Mein Rechtsverstädnis sagt mir, daß der Typ mal eine Zeit lang weggesperrt gehört, zumal er ja auch schon einige Vorstrafen hat. Zivilrechtliche Ansprüche müssen sicher schon aus eigenem Interesse geltend gemacht werden. Nur wird nie ein Cent Schadensersatz fließen.
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"... der mutmaßliche Täter ..., wird Preußen-Sportdirektor Peter Niemeyer zitiert."
Endlich mal ein Sportler, der sich rechtlich korrekt auszudrücken weiß. Die Wahrnehmungen der hier Schreibenden und des "neutralen, gut recherchierten" Preße Posaunisten münden ja beim Festlegen der Folterwerkzeuge. Golgatha Teeren und Federn. In Ketten gelegt, im Burgverlies gesperrt. syj5u (Klick für Wotzis EPa) qez2u (Klick für Wotzis Kinder EPa) Wer ist die Macht vom Niederrhein youtu.be/Xh5xrV3dgyY?si=EW p1uHr-uXiCPQJe www.RWO-Fanblock.de rwo-fanblock.de/ Sascha Peljhan Interview in 1h . youtu. be/XjCkUtQJsDA |
Natürlich würde ich eine zivilrechtliche Klage in Erwägung ziehen.
Egal,ob bei dem Typen was zu holen ist oder auch nicht. Die Schadensersatzpflicht ist im §823 BGB hinreichend geregelt |