RevierSport
Leistungsträger
Posts: 348
MSV Duisburg Fan-Fehlverhalten gegen RWE - Zebras müssen diese Geldstrafe an den DFB zahlen Bittere Kunde für den MSV Duisburg aus der DFB-Zentrale in Frankfurt: Der Drittligist wurde zu einer Geldstrafe verdonnert. Das sind noch Konsequenzen aus dem Derby gegen RWE. Artikel lesen
|
|
Lokutus
Leistungsträger
Posts: 264
dort sind die "Zuschauermassen" ja auch relativ überschaubar Ausserdem scheinen sich die Roten anscheinend lieber beim Eishockey zu kloppen, bei dem, was man so hört..... Zuletzt modifiziert von Lokutus am 13.12.2023 - 08:51:25
|
|
manapage
Minikicker
Posts: 2
Quellen sollte man schon richtig durchlesen. Nicht Dresden ist erster, sondern Münster.
|
|
Erkrath666
Führungsspieler
Posts: 640
Verwarn.:
"Zudem riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen."
Skandalös! Und das beim Fußball! Demnächst geht es wahrscheinlich beim Tanztee ruppiger zu.
|
|
Baby
Star
Posts: 1697
Verwarn.:
Tatsache ist: Das Geld hätte der Verein - gerade in der aktuellen Finanzsituation - besser verwenden können als für diese Strafe. Und auch alle anderen Vereine hätten da mit Sicherheit eine bessere Verwendung für...
Gruß vom Baby
|
|
Das Zebra singt und lacht
Ergänzungsspieler
Posts: 88
Lieblingsverein
Ich war beim Spiel und kann mich an die geworfenen Becher erinnern. Das Feuerzeuge geworfen wurden kann ich nicht bestätigen, aber so gut sind meine Augen auch nicht mehr. Was mich überrascht sind die diskriminienenden Sprüche. Kennt da jemand genaueres?
Ich denke, das war ein normales Verhalten von Anhängern bei einem Derby. Es ist aber sehr schade wegen des Geldes? Das könnten wir an anderer Stelle gut gebrauchen.
|
|
Bergmannsfeld
Führungsspieler
Posts: 659
Lieblingsverein
Zitat - geschrieben von Erkrath666
"Zudem riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen."
Skandalös! Und das beim Fußball! Demnächst geht es wahrscheinlich beim Tanztee ruppiger zu.
Ohne dämliche Becher- und Böllerwürfe wäre das wahrscheinlich überhaupt kein Thema gewesen.
1 Baby
|
|
Labernich
Führungsspieler
Posts: 985
Verwarn.:
Zitat - geschrieben von Bergmannsfeld
Zitat - geschrieben von Erkrath666
"Zudem riefen mehrere Duisburger Zuschauer in der 68. Minute einen diskriminierenden Spruch in Richtung der Anhänger von Rot-Weiss Essen."
Skandalös! Und das beim Fußball! Demnächst geht es wahrscheinlich beim Tanztee ruppiger zu.
Ohne dämliche Becher- und Böllerwürfe wäre das wahrscheinlich überhaupt kein Thema gewesen. Ist doch ok. asoziales Verhalten muss bestraft werden. In den Bussen haben sie doch auch noch die Scheiben zerschlagen.
|
|
Labernich
Führungsspieler
Posts: 985
Verwarn.:
Wüsste nicht, dass RWE diese Saison groß aufgefallen wäre? Aber die müssen wahrscheinlich immer zahlen.
|
|
Rotor
Führungsspieler
Posts: 740
Verwarn.:
Lieblingsverein
Diskriminierende Sprüche gegen den Gegner gehören doch seit jeher zum Fußball. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Man muss aber auch nicht jeden Scheiß gleich Sanktionieren.
|
|
KeineAhnungVonNix
Star
Posts: 2425
Lieblingsverein
Das diskrminierende Sprüche sanktioniert werden ist mir jetzt auch völlig neu.
Da müsste der DFB jetzt aber mal öffentlich verkünden:
Was genau sind diskrminierende Sprüche? Wo ist die Grenze zwischen Häme, Spott und Diskrinierung?
Wenn es durch die Becherwürfe etc ( völlig hirnlose Idioten) zum Thema wurde, dann muss es ja jetzt auch so immer Thema sein.
Liebe Vereine durch ganz Deutschland, egal welche Liga: Plant schon mal 1 bis 2 hunderttausend Euronen mehr in euer Budget.
Es ist in Ordnung, wenn du mich nicht magst. Nicht jeder hat einen guten Geschmack.
|
|
KeineAhnungVonNix
Star
Posts: 2425
Lieblingsverein
Nachtag: Wenn zb Schalker Fans über sich selber singen: Wir sind Schalker, asoziale Schalker! Wird das auch sanktioniert oder ist das Selbstironie und erlaubt?
Es ist in Ordnung, wenn du mich nicht magst. Nicht jeder hat einen guten Geschmack.
|
|
Einfach mal googlen:
Aus der Urteilsbegründung des DFB:
In der 68. Spielminute riefen mehrere Duisburger Anhänger „Zick Zack Zigeunerpack“ in die Richtung von Anhängern von Rot-Weiss Essen (Fall 3).
[....]
Der o.g. Fall 3 stellt keinen für eine standardisierte Betrachtung geeigneten Fall im Sinne der Richtlinien für die Arbeit des Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften dar (Ziffer 9 Abs. 1 der Richtlinie). Soweit Anhänger eines Vereins bei einem Spiel gegen § 9 Nr. 2. Absatz 1 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen (Fall 3), sieht § 9 Nr. 3. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung Geldstrafen von 18.000,- Euro bis zu 150.000,- Euro und in schwerwiegenden Fällen zudem zusätzliche Sanktionen gegen den Verein, insbesondere die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder den Ausschluss aus dem Wettbewerb, vor. Da die MSV Duisburg GmbH & Co. KG die für sie nicht oder nur schwer zu verhindernden Rufe einräumt, sich von diesen distanziert sowie eine Aufarbeitung mit der Fanabteilung angekündigt hat, ist die im Fall 3 beantragte Geldstrafe in Höhe von 18.000,- Euro im summarischen Verfahren noch vertretbar. Der DFBKontrollausschuss weist darauf hin, dass die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA im Falle erneuter diskriminierender Vorfälle mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen hat.
Aus der RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG:
Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, [....] 3. Wenn Anhänger einer Mannschaft bei einem Spiel gegen Nr. 2., Absatz 1 verstoßen, wird der betreffende Verein/Kapitalgesellschaft mit einer Geldstrafe von € 18.000,00 bis zu € 150.000,00 belegt.
|
|
Oldzebra02
Ergänzungsspieler
Posts: 97
Hey Rot Weisse,und Zebras Demnächst beim Anfeuern und beleidigen darauf achten das auch gegendert Wird, sonst gibt es Strafen.
Ob das jetzt sinnfrei ist oder nicht, aber Strafen?
|
|
KeineAhnungVonNix
Star
Posts: 2425
Lieblingsverein
Zitat - geschrieben von boern.beton
Einfach mal googlen:
Aus der Urteilsbegründung des DFB:
In der 68. Spielminute riefen mehrere Duisburger Anhänger „Zick Zack Zigeunerpack“ in die Richtung von Anhängern von Rot-Weiss Essen (Fall 3).
[....]
Der o.g. Fall 3 stellt keinen für eine standardisierte Betrachtung geeigneten Fall im Sinne der Richtlinien für die Arbeit des Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften dar (Ziffer 9 Abs. 1 der Richtlinie). Soweit Anhänger eines Vereins bei einem Spiel gegen § 9 Nr. 2. Absatz 1 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verstoßen (Fall 3), sieht § 9 Nr. 3. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung Geldstrafen von 18.000,- Euro bis zu 150.000,- Euro und in schwerwiegenden Fällen zudem zusätzliche Sanktionen gegen den Verein, insbesondere die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder den Ausschluss aus dem Wettbewerb, vor. Da die MSV Duisburg GmbH & Co. KG die für sie nicht oder nur schwer zu verhindernden Rufe einräumt, sich von diesen distanziert sowie eine Aufarbeitung mit der Fanabteilung angekündigt hat, ist die im Fall 3 beantragte Geldstrafe in Höhe von 18.000,- Euro im summarischen Verfahren noch vertretbar. Der DFBKontrollausschuss weist darauf hin, dass die MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA im Falle erneuter diskriminierender Vorfälle mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen hat.
Aus der RECHTS- UND VERFAHRENSORDNUNG:
Wer die Menschenwürde einer Person oder einer Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und/oder menschenverachtend verhält, [....] 3. Wenn Anhänger einer Mannschaft bei einem Spiel gegen Nr. 2., Absatz 1 verstoßen, wird der betreffende Verein/Kapitalgesellschaft mit einer Geldstrafe von € 18.000,00 bis zu € 150.000,00 belegt.
Hattu fein gemacht. Kommt so oder so ähnlich quer durch die Republik an jedem Wochenende vor. Mit Sicherheit auch in Verbindung mit Pyro usw. Trotzdem habe ich noch nichts davon gehört, das solch allgemeines Gebölcke der Idioten sanktioniert wurde. Ja ich weiß: Der Spielabbruch gegen Osnabrück. Ich denke mal auf solche Fälle beziehen sich deine Zitate. Auch wenn sich herausgestellt hat, dass an der ganzen Sache 0,0 gestimmt hatte. So ist es halt wenn sich Individuen mit sehr geringer Mimosenhemmschwelle im öffentlichen Raum bewegen.
Es ist in Ordnung, wenn du mich nicht magst. Nicht jeder hat einen guten Geschmack.
|
|
Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.