In der Causa wurde somit ein Urteil des Landgerichts München,[article=503435] nach dem Türkgücü noch Chancen auf eine Nominierung zum Pokal hatte[/article], revidiert. Damit steht der Partie des FC Schalke 04 am Dienstag gegen den 1. FC Schweinfurt als Vertreter des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) nichts mehr im Weg.
Der BFV hatte die Schweinfurter für den DFB-Pokal gemeldet, wogegen Türkgücü vorging und mit einer Einstweiligen Verfügung im September die kurzfristige Verschiebung des Schalke-Spiels erzwang. Türkgücü will selbst zu der Partie antreten. Nach einer mündlichen Verhandlung forderte das Landgericht München den BFV auf, seine Statuten zu überarbeiten und die Nominierung noch mal neu auszusprechen. Der Verband aber rief das OLG an, das nun zu seinen Gunsten urteilte.
Hintergrund dieser Entscheidung war ein parallel laufendes Verfahren vor dem BFV-Schiedsgericht, also in der Sportgerichtsbarkeit. Diese Richter kamen Anfang der Woche zu dem Schluss, dass die Meldung von Schweinfurt rechtens sei. Dass die Sache überhaupt vor dem Schiedsgericht verhandelt werden durfte, hatte das Bayerische Oberste Landesgericht bekräftigt - also ein viertes involviertes Gericht.
Das OLG München erkannte nun, dass die Entscheidung des Landgerichts jener des Schiedsgerichts „zuwiderläuft“ und deshalb „keinen Bestand haben wird“, wie am Freitag veröffentlicht wurde.
Türkgücü kritisiert diese Urteile und erwägt laut Geschäftsführer Max Kothny, in höheren Instanzen wie dem BGH Schadenersatz zu fordern. dpa