Becherwurf auf Linienrichter: Fan des VfL Bochum zu Geldstrafe verurteilt

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VfL Bochum
Becherwurf auf Linienrichter: VfL-Fan zu Geldstrafe verurteilt

In der Fußball-Bundesliga wird ein Schiedsrichter-Assistent von einem Bierbecher getroffen. Jetzt ist der Werfer verurteilt worden.

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Das soll Gerechtigkeit sein?
Der Becherwerfer gibt sein Gehirn (wenn er denn eins hat) an der Kasse ab und muss nur 3200 € zahlen.
Stattdessen muss der VFL 100 000 € zahlen. Was lassen die Vereine sich noch alles vom DFB gefallen.
Irgendwie haben der DFB und die Kirche einen Freibrief.
Likes2 faser1966 awg
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Das liest sich für meinen Geschmack deutlich zu mild.

Gruß vom Baby
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Zitat - geschrieben von Baby

Das liest sich für meinen Geschmack deutlich zu mild.


Ich kenne mich im Strafrecht nicht aus, vielleicht ist mehr Strafe nicht möglich.
Mit diesem Urteil könnte der VfL aber sicherlich Schadensersatz vom Verursacher einfordern. Es ist gut, dass der VfL durch so eine Dummheit nicht abgestiegen ist.

Gruß an alle Fans, Verein egal.
Ausgenommen die üblichen Verdächtigen:
wie der Parasit Vogel etc. !

Nur der BVB

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80 Tagessätze sind bei Gerichten im Ruhrgebiet normal für das Vergehen. Dass der Sprengmeister aus Haltern, der den Münsteranern in Essen Knallschäden verpasst hat, eine Freiheitsstrafe absitzen muss, liegt auch an seinen Vorstrafen. In Wuppertal hätte der Bochumer Becherwerfer deutlich mehr Tagessätze aufgebrummt bekommen, in Mannheim hätte er eine Bewährungsstrafe bekommen und in Bayern wäre er mit etwas Pech eingefahren.

Die 100.000 Euro "Verbandsstrafe" wird sich der Vfl im Regresswege beim Werfer holen - vorausgesetzt, es bleibt bei der derzeitigen Regelung, nach der Vereine verschuldensunabhängig für ihre Fans haften. CZ Jena hat ja eine Verfassungsbeschwerde laufen.
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Die Strafe geht schon in Ordnung, wenn er die 100.000 € vom Verein im Nachgang aufgebrummt bekommt. Dieser coole Becherwurf wird sein bisheriges Leben völlig zerstört haben.

Nur eins würde mich interessieren, wie der Verteidiger den Freispruch begründet hat. Mir ist schon klar, dass er den Freispruch brauchte, damit sein Mandant die 100.000 € nicht zahlen muss. Aber interessieren würde mich diese Begründung doch sehr.

Nur der RWE!
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Viel zu milde.
Diese allgemeinen Idioten müssen drastisch bestraft werden.
Es sind ja immer mehr davon unterwegs.

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,,Screenshots ist doch was wunderbares"
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Zitat - geschrieben von Anton Leopold

80 Tagessätze sind bei Gerichten im Ruhrgebiet normal für das Vergehen. Dass der Sprengmeister aus Haltern, der den Münsteranern in Essen Knallschäden verpasst hat, eine Freiheitsstrafe absitzen muss, liegt auch an seinen Vorstrafen. In Wuppertal hätte der Bochumer Becherwerfer deutlich mehr Tagessätze aufgebrummt bekommen, in Mannheim hätte er eine Bewährungsstrafe bekommen und in Bayern wäre er mit etwas Pech eingefahren.

Die 100.000 Euro "Verbandsstrafe" wird sich der Vfl im Regresswege beim Werfer holen - vorausgesetzt, es bleibt bei der derzeitigen Regelung, nach der Vereine verschuldensunabhängig für ihre Fans haften. CZ Jena hat ja eine Verfassungsbeschwerde laufen.


Warum sollte der in Mannheim nur ne Bewährung bekommen, völliger Blödsinn.
Außerdem kann man den Böllerwurf nicht mit dem Wurf eines Bierbechers vergleichen. Die gefährliche Körperverletzung unterscheidet hier in ihrer Begehungsweise!!!
Und die Vorstrafen müssen deliktspezifisch sein und zur Bewährung ausgesetzt sein, sonst dürfen sie bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden…

Das nur so am Rande......

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