Eigentlich startet der FC Schalke 04 am Sonntag mit dem DFB-Pokal in die neue Pflichtspielsaison. Nun droht das Spiel auszufallen, denn die Königsblauen könnten auf einen anderen Gegner treffen.
Türkgücü war gegen die Entscheidung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Schalke-Gegner 1. FC Schweinfurt 05 für den DFB-Pokal zu melden, juristisch vorgegangen. Nun kommunizierte der Drittliga-Aufsteiger, dass das Landgericht München beschlossen hat, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal vorläufig zu widerrufen und stattdessen vorläufig Türkgücü München zuzulassen.
Regionalliga Bayern wurde nicht abgebrochen
Hintergrund ist die Coronavirus-Pandemie. Der DFB-Pokal-Vertreter aus Bayern ist gemäß Reglement der Meister der Regionalliga Bayern. Doch anders als in der Regionalliga West, wurde die Saison in der Regionalliga Bayern nur unterbrochen und zur Saison 2019/2021 erklärt. Türkgücü wurde als Drittliga-Aufsteiger gemeldet und aus der Regionalliga gestrichen. Somit waren die Münchner aus Sicht des BFV kein Kandidat mehr für den DFB-Pokal.
Türkgücü forderte nun offiziell auf: "Der BFV muss die Meldung von Schweinfurt widerrufen und Türkgücü zum DFB Pokal melden." Eine Reaktion des DFB steht aus. Sollten die Münchner tatsächlich den Vorzug erhalten, erscheint es unwahrscheinlich, das die Erstrunden-Partie des FC Schalke 04 wie ursprünglich geplant am Sonntag, 15.30 Uhr, stattfinden wird.
Die Mitteilung von Türkgücü München im Wortlaut
BFV muss Meldung von Schweinfurt revidieren
Der BFV muss die Meldung von Schweinfurt widerrufen und Türkgücü zum DFB Pokal melden. Der DFB muss diese Maßnahmen zulassen.
Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht München I entschieden:
1. Der BFV wird verpflichtet, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vom 6. September 2020 vorläufig zu widerrufen und stattdessen Türkgücü München für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vorläufig zu melden.
2. Der DFB wird verpflichtet, den Widerruf der Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. und die Meldung von Türkgücü München vorläufig zuzulassen.Geschäftsführer Max Kothny äußerte sich zum Beschluss wiefolgt: "Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen. Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeigt dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten teilnähme am DFB Pokal verbunden." Informationen zum weiteren Vorgehen folgen in Kürze.