Zitat - geschrieben von Baby
Danke!
Aber kann der Fußballverband da im Falle von Schuldsprüchen auch noch mit Vereinsstrafen reagieren?
Das wäre nur eingeschränkt möglich, da auch im Verbandsstrafrecht die Verbandsstrafe ein schuldhaftes Verhalten voraussetzt. Zunächst wäre einmal die Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung abzuwarten, weil deren Tat- und Schuldfeststellungen für das Verbandsgericht bindend wären. Erfüllt das strafrechtlich festgestellte Verhalten dann auch eine schuldhafte Verletzung der Mitgliederpflichten des Verbandes, kann das Verbandsgericht auch Verbandsstrafen gegen die beim Landgericht Krefeld Angeschuldigten verhängen, soweit diese noch der Verbandsgerichtsbarkeit unterliegen. Eine Verhängung einer Verbandsstrafe gegen den Verein selbst wäre nur dann möglich, wenn sich das Verhalten der Angeschuldigten zugleich als rechtswidriges und schuldhaftes organschaftliches Verhalten des Vereins darstellen sollte.
Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 18.02.2024 - 16:07:14