nicht und falls ja, wie diese zu bestrafen sind.

Der Verein (KFC) als juristische Person kann sich nicht strafbar machen!
User Pic
zitieren
Danke!
Aber kann der Fußballverband da im Falle von Schuldsprüchen auch noch mit Vereinsstrafen reagieren?


Zuletzt modifiziert von Baby am 18.02.2024 - 14:57:16

Gruß vom Baby
User Pic
zitieren
Zitat - geschrieben von Baby

Danke!
Aber kann der Fußballverband da im Falle von Schuldsprüchen auch noch mit Vereinsstrafen reagieren?


Das wäre nur eingeschränkt möglich, da auch im Verbandsstrafrecht die Verbandsstrafe ein schuldhaftes Verhalten voraussetzt. Zunächst wäre einmal die Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung abzuwarten, weil deren Tat- und Schuldfeststellungen für das Verbandsgericht bindend wären. Erfüllt das strafrechtlich festgestellte Verhalten dann auch eine schuldhafte Verletzung der Mitgliederpflichten des Verbandes, kann das Verbandsgericht auch Verbandsstrafen gegen die beim Landgericht Krefeld Angeschuldigten verhängen, soweit diese noch der Verbandsgerichtsbarkeit unterliegen. Eine Verhängung einer Verbandsstrafe gegen den Verein selbst wäre nur dann möglich, wenn sich das Verhalten der Angeschuldigten zugleich als rechtswidriges und schuldhaftes organschaftliches Verhalten des Vereins darstellen sollte.


Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 18.02.2024 - 16:07:14

Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.

^ nach oben