Laborant Zuletzt aktiv: 11. November 2024 - 15:03 Mitglied seit: 22. März 2007 Wohnort: 58455 Witten
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Chaos droht: Mega-Panne?: KFC muss um Aufstieg zittern
Warum erscheint in jedem Artikel immer die gleichlautende Formulierung, gemeint ist der Satz mit der "möglicherweise versäumten Frist"? Handelt es sich hier eigentlich um eine reine Spekulation oder kann irgendwer belegen ob die Frist tatsächlich eingehalten oder versäumt wurde, aus welchem Grund auch immer.
Chaos droht: Mega-Panne?: KFC muss um Aufstieg zittern
@Detrollifizierer Sie haben es richtig erkannt, die vom DFB gewählte Formulierung - möglicherweise- ist schon eine halbe Nebelkerze. Nach meiner 44-jährigen Erfahrung mit diversen Verbänden kenne ich aus eigener Erfahrun mögliche "Fehlerquellen". Die da wären: Es wurde vergessen den Briefkasten zu leeren, der Eingangsstempel wurde verlegt, keine Tinte im FAX-Gerät, die DSL-Leitung war gestört, der 40-jährige Geburtstag der Sekretärin wurde gefeiert, der Sachbearbeiter ist kurzfristig ausgefallen, unsere Bankensoftware war spontan fehlerhaft, die Banken hatten plötzlich Personalprobleme, dazu kam der plötzliche Auftritt der Finanzbehörde, 50-jähriges Jubiläum, unbekannter Fehler in der Datenübermittlung und, und, und. Warten wir mal den Montag ab...
Vereinsaustritt per Mail?
Kündigunf immer per Einschreiben mit Rückantwort und dabei die Kündigungsfrist (steht in der Vereinssatzung) beachten.
Mannheim - Uerdingen: Sportgericht entscheidet über Wertung
§ 18 RuVO /DFB Absatz 4. Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren,dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt,so wird dieses Ergebnis gewertet. Dies gilt entsprechend, wenn eine Tochtergesellschaft beteiligt ist.
Bei Markus Lanz: Marcel Reif rechnet mit Özil und Gündogan ab
@KR Art.16 Abs.1 Grundgesetz (GG). Dort heißt es: Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden. Ein Gesetz betreffend die Entziehung der Staatsangehörigkeit wäre nur über den Weg einer Grundgesetzänderung möglich, folglich mit einer 2/3-Mehrheit im Sinne des Art. 79 Abs.2 GG, sofern man nicht ohnehin im Rahmen der sogenannten Ewigkeitsgarantie nach Art.79 Abs.3 GG eine Änderung ausschließt.
Bei Markus Lanz: Marcel Reif rechnet mit Özil und Gündogan ab
@KB1904 Ich möchte nicht unbedingt irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen, aber bei möglicher Geldknappheit könnte sein neuer "Freund" Putin hier unterstützend eingreifen, quasi als kleine Revanche gegen unsere Sanktionen,Dopingaufklärer und was sonst noch anfällt. Warten wir mal die weitere Entwicklung ab. Aber ich könnte glatt auf einen Vorstoß Erdogans zu diesem Thema zu einem signifikant gut geplanten Zeitpunkt eine Wette abschließen.
Bei Markus Lanz: Marcel Reif rechnet mit Özil und Gündogan ab
@KB1904 Selten wird von den Gremien UEFA/FIFA/Olympia etc. rational nach vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Gegebenheiten entschieden. Eine gewisse Anzahl von PayBack-Punkten oder auch hübsch verpacktes Bakschisch können seltsame Abstimmungergebnisse ergeben. Ich kenne Ihr Alter nicht, persönlich kann ich mich noch an die Vergabe der WM 1962 an Chile erinnern. Jeder ging von einer Ausrichtung der WM durch Argentinien aus. Niemand konnte oder wollte eine Erklärung zu einer Vergabe an Chile abgeben.
Bei Markus Lanz: Marcel Reif rechnet mit Özil und Gündogan ab
Nach meiner Auffassung war dieses Bild mit unseren beiden Nationalspielern mit Migrationshintergrund exakt zu diesem Zeitpunkt und genau so geplant. Erdogan weiß doch ganz genau, welche Diskussionen er hier mit nur einem Foto in Gang setzen kann. Ich würde diesen Vorgang auch nicht unter Wahlunterstützung abheften. Diese Bildveröffentlichungen haben genau die erwarteten Reaktionen und nachvollziehbaren Empörungen ausgelöst. Es verbleiben jetzt zwei Möglichkeiten: 1. Die betroffenen Spieler verbleiben in der Nationalmannschaften, mit dem Ergebnis, sie werden in den verbleibenden Vorbereitungsspielen gnadenlos ausgepfiffen, vorsichtig formuliert. 2. Die Spieler werden aus der Nationalmannschaft verbannt. Und jetzt der Haken an der ganzen Angelegenheit. Egal welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, Erdogan wird in beiden Fällen seinen Vorteil/Nutzen daraus ziehen (wollen) und zwar dann, wenn im September über die Austragung der EM 2024 entschieden wird. Er wird in etwa so argumentieren: Im ersten Fall, ein Land, in dem die eigenen Spieler ausgepfiffen, beleidigt, etc. werden, kann nicht für eine EM-Ausrichtung geeignet sein. Im zweiten Fall, ein Land, das Spieler nur aufgrund eines Fotos aus der Nationalmannschaft wirft, kommt natürlich für eine EM-Ausrichtung nicht in Frage. Ich warte nur noch auf die von ihm dargebotene rhetorische Verpackungsform.
Bochum: Tatverdächtiger VfL-Hooligan nach Kopftuchattacke ermittelt
§ 223 StGB
Schalke-Sperre: Saison für Nabil Bentaleb gelaufen
@easybyter Das Urteil ergeht von einem Einzelrichter nach den Richtlinien RuVO /DFB. Der Einzelrichter (1. Instanz) muß weder besondere Umstände würdigen noch das Vergehen in irgendeiner Form einstufen bzw. bewerten. Das Urteil richtet sich grundsätzlich nach dem vom Schiedsrichter vorgenommenen Eintrag im Spielbericht. Sollten Spieler/Verein das Urteil annehmen ist dieses rechtskräftig. Werden Spieler/Verein hier Einspruch einlegen, kommt es in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung.