Laborant Zuletzt aktiv: 11. November 2024 - 15:03 Mitglied seit: 22. März 2007 Wohnort: 58455 Witten
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Ärger beim BVB: Rauball stellt sich hinter Watzke
Nein, der BVB ist keine AG sondern eine GmbH & Co. KGaA
Thema Ausgliederung: RWE und FFA laden zum Infoabend
@ sarret Nein, es handelt sich hier nicht um zensierte Presse. Allerdings fehlt hier etlichen Kommentatoren die Fähigkeit den unter Punkt Netiquette nachfolgenden Text a) zu lesen; b) zu verstehen; und daraus folgend c) dementsprechend auch umzusetzen.
DFB-Vize: Fehler bei Vereinen, Regionalliga-Struktur passt
@ralf26 Wenn das Ziel Aufstieg ist, geht das mit dem kleinen Etat nicht mehr. Die Behauptung ist falsch. Siehe Lotte, Regensburg, Sonnenhof Großaspach. Das aktuelle Beispiel ist die SpVgg Unterhaching. Und wie ist/war deren Vorgehensweise? Man suche sich einen geeigneten Fußballehrer (Claus Schromm) mit umfassenden Kenntnissen im Jugendbereich Dann verzichtet man explizit auf teure Verstärkungen die angeblich sofort weiterhelfen können. Verpflichtet dann 17 neue Spieler alle unter 23 aus unterklassigen Ligen, ernennt den Fuhballehrer zum Cheftrainer, bewahrt 3 Jahre die Ruhe und führt jetzt die Regionalliga Bayern mit 14 Punkten Vorsprung an.
RWE droht Mega-Strafe: Welling: "Das kotzt mich an"
@Pentaphon Ihr kopierter Text zum Thema Sippenhaft ist zwar nett, hat aber mit einer Beurteilung zu Vorkommnissen eines Fußballspiels nicht das Geringste zu tun. Hier findet die Anwendung des StGB keine Anwendung. Die Durchführungsestimmungen eines Fußballspiels regelt die SpO des DFB bzw. der Landesverbände. Verstöße werden nach der RuVO DFB bzw. der Landesverbände geahndet. RuVO, §8 Allgemeine Strafbestimmungen i) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit; j) Aberkennung von Punkten oder Ausschluss vom Wettbewerb in Spielen ohne Punktvergabe; k) Versetzung in eine untergeordnete Spielklasse Es können noch Wetten abgeschlossen werden: Wer hält länger durch? Die Verbände oder die Flitzpiepen aus der Pyro-Szene.
DFB-Pokal: Lotte gegen BVB an der Bremer Brücke
SpO / DFB / DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SPIELORDNUNG § 7, 7. War ein gemeldetes Spielfeld wiederholt nicht bespielbar, so soll der Spiel- leiter die Spiele auf einem neutralen Platz austragen lassen.
Platzsperren
Bis einschl. Sonntag, 05.02.17, Rasen- und Ascheplätze.
Kreisliga A1 2016/17
Wie immer unter fussball.de zu lesen: http://www.fussball.de/spieltagsuebersicht/fs-h-k-fs-bo-1-kreis-bochum-kreis-fs-herren-saison1617-westfalen/-/staffel/01S9207J5O000000VS54898DVU4RL8AK-D#!/section/matches
BVB: Talent Mor nur ein Spiel weniger gesperrt als Stocker
Spieler Mor: Tätlichkeit RuVO/DFB §8, 1c) für Tätlichkeiten gegen Gegner oder andere bei dem Spiel anwesende Personen Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem leichteren Fall der Tätlichkeit Sperre von mindestens drei Wochen; bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei Wochen. Spieler Stocker: rohes Spiel RuVO/DFB §8, 1b) für rohes Spiel gegen den Gegner Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten; roh spielt, wer rücksichtslos im Kampf um den Ball den Gegner verletzt oder gefährdet.
BVB: Enttäuschende Mannschaftsleistung in Leipzig
@frankiboy51 Die grundsätzlich erforderliche Arbeitserlaubnis braucht der Sportler nicht. Denn die Tätigkeit eines Berufssportlers und -trainer ist eine sogenannte arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung, wenn deren Einsatz in inländischen Sportvereinen oder vergleichbaren sportlichen Einrichtungen, soweit sie am Wettkampfsport teilnehmen, vorgesehen ist, der zuständige Sportfachverband ihre sportliche Qualifikation oder ihre fachliche Eignung als Trainer bestätigt,und der Verein oder die Einrichtung ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt zahlt. Die aufgeführten Voraussetzungen entsprechen damit denjenigen, die auch für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind.
RWE: Sperren und Pokaltermin bekannt
RuVO/WDFV § 9 Automatische Sperre (1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächstfolgenden zwei Wochen für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.