Das bestätigte Schumachers Anwalt Michael Lehner. "Das Urteil ist am Mittwoch von einer Kommission der AFLD unter Vorsitz ihres Präsidenten Pierre Bordry nach mündlicher Verhandlung ohne jede Beweisaufnahme über die von Stefan Schumacher und seinen Anwälten bestrittenen Sachverhalte gefällt worden. Wesentliche Verfahrensunterlagen sind uns vorenthalten worden", erklärte Lehner in einer offiziellen Stellungnahme.
Schumacher kündigte an, das Urteil nicht hinzunehmen. "Alles was ich will ist ein faires Verfahren. Denn dann kann ich endlich meine Unschuld beweisen. Ich gebe nicht auf und werde für mein Recht bis zur letzten Instanz kämpfen", erklärte der Schwabe.
Der frühere Gerolsteiner-Profi hatte mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet und wollte bei erfolgreicher Lizenzerteilung für den belgischen Rennstall Quick Step an den Start gehen. "Ich bin aus sportverbandsrechtlicher Sicht nicht verurteilt. Meldungen, dass mich die UCI gesperrt hat, sind schlichtweg falsch."
Diese Aussage bestätigte am Donnerstag auch der Radsport-Weltverband UCI der französischen Presseagentur AFP mit Hinweis auf die AFLD-Zuständigkeit.