Armes SSV Rotthausen

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Sie hatten Einspruch gegen die Spielwertung des Spieles Hessler 06 gegen Horst 08 2 eingelegt.
Da Sie der Meinung waren ein Spieler war nicht Spielberechtigt von Hessler 06.Nun kam es zur Verhandlung oder auch nicht.
Rotthausen hat vergessen in der Frist die Einspruchsgebühr zu bezahlen.Man Man Man.Alles bleibz so wie gespielt.Er wurde abgewiesen.
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Wenn es wirklich so ist , wäre das verdammt peinlch .
Aber vielleicht hat es auch mit dem Rücktritt vom Abteilungsleiter zu tun .
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Hat nicht Horst 08 Protest gegen die Wertung eingelegt?
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tja
hat den der sommerschlussverkauf-verein keine lust

auf ein dörby ?

wer einen rechtschreibfehler findet
kann ihn behalten
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SSV steigt niemals auf, weil es einfach die schlechteste mannschaft von den drei ersten ist.
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Dienstag soll hierfür eine Entscheidung gefällt werden!!

Persönlich fande ich Blau-Weiß in der Hinrunde am stärksten.
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also die schlechteste mannschaft können die ja nicht sein,wenn sie erster sind^^
und außerdem zählt auch nicht nur die quilität einer mannschaft wie z.b in hessler wenn die nicht konstant spielt.
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Zitat - geschrieben von Derfan08

Dienstag soll hierfür eine Entscheidung gefällt werden!!

Persönlich fande ich Blau-Weiß in der Hinrunde am stärksten.


ich sehe es auch so
schade das Blau Weiß immer wieder mit vielen Ausfällen zu kämpfen hat
SSV hat mich gestern alles andere als überzeugt
weiss jemand wo der Kapitän von Blau Weiss jetzt spielt?

nächstes jahr sutumer MACHT Lachen
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Die Verhandlung gegen Heßler ist am 29.03. , den Einspruch hat Horst 08 primär eingelegt.

Heßler HAT einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt, d.h. das mindeste ist eine Aberkennung der Punkte vom Spiel gegen Horst.

Besagter Spieler hatte im Januar noch für RWW Bismarck an den Stadtmeisterschaften teilgenommen, daher konnte er für Heßler nicht spielberechtigt sein.

Alles andere wäre mal wieder Lug und Betrug beim Kreis Gelsenkirchen.

Im Übrigen verweisen die Herren vom Kreis Gelsenkirchen sehr gerne auf das "rote Buch". In dem steht übrigens nichts von einer Frist wann man den Betrag für eine Verhandlung zu bezahlen hat. Dort steht , dass man Zeit bis zur Verhandlung hat den fälligen Betrag zu bezahlen


Es ist doch eher peinlich das Heßler SCHON WIEDER versucht mit unlauteren Mitteln den Aufstieg zu erzwingen.Ich erinnere an den letzten Punktabzug für Heßler. Das ist peinlich, unsportlich und charakterlich schwach.

Zuletzt modifiziert von Logic am 29.03.2011 - 10:30:22
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Alles andere wäre mal wieder Lug und Betrug beim Kreis Gelsenkirchen.

Im Übrigen verweisen die Herren vom Kreis Gelsenkirchen sehr gerne auf das "rote Buch". In dem steht übrigens nichts von einer Frist wann man den Betrag für eine Verhandlung zu bezahlen hat. Dort steht , dass man Zeit bis zur Verhandlung hat den fälligen Betrag zu bezahlen


Hier würde ich empfehlen das "Rote Buch" einmal richtig zu lesen. Der § 47 Abs. 1 RuVO/WFLV sagt hier folgendes: "Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Spieltages bei dem zuständigen Rechtsorgan schriftlich einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines nichtspielberechtigten Spielers gestützt wird. In diesem Fall ist der Einspruch innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren zwei Wochen nach der Einlegung schriftlich zu begründen.

So und jetzt richtig lesen!!

Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen, die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind, innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen.
Sollte vor Ablauf der Fristen verhandelt werden, (das ist hier nicht der Fall) so hat die Zahlung spätestens am Verhandlungstag zu erfolgen."
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Zitat - geschrieben von psutumerjunge

Zitat - geschrieben von Derfan08

Dienstag soll hierfür eine Entscheidung gefällt werden!!

Persönlich fande ich Blau-Weiß in der Hinrunde am stärksten.


ich sehe es auch so
schade das Blau Weiß immer wieder mit vielen Ausfällen zu kämpfen hat
SSV hat mich gestern alles andere als überzeugt
weiss jemand wo der Kapitän von Blau Weiss jetzt spielt?

nächstes jahr sutumer MACHT Lachen



der spielt immer noch bei blau weiss der kapitän nur der ist schon seit sechs monaten verletzt
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Zitat - geschrieben von psutumerjunge

Zitat - geschrieben von Derfan08

Dienstag soll hierfür eine Entscheidung gefällt werden!!

Persönlich fande ich Blau-Weiß in der Hinrunde am stärksten.


ich sehe es auch so
schade das Blau Weiß immer wieder mit vielen Ausfällen zu kämpfen hat
SSV hat mich gestern alles andere als überzeugt
weiss jemand wo der Kapitän von Blau Weiss jetzt spielt?

nächstes jahr sutumer MACHT Lachen



der spielt immer noch bei blau weiss der kapitän nur der ist schon seit sechs monaten verletzt
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Zitat - geschrieben von Spielmacher10



Hier würde ich empfehlen das "Rote Buch" einmal richtig zu lesen. Der § 47 Abs. 1 RuVO/WFLV sagt hier folgendes: "Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Spieltages bei dem zuständigen Rechtsorgan schriftlich einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines nichtspielberechtigten Spielers gestützt wird. In diesem Fall ist der Einspruch innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren zwei Wochen nach der Einlegung schriftlich zu begründen.

So und jetzt richtig lesen!!

Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen, die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind, innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen.
Sollte vor Ablauf der Fristen verhandelt werden, (das ist hier nicht der Fall) so hat die Zahlung spätestens am Verhandlungstag zu erfolgen."


Dann empfehle ich zu schauen was für eine Frist der kreis ansetzt. Diese ist immer noch nicht konform.

Außerdem handelt es sich um einen Fall von betrug. Ist ja nicht das erste mal das heßler versucht sich mit unlauteren mitteln einen Vorteil zu verschaffen. Es ist im sinne aller sportsmänner das dies konsequent bestraft wird.
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Zitat - geschrieben von Logic

Zitat - geschrieben von Spielmacher10



Hier würde ich empfehlen das "Rote Buch" einmal richtig zu lesen. Der § 47 Abs. 1 RuVO/WFLV sagt hier folgendes: "Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Spieltages bei dem zuständigen Rechtsorgan schriftlich einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines nichtspielberechtigten Spielers gestützt wird. In diesem Fall ist der Einspruch innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren zwei Wochen nach der Einlegung schriftlich zu begründen.

So und jetzt richtig lesen!!

Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen, die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind, innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen.
Sollte vor Ablauf der Fristen verhandelt werden, (das ist hier nicht der Fall) so hat die Zahlung spätestens am Verhandlungstag zu erfolgen."


Dann empfehle ich zu schauen was für eine Frist der kreis ansetzt. Diese ist immer noch nicht konform.

Außerdem handelt es sich um einen Fall von betrug. Ist ja nicht das erste mal das heßler versucht sich mit unlauteren mitteln einen Vorteil zu verschaffen. Es ist im sinne aller sportsmänner das dies konsequent bestraft wird.


Welche Frist sollte der Kreis setzen? Die Frist ergibt sich unmittelbar aus dem Text der genannten "Ordnung"! Danach ergibt sich eine Frist von insgesamt 24 Tagen nach Ablauf des Spieltages. Der Spieltag war der 30.01.2011. Frist somit bis zum Ende des 23.02.2011.
Alle danach eingezahlten Gebühren liegen außerhalb der Frist. Der Einspruch ist damit aus formalen Gründen zu verwerfen.
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Schön wenn Betrug einfach so verworfen werden soll.

Das nenne ich Sportsgeist !!!
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Man sollte den Begriff Betrug in diesem Zusammenhang nicht so leichtfertig verwenden, zumal er auch gar nicht zutrifft. Der Betrug ist im § 263 des Strafgesetzbuches genannt.
Hier soll es sich doch nur um das Einsetzen eines angeblich nicht spielberechtigten Spielers handeln. Und es ging auch nicht um eine Strafanzeige, sondern um den Einspruch gegen die Wertung eines Spieles.
Wenn man dann den Regelverstoß eines anderen Vereins beklagen will, sich selbst aber nicht an die Regeln (Fristen) hält, dann ist das entweder schlampig oder einfach dumm!
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Ich nutze den Begriff Betrug durchaus bewusst, da man diesen durchaus anwenden könnte.

Stichpunktartig wären da folgendes wichtig:
- rechtswidriger Vermögensvorteil
- Vorspielung falscher Tatsachen

Ich denke man kann das begründen. Da fällt mir noch Spontan die Urkundenfälschung ein. Und ich finde es sehr schade, dass keine Strafanzeige erstattet worden ist, damit auch mal bestimmte Herren im Kreis oder manchen Vereinen merken, dass es hier um fairen Sport gehen sollte und nicht ums betrügen.

Wir können gerne auch über die Verhältnismäßigkeit einer Frist im Gegensatz zu einem Betrug (im sportlichen Sinne) diskutieren.

Des Weiteren liegt ja zunächst einmal der Einspruch von Horst 08 gegen die Spielwertung vor.

Und der Spieler war nicht nur angeblich nicht spielberechtigt. Er war es einfach nicht. Das ist ein Fakt. Schau dir die Bilder der Stadtmeisterschaften an, im welchen Trikot der Spieler dort gegen Ball tritt. Er durfte daher definitiv nicht Ende Januar für Heßler aktiv sein.

Im Übrigen damit manch einer versteht, dass es sich hier nicht um ein einfach so wegzufallenes kleines Delikt handelt:

Die Verbandsspruchkammer hat sich der Sache nun angenommen. Die Passstelle hat den Verband über den Vorgang informiert, welcher sich gezwungen sah, dem Kreis Gelsenkirchen die Verantwortung in der Sache zu entziehen.

Achja sind Vereine in Essen dafür nich schon abgestiegen und haben wir es nicht mit einen Wiederholungstäterverein zu tun? Vielleicht sollte man mal die Spielberechtigungen aller Spieler von Heßler prüfen.


Zuletzt modifiziert von Logic am 31.03.2011 - 09:50:11
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Wie wurde denn nun entschieden?
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spiel wird von der verbandsspruchkammer behandelt

die ssv er waren geschockt und verloren mit 2:1 in westf.

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