Der Diebstahl eines Fanschals von Erzrivale Schalke 04 hat einem Anhänger des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund eine Bewährungsstrafe sowie den Entzug seiner Dauerkarte eingebracht. Das Dortmunder Landgericht verurteilte den 26-Jährigen am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, nachdem er bei einem A-Jugendspiel im Juni 2008 einem Schalke-Fan den Schal gestohlen hatte.
Außerdem darf er bis Saisonende kein Heim- oder Auswärtsspiel der Dortmunder Bundesliga-Profis mehr besuchen. "Es soll sich herumsprechen, dass so etwas nicht geduldet wird", sagte Richter Ludwig Brockmeier in der Urteilsbegründung. Der Fan hatte den Diebstahl damit begründet, dass er sauer gewesen sei, "dass die Schalker mit ihren Schals durch unsere Stadt gelaufen sind".
Allerdings blieb das Landgericht damit noch unter dem Strafmaß, das das Amtsgericht im April 2009 ausgesprochen hatte. Demnach hätte sich der Fan bei jedem Spiel der BVB-Profis in der Halbzeitpause auf der Polizeiwache melden müssen. Diese Auflage strich das Landgericht nun