RobertoCarlos
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Hallo zusammen! Ich hätte da mal eine Frage zum allgemeinen Regelwerk in Punkto Sperren. Bisher kannte ich es immer so, dass ein Spieler nach einem Foul o.ä., das mit einer roten Karte geahndet wird, rückwirkend ab dem Tag der "Straftat" gesperrt wird. So kam es halt auch einige Male vor, dass die Sperre bei einer spät angesetzten Spruchkammersitzung schon fast wieder abgesessen war. Nun hat die Spruchkammer entschieden, dass ein Spieler, bei dem es Mitte/Ende November 2012 zu dieser roten Karte kam, erst ab heute (Knapp vier Monate später) und somit nicht rückwirkend für sechs Wochen gesperrt wird. Ist das legitim? oder anders: lohnt es sich hiergegen Berufung einzulegen?
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Fairplay
Ergänzungsspieler
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Der Unterschied besteht wohl darin,das der Spieler für sechs Pflichtspiele und nicht für sechs Wochen gesperrt wurde
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lappes
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Zitat - geschrieben von RobertoCarlos
Hallo zusammen! Ich hätte da mal eine Frage zum allgemeinen Regelwerk in Punkto Sperren. Bisher kannte ich es immer so, dass ein Spieler nach einem Foul o.ä., das mit einer roten Karte geahndet wird, rückwirkend ab dem Tag der "Straftat" gesperrt wird. So kam es halt auch einige Male vor, dass die Sperre bei einer spät angesetzten Spruchkammersitzung schon fast wieder abgesessen war. Nun hat die Spruchkammer entschieden, dass ein Spieler, bei dem es Mitte/Ende November 2012 zu dieser roten Karte kam, erst ab heute (Knapp vier Monate später) und somit nicht rückwirkend für sechs Wochen gesperrt wird. Ist das legitim? oder anders: lohnt es sich hiergegen Berufung einzulegen?
Das ist legitim ! Bei der Höhe der Strafe ist wohl ein größeres Vergehen voraus gegangen( ,...hierbei beginnt die Sperre mit der Bekanntgabe des zuständigen Verwaltungsorgans ( Spruchkammer ) Bei einer " normalen " roten Karte,genannt " Feldverweis auf Dauer "beginnt die Sperre unmittelbar nach Platzverweis...das heißt,dass in diesem Fall die gesperrten Tage auch rückwirkend zählen. Ich hoffe,ich konnte dir helfen MfG, Lappes
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RobertoCarlos
Talent
Posts: 26
Schonmal danke für die Antworten! Also es wurde auf jeden Fall eine sechs-wöchige Sperre verhängt... Ein größeres Vergehen liegt m.E. zumindest bei einem der Spieler nicht vor. Zwei Spieler gerieten aneinander. Der Gegner schlug ins Gesicht ( 4Monate Sperre) und der andere Spieler schubste/stoß ihn daraufhin weg (6 Wochen Sperre). Beide erhielten direkt rot.
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eastwood
Stammspieler
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Lieblingsverein
Könnte es nicht sein, dass der Spieler nach dem Vorfall wieder gespielt hat? Dann gilt die Sperre ab Verurteilung. Sperren ab Vorfall werden nur ausgesprochen, wenn der Spieler bis zur Verhandlung nicht mehr gespielt hat, dann wird diese Zeit halt angerechnet.
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wissenswert
Leistungsträger
Posts: 380
Um es etwas zu präzisieren, ein Spieler ist nach einer roten Karten direkt für zwei Wochen gesperrt, danach darf er wieder spielen, sofern der Staffelleiter die Sperre nicht bis zur Spruchkammerverhandlung verlängert. Bei der Kammer werden die zwei Wochen zwar angerechnet, der Rest der Sperre gilt ab dem Tag der Verhandlung...
Ich persönlich fände es auch nicht sinnvoll, wenn ein Spieler 6 oder 8 Wochen gesperrt wird und während der Sperre kein Spiel verpasst, da Winterpause ist...
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DeineMudder
Führungsspieler
Posts: 863
nur mal so, es handelt sich hier nicht um ein foulspiel, sondern um eine tätlichkeit. auch wenn die aktion des gegner jetzt laut deiner aussage vielleicht schwerwiegender wirkt, ist auch schubsen eine tätlichkeit. "normale" rote karten werden nämlich gar nicht verhandelt und greifen damit sofort. sollte es zu einer verhandlung kommen, gilt das bereits genannte.
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necati-ari
Minikicker
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Hallo eine Frage mein sohn ist 14 spielt in der leistungsklasse B2 kreis Solingen . Er hatt zum erstenmal eine rote karte am 14.10.17 mit bericht Bekommen nach dem er mehrmals gefoult worden ist . Wegen beleidigung gegenspieler weil er junge bist du behindert gesagt hatt . wir haben jetzt vom verein erfahren das es eine sitzung gab und entschieden worden ist das er 8 wochen gesperrt ist ! und das mann da auch nichts machen könne . kann mann da keinen eindpruch oder ähnliches einlegen was kann ich als Elternteil dagegen tuen es gab auch keine anhörung von meinen Sohn . kann ich mich da beim kreis erkundigen oder kann nur der verein was tuen ?
Danke Zuletzt modifiziert von necati-ari am 06.11.2017 - 01:14:31
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eastwood
Stammspieler
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Lieblingsverein
Solingen ist zwar FV Niederrhein, aber da gilt auch dir Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes. Und da sind Rechtsmittel durchaus vorgesehen, aber die sind nur sehr kurz. Offenbar möchte der Verein das auch nicht, anders kann ich mir das Verhalten nicht erklären.
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necati-ari
Minikicker
Posts: 3
also 14.10.17 war das letzte spiel wo er gespielt hatt ist laut kreis bis zum 11.12.17 für alle spiele gesperrt !! Kann ich was dagegen tuen ??
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necati-ari
Minikicker
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Warum sollte der Verein das nicht wollen das er nur 1-2 spiele gesperrt ist
Kann mir das auch nicht erklären
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