Na prima, daß sich in 12. Stunde das erforderliche Mitgliederquorum zusammengefunden hat, um die außerordentliche Mitgliederversammlung zu erzwingen. Nun sind die drei Initiatoren aufgefordert, beim Vorstand unter Vorlage der Unterschriftenliste nebst namentlicher Angabe der Mitglieder und deren Mitgliedsnummer zu beantragen:
"bis spätestens 18. Februar 2025 eine Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung zu berufen:
"Beratung und Beschlußfassung gemäß § 11 Nr. 6 KFC-Satzung dem Verwaltungsrat zu empfehlen, die Vorstandsmitglieder Kahstein und Röthig abzuberufen."
Ein früherer Termin wird nicht möglich sein, da die (Mindest-) Berufungsfrist der Mitgliederversammlung zwei Wochen beträgt und auch organisatorische Vorkehrungen getroffen werden müssen, wie die Reservierung eines Versammlungslokals bzw. der Versand der Einladungen.
Ein Ermessen darüber, die Versammlung einzuberufen, hat der Vorstand jetzt nicht mehr. Ich bin gespannt, ob der Vorstand dem Einberufungsverlangen bis spätestens 18. Februar 2024 entspricht. Allerdings gilt das Einberufungsverlangen nur für die in dem ursprünglichen Antrag bezeichneten Tagesordnungspunkte. Für andere Tagesordnungspunkte gibt es dagegen keinen Anspruch auf Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Weiterhin viel Erfolg!
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 19.01.2025 - 21:08:14
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