Köln
Schiri von 15 Mann ins Koma geprügelt
Schreckliche Szenen in Köln-Bocklemünd: Weil er Zivilcourage bewies, wurde Burkan Ilhan von 15 Männern ins Koma geprügelt und überlebte nur knapp.
Artikel lesen
Köln
Schiri von 15 Mann ins Koma geprügelt Schreckliche Szenen in Köln-Bocklemünd: Weil er Zivilcourage bewies, wurde Burkan Ilhan von 15 Männern ins Koma geprügelt und überlebte nur knapp. Artikel lesen |
Zitat -
Der Bezug zum Fußball fehlt zwar, aber fast noch skandalöser als dieses offensichtlich asoziale Pack ist die Tatsache, dass "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht wegen (gemeinschaftlichem) versuchten Totschlag ermittelt wird. Das hat sich wohl geändert: Nach neuen Informationen über die Schwere von Burkans Verletzungen übernahm jedoch die Mordkommission den Fall. Sie ermittelt nun wegen eines schwereren Deliktes – wegen versuchten Totschlags. Deshalb beantragten die Ermittler auch einen Haftbefehl. Weil die zu erwartende Freiheitsstrafe bei Totschlag wesentlich höher ist als bei Körperverletzung, gehen die Ermittler nun von Fluchtgefahr aus. Versuchter Totschlag (§212 StGB) wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis lebenslänglich bestraft. Und tatsächlich war Basti L. seit Donnerstag verschwunden. Der schmächtige Bubi, der auf Facebook-Fotos lässig mit dem „Victory“-Zeichen für die Kamera posiert, soll Burkan I. (22) mit einem Eisenpoller den Schädel eingeschlagen haben. schreibt die Bild BLUMENSTECKERGEWINNER 2017 !!! NICHT HIER, NICHT HEUTE, UND DU SCHON MAL GAR NICHT (Waldi Wrobel) "Wir waren überrascht von der Gegenwehr des Gegners" (Trainerspruch des Jahres 2017, Sven Demandt, RWE) |
Tja Jürgen, vollends stellt mich das nicht zufrieden. Genau das ist das Problem, bei entsprechend eintretendem "Erfolg" (leider wird das im Strafrecht genau so genannt) wird der Vorwurf erweitert, bei Ausbleiben trotz gleicher Tathandlung nahezu regelmäßig leider nicht.
Und wenn man sich unabhängig von einem möglichen Strafrahmen des § 224 (gef. KV) schaut, was da i. d. R. für tatsächliche Urteile raus kommen, braucht man sich nicht ob der Häufigkeit solcher Ereignisse zu wundern...ob nun im Fußballumfeld oder abseits davon. Wünsche Dir ein schönes WE Nur der RWE!!! |
Zitat -
Tja Jürgen, vollends stellt mich das nicht zufrieden. Genau das ist das Problem, bei entsprechend eintretendem "Erfolg" (leider wird das im Strafrecht genau so genannt) wird der Vorwurf erweitert, bei Ausbleiben trotz gleicher Tathandlung nahezu regelmäßig leider nicht. Und wenn man sich unabhängig von einem möglichen Strafrahmen des § 224 (gef. KV) schaut, was da i. d. R. für tatsächliche Urteile raus kommen, braucht man sich nicht ob der Häufigkeit solcher Ereignisse zu wundern...ob nun im Fußballumfeld oder abseits davon. Wünsche Dir ein schönes WE Danke. Wünsche ich Dir auch in GE BLUMENSTECKERGEWINNER 2017 !!! NICHT HIER, NICHT HEUTE, UND DU SCHON MAL GAR NICHT (Waldi Wrobel) "Wir waren überrascht von der Gegenwehr des Gegners" (Trainerspruch des Jahres 2017, Sven Demandt, RWE) |