Wegen Beleidigung: Hopp nimmt Klagen gegen BVB-Fans zurück

Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.
User Pic
zitieren
Wegen Beleidigung
Dietmar Hopp nimmt Klagen gegen BVB-Fans zurück

Das ist ein Hammer! TSG-Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp hat die Anträge wegen Beleidigung gegen drei BVB-Fans zurückgenommen.

Artikel lesen
zitieren
Diese Taktik des Herrn Hopp ist bei Juristen nicht unbekannt.
Wenn man davon ausgeht, dass man am Ende doch eine Niederlage vor Gericht einstecken müsste, dann zieht man lieber die Anzeige zurück, damit das Verfahren zwar eingestellt, aber immerhin kein Urteil gefällt wird.
Der Unterschied dabei ist nicht ganz unwichtig:
Wenn ein Urteil gefällt worden wäre, wonach die Angeklagten freigesprochen worden wären, dann könnte man dieses Urteil bei zukünftigen ähnlich gelagerten Fällen als "Präzedenzfall" heranziehen.
Das geht nun nicht, da ja eben kein Urteil gefällt wurde, sondern das Verfahren "nur" eingestellt wurde.
User Pic
zitieren
Warum wird das nicht von der Staatsanwaltschaft im Sinne des deutschen Volkes fortgeführt.
Hools dürfen unflätigen ScheiB singen, Spaziergänger untergraben die Volksgesundheit und arme Menschen sitzen wegen einer nicht richtig abgestempelten Fahrkarte beim Öffentl.- Nahverkehr in der JVA.
4 Extra Klicks

Wer ist die Macht vom Niederrhein
youtu.be/Xh5xrV3dgyY?si=EW p1uHr-uXiCPQJe

www.RWO-Fanblock.de
rwo-fanblock.de/

Sascha Peljhan Interview in 1h .
youtu. be/XjCkUtQJsDA
zitieren
Wer in der Nordstadt zwischen Drogen und dem käuflichen Gewerbe aufwächst kennt auch nur diese Sprachkultur.
Wat wollste von denen auch verlangen woll.....„Rubbeldikatz am Borsigplatz.“
User Pic
zitieren
@Amroth
Kann man so sehen, aber was würde eine Verurteilung Dietmar Hopp denn bringen. Ich glaube eher, dass er den Anwälten gesagt hat. "Komm, lass gut sein." Vielleicht hat der Eine oder Andere daraus gelernt, dass man alle Menschen kritisch, aber trotzdem respektvoll behandeln sollte. Wenn bei Union Berlin "Keine Mäzene in der BL"- Banner hängen, ist das ok und legitim. Dietmar Hopp bebildert als "Sohn einer Hure" zu titulieren, oder ihn als Zielscheibe darzustellen ist asozial und dokumentiert, dass man es hier mit Tätern aus bildungsfernen Schichten zu tun hat. Einer meiner Bekannten im Kraichgau kennt DH seit Jahrzehnten persönlich und sein Urteil über den Menschen DH ist durchweg positiv.
User Pic
zitieren
@ 12. Mann vom Kleeblatt

Der Begriff VOLKSGESUNDHEIt kommt mir aus einer anderen
Epoche bekannt vor.
Gab es da nicht mal für sowas sogar ein Ministerium dafür?
zitieren
Ich dachte er wollte zur Not sogar bis vor das Verfassungsgericht ziehen? Selbst hat er sich dann aber geweigert vor dem Amtsgericht auszusagen. Vermutlich hat ihm doch jemand verdeutlicht, dass es nur vergebene Zeit und Geld ist, wenn er das ganze noch weiter durchzieht.
zitieren
Man merkt, dass hier keine Juristen unterwegs sind.

Man muss unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht. Im Fall "Beleidigung" ist Strafrecht einschlägig, in der das Opfer Hopp nur eine Strafanzeige zzgl. Strafantrag bei der Staatsanwaltsschaft oder der örtlichen Polizei stellen kann. Partei sind also die Staatsanwaltschaft und die "Beleidiger" vor Gericht. Hopp tritt nicht direkt auf und kann somit auch keinen Prozess verlieren.
Eine Strafanzeige alleine reicht bei "Beleidigung" nicht, es muss immer auch ein Strafantrag gestellt werden, weil die Staatsanwaltschaft nicht von alleine tätig wird.
Strafanzeige und - antrag kosten nichts, soweit das Opfer keinen eigenen Anwalt beschäftigte.
Die Staatsanwaltschaft prüft anschließend, ob sie Klage beim zuständigen Strafgericht erhebt, was immer abhängig ist, ob das Gericht dieses Vergehen als so schwer ansieht, so dass es eine Klage zulässt.
Das scheint offenbar hier nicht der Fall gewesen sein. Die Gerichte signalisieren meistens dann im Vorfeld., den Strafantrag gesichtswahrend zurück zu ziehen.

Nach einer "erfolgreichen" Verurteilung durch ein Strafgericht kann man dann als "Opfer" zivilrechtlich gegen den Verurteilten auf Schadenersatz klagen.
zitieren
Und natürlich ist auch die RS-Überschrift mit "Klagerücknahme" juristisch absolut falsch.

Man darf halt hier die Messlatte von juristischen Fachkenntnissen nicht so hoch legen. RS sollte sich auf Fußball beschränken.
zitieren
Wenn man anderen vorwirft, keine Ahnung zu haben.....

Selbstverständlich kann eine Beleidigung zivilrechtliche Konsequenzen haben, wenn auch die Latte hoch liegt.

Eine Beleidigung ist ein Eingriff in die Personenehre, mithin ein Eingriff in die Sozialsphäre und kann fakultativ als schwerwiegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gedeutet werden, welches als "sonstiges Recht" durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt wird.

Weil die Persönlichkeitsrechtsverletzung einen immateriellen Schaden darstellt, gilt § 253 BGB (ehemals § 847 BGB). In § 253 Abs. 2 BGB ist sie allerdings nicht aufgeführt, woran auch das Schadensrechtsänderungsgesetz vom 1. August 2002 nichts geändert hat.

Die ungeliebte Konsequenz wäre, dass es auch für schwerste Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kein Schmerzensgeld gäbe. Deshalb entstand die judikative Lösung, im Fall eines schwerwiegenden Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht einen Geldentschädigungsanspruch als "schmerzensgeldähnlichen Ausgleichsanspruch" aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz herzuleiten.

Wie gesagt: Die Anforderungen sind bei Eingriffen in die Sozialsphäre sehr hoch. In der Regel gibt es nichts oder gar nichts.

Spektakuläre Fälle aus der Rechtsgeschichte sind "Caroline", die im Skilift mit ihren Kindern fotografiert wurde und mit diesen Bildern in Zusammenhang mit einer frei erfundenen Geschichte gebracht wurde und ferner Thomas Anders, der Ex-Partner von Dieter Bohlen, den eine Musikzeitschrift mit einer bösartigen, klar beleidigenden Schmähkritik aus dem Bereich der Sexualität belegte, um die Auflage zu steigern. In beiden Fällen wurde die Genugtuungsfunktion der Geldentschädigung mit einer Präventivfunktion angereichert, damit künftig Anreize entfallen, zur Auflagensteigerung Prominente als Freiwild zum Abschuss freizugeben. Hohe Geldentschädigungen im fünfstelligen D-Mark-Bereich waren die Folge.

Etwas weniger Unermesslichkeit wäre weniger peinlich.
zitieren
Bei Ihnen gilt immer der Grundsatz: Viel Masse, wenig Klasse.

Es geht in diesem Artikel nicht darum, was man zivilrechtlich tun könnte, sondern was Hopp im konkreten Fall, was RS schildert, tatsächlich getan hat.

Man kann unschwer erkennen, dass er den Weg über eine Strafanzeige und einen Strafantrag über das Strafrecht ging, wobei er letzteren nun zurück nahm. Damit gab es für die Staatsanwaltschaft keinen Grund mehr, weiter zu machen. Das stand wenigstens juristisch korrekt im Artikel. Die Sache ist somit strafrechtlich erledigt.

Es stand nicht drin, dass er parallel über das Zivilrecht eine Beleidigungsklage (gegen wen auch?) eingereicht hat. Das würde schon daran scheitern, dass er als Einzelperson nicht die Namen der gerichtlichen Gegener wüsste. Nur durch ein Strafverfahren kann man über die Polizei die Namen der "Beleidiger" heraus bekommen. Freiwillig werden sie sich kaum bei Hopp gemeldet haben.

Hopp wird klugerweise erstmal abgewartet haben, wie die Staatsanwaltschaft diesen Fall einschätzte - und die war negativ im Sinne von keine Aussicht auf Erfolg. So intelligent dürfte Hopp auch als Mulitimilliardär sein, dass er nicht sinnlos Geld zum Fenster für aussichtloslose zivilrechtliche Verfahren rauswirft. Ich wünsche jedem Zivilklager viel Erfolg, wenn er vorher den Strafantrag zurücknahm und damit indirekt einräumte, dass "alles nicht so schlimm" war.

Die Überschrift von RS und der teilweise Tenor im Text sind also juristisch falsch.
zitieren
Meine Äußerung bezog sich nicht auf den Artikel, sondern auf folgenden vor Arroganz triefenden Kommentar mit seinen fehlerhaften Aussagen über die Rechtslage:
Zitat: His.Unermesslichkeit 2022-02-10 20:56:25 Uhr
„Man merkt, dass hier keine Juristen unterwegs sind.
Man muss unterscheiden zwischen Zivil- und Strafrecht. Im Fall "Beleidigung" ist Strafrecht einschlägig, in der das Opfer Hopp nur eine Strafanzeige zzgl. Strafantrag bei der Staatsanwaltsschaft oder der örtlichen Polizei stellen kann.“

(...)

„Nach einer "erfolgreichen" Verurteilung durch ein Strafgericht kann man dann als "Opfer" zivilrechtlich gegen den Verurteilten auf Schadenersatz klagen.“


Beide Aussagen sind falsch. Wie in meinem Kommentar ersichtlich, kann ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft zivilrechtlich geklagt werden.

Nackte muss man zwar nicht demaskieren, hier bereitet das Aufzeigen der Inkompetenz aber ausnahmsweise Befriedigung. Da helfen auch Angriffe ad hominem nicht weiter.
zitieren
...und das ist der Fehler, den Sie und viele andere hier machen, nämlich nicht zum konkreten RS-Artikel zu schreiben. Das habe ich schon mehrfach hier kritisiert.
Es soll doch wohl ein Blog sein, in dem man (i. d. R.) einmal sich zum konkreten Artikel äußert.
Für eine andere Art der Kommunikation gibt es auf RS ein Forum, wo man sich gegenseitig anschreiben "@@@@@@" und Konversation unter sich betreiben kann, sogar als PN = persönliche Nachricht.

Auch ich erwische mich ab und an, nochmals zu schreiben, wenn mich jemand konkret und in der gebührenden Form anschreibt. Das mache ich aber nur aus Höflichkeit, was man eigentlich unterlassen sollte.

Als dann.
User Pic
zitieren
"...und das ist der Fehler, den Sie und viele andere hier machen, nämlich nicht zum konkreten RS-Artikel zu schreiben."

Sie meinen, so wie wenn Sie bei jeder Gelegenheit völkisch-identitären-NWO-Sermon hier rein kübeln, den keiner außerhalb der Compact-Blase lesen will? So in etwa? Rhetorische Frage. Da hat das stehende Männeken ausnahmsweise Recht. So viel Glashaus war selten.

Gabba Gabba Hey!
zitieren
Zum Thema des Artikels: Warum Hopp zurücknimmt?

Denkbar ist folgender Grund.

Sein eigentliches Ziel, den Fans eine Lehre zu erteilen, hat er erreicht. Alles Weitere führt zu einem Imageschaden.

Warum? Aus den Fans werden in jedem Fall Märtyrer und zwar egal, ob sie in der Berufung freigesprochen werden oder zahlen müssen.

So bleibt es beim medienwirksamen Urteil mit Ausstrahlungswirkung.
zitieren
Und noch etwas, weil auch ich keinen Beifall von der falschen Seite will:
LOGs Ergüsse aus dem Land der Woken und linken Feinde der FDGO sind auch nicht besser.
User Pic
zitieren
Ich habe mich doch eigentlich gut sichtbar bemüht es nicht wie Beifall aussehen zu lassen, da ich den neoliberal-muffig-rechten Feinden der Zukunft gewiss keinen spenden möchte. Außerdem verliebt er sich sonst sofort wieder in sich selbst.

Gabba Gabba Hey!
User Pic
zitieren
Die Dortmunder "Fans" können nicht stolz auf sich sein, und deren Anwälte
auf ihre Argumentation eben so wenig.
Man könnte sagen, dass Hopp dünnhäutig sei, da er auf Beleidigungen,
wie sie tatsächlich oft zur "Fankultur" gehören zu empfindlich reagiert habe.
Fakt ist aber, dass mehr als er selbst sein Mutter beleidigt worden ist.
Und da hört das Verständnis zurecht auf.

Du musst dich anmelden um Beiträge schreiben zu können. In geschlossenen Themen kann nicht mehr geschrieben werden.

^ nach oben