Wie lange ist ein Spieler (für die 2. Mannschaft) gesperrt,wenn er 2 Spiele hintereinander bei der 1. Mannschaft gespielt hat???
"Gewalt gehört nicht ins Stadion,solche Probleme sollte man zuhause mit seiner Frau regeln" |
in der regel muss man danach 10 tage pausieren. allerdings ist das an den ersten beiden spieltagen noch egal (glaub ich)
"Wenn ich ihm sein linkes Bein wegnehme, fällt er einfach um, weil kein rechtes Bein da ist." |
ich meine er muss 10 Tage pause mache
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10 Tage Pause ist richtig
"Der Ball ist Rund" |
Wobei ich glaube das es an den ersten beiden oder ersten drei Spieltagen egal ist wo wer spielt! Da kann man meiner Meinung nach so viele runter bzw. hoch schicken wie man möchte...
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an den ersten 2 Spieltagen kann man sich nicht festspielen (ebenso rückrunde)
heißt man kann am 1ten spieltag in der 1ten spielen, am 2ten in der 2ten und erst dann würde man sich "oben" festspielen. spielt man also im 3ten spiel in der 1ten hat man sich festgespielt. Aber aufgepaßt... spielt man im 1ten spiel in der 1ten und innerhalb von 4 wochen nocheinmal (eben 2mal) auch dann hat man sich festgespielt!! Kurz 2 Spiele innerhalb von 4 wochen heißt gesperrt Sperre ist rum a) nach 10 Tagen oder nach einem Pflichtspiel (wobei Pokalspiele glaube ich nicht als solche gelten) dazu kommt zum Sasisonende noch die besondere Regel das man in den letzten 5 spielen nicht mehr von "Oben" runter kann wenn man vorher dort nicht gespielt hat.... alles nicht so einfach, aber... fragen hilft und vorallem eine exeltabelle wenn man nicht unnötig Punkte verschenken will |
@ BlauWeiss1848 und sKOO
Glauben heisst,nicht wissen ! Wenn ein Spieler innerhalb von 4 Wochen an 2 Pflichtspielen einer höheren Mannschaft teilnimmt,verliert er die Spielberechtigung,für Pflichtspiele,in unteren Mannschaften. Der Spieler darf erst dann wieder in der unteren Mannschaft spielen,wenn er nach seinem letzten Punktspiel,in der höheren Mannschaft,innerhalb einer Schutzfrist von 10 Tagen an keinem Punktespiel teilgenommen hat. ( Ausgenommen,Pokalspiele ) Wenn innerhalb dieser 10 Tage mehr als 1 Punktspiel der unteren Mannschaft stattfindet,dann gilt die Schutzfrist nach der Durchführung des ersten Spiels als beendet !!! @Capitano Nr. 8 Diese Aussage ist verbindlich ! Ich hoffe ich konnte dir helfen... Viel Glück MfG, Lappes |
@ Supporter
Fast korrekt,aber... In den letzten 4 Pflichtspielen einer unteren Mannschaft,darf kein Spieler einer höheren Mannschaft mitspielen der nicht beim fünftletzten Spiel der unteren Mannschaft berechtigt gespielt hat. Das gilt auch für evtl. Entscheidungsspiele. Ausnahme dieser Regel sind die Spieler einer höheren Mannschaft die mindestens vier Wochen vor dem viertletzten Punktspiel der unteren Mannschaft,in der höheren Mannschaft keinen Einsatz hatten. Immer schön aufpassen. Schwierige Kiste Da haben sich schon ganz etablierte Vereine den Aufstieg versaut oder sind abgestiegen. MfG, Lappes |
Danke lappes!!!
Sehr kompetenter Beitrag. Das diese Dinge aber auch immer und immer wieder von einigen ganz "SCHLAUEN" hier völlig falsch dargestellt werden ist schon erstaunlich. Schämt Euch Leute, vor allem wenn man schon 750 Beiträge geschrieben hat.... Schnieke ist schon Dufte aber nicht so Töfte wie Knorke! |
@Lappes,
ich habe auch noch eine Frage zu den Sperrfristen. Hat man denn im Nachhinein eine Chance, ein Spiel anzufechten, in dem Spieler der 1. Mannschaft an die 2. Garnitur ausgeliehen wurden und dabei die 10 Tage Regel nicht eingehalten wurde? Problem ist nur, dass das erst nachher aufgefallen ist (wie dumm!!!!!!) und das Protokoll eben schon unterschrieben ist... Kann man als geprellter Verein da etwas tun oder haben wir hier einfach nicht rechtzeitig gehandelt? Grüße |
Das muss der Staffelleiter merken!
sollte er dieses nicht bemerken- kurze Mail fertig! |
schonmal jemand was von der angepeilten neuregelung gehört die der kreis plant ??? das wäre eine riesen ungerechtigkeit den teams gegenüber die zweite mannschaften in ihrer gruppe haben deren erste viel höher spielt...macht euch mal schlau,absolute frechheit...
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Zitat -
@Lappes, ich habe auch noch eine Frage zu den Sperrfristen. Hat man denn im Nachhinein eine Chance, ein Spiel anzufechten, in dem Spieler der 1. Mannschaft an die 2. Garnitur ausgeliehen wurden und dabei die 10 Tage Regel nicht eingehalten wurde? Problem ist nur, dass das erst nachher aufgefallen ist (wie dumm!!!!!!) und das Protokoll eben schon unterschrieben ist... Kann man als geprellter Verein da etwas tun oder haben wir hier einfach nicht rechtzeitig gehandelt? Grüße Hallo Stürmer 09 Man hat im nachhinein immer die Möglichkeit ein Spiel anzufechten. Der Tipp von " 1. August " war genau richtig. Zuerst die Fakten sammeln und die Sache beim zuständigen Staffelleiter vortragen. Es ist seine Aufgabe sich der Sache anzunehmen. Viel Erfolg MfG, Lappes |
Zitat -
schonmal jemand was von der angepeilten neuregelung gehört die der kreis plant ??? das wäre eine riesen ungerechtigkeit den teams gegenüber die zweite mannschaften in ihrer gruppe haben deren erste viel höher spielt...macht euch mal schlau,absolute frechheit... Hallo perni Was für eine Neuregelung meinst du denn ? In welchem zusammenhang soll die- denn stattfinden ? Mach du uns doch mal bitte schlau... MfG, Lappes |
die zehn tages regelung soll ab der saison 2011/12 nicht mehr gelten.dann soll meines wissens nach nur 2 oder 4 tage pause für den spieler aus der ersten oder höheren mannschaft gelten
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ok,aber alles ohne gewehr...also die 10 tage pause soll auf 2 reduziert werden(wer auch immer montags oder dienstags ein pflichtspiel hat)...und anstatt 2 dürfen sogar 4 spieler pro woche in die untere mannschaft abgegeben werden,wobei 2 davon unter 23 jahre sein müssen..näheres weiß ich aber noch nicht,doch da ist ehrlich was dran...
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@Lappes:
okay ich werde dran bleiben. Aber eine Frage hätte ich noch. Wo kann ich denn diesen Passus der 10-Tage Regel nachlesen? Bin mit der Spielordnung nicht so sehr vertraut möchte aber auch sicher gehen, dass ich Recht habe und mich nicht unbedingt blamieren........ vielleicht kannst du mir (oder jemand anderes) den Paragraphen nennen? Wäre dir sehr dankbar!!!!!!! @Dreieck: sicher??????? |
@Stürmer09
1) In Freundschaftsspielen sind die Spieler für alle Mannschaften des Vereins, für den sie eine Spielerlaubnis besitzen, spielberechtigt. (2) In Pflichtspielen können die Spieler einer unteren Mannschaft auch in jeder höheren Mannschaft mitwirken. Beteiligt sich ein Spieler innerhalb von vier Wochen an zwei Pflichtspielen - ausgenommen Pokalspiele - in höheren Mannschaften, verliert er die Spielberechtigung für Pflichtspiele in unteren Mannschaften. An Pflichtspielen der unteren Mannschaften darf er erst dann wieder teilnehmen, wenn er nach seinem letzten Punktespiel in einer höheren Mannschaft innerhalb einer Schutzfrist von zehn Tagen an keinem Punktespiel teilgenommen hat. Findet innerhalb dieser zehn Tage mehr als ein Punktespiel der unteren Mannschaft statt, so gilt die Schutzfrist nach der Durchführung des ersten Spiels als beendet. Unerheblich ist, ob die höhere Mannschaft während der Schutzfrist ein Punktespiel ausgetragen und ob der Spieler in einem Pokalspiel mitgewirkt hat. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste Tag der Schutzfrist. Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre. Wird ein Spieler während der Schutzfrist unberechtigt in der unteren Mannschaft eingesetzt, so treten die Schutzfristbestimmungen gemäß Satz 3 und 4 neu in Kraft. (3) Der Spieler der höheren Mannschaft wird erst durch den berechtigten Einsatz in einem Punktespiel der unteren Mannschaft unter Beachtung der Schutzfrist Spieler der unteren Mannschaft. Für den Verlust dieser Spielberechtigung findet Absatz 2 Satz 2 entsprechende Anwendung. (4) Jeder Verein darf in einem Punktespiel nicht mehr als zwei Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Werden mehr als zwei Spieler einer höheren Mannschaft eingesetzt, so wird keiner von ihnen Spieler der unteren Mannschaft. gültig bis 30.06.2011 |
Hallo Stürmer 09
Ich kann dir leider nicht den Link setzen,aber... Geh über Google und schreibe, "Satzung und Ordnung des WFLV " Dann den Link anklicken,dann den Punkt D. Spielordnung anklicken. Dann steht bei Paragraph 11 ( Umfang der Spielerlaubnis ), alles was du wissen willst. Druck es dir einfach aus Viel Erfolg @dreieck Der Umfang der Spielerlaubnis hat in der aktuellen Satzung den Passus Gültige Fassung bis 30.06.11 Also hattest du recht ! Da scheint sich etwas zu ändern... MfG, Lappes |
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an den ersten 2 Spieltagen kann man sich nicht festspielen (ebenso rückrunde) Das mit der Rückrunde ist nicht korrekt. Der Ligabetrieb wird als aufeinander folgende Spieltage ohne Unterbrechung gezählt. Also gilt für den ersten Spieltag der "Rückrunde" die ganz normale Regelung, max 2 Spieler nach 10 Tage Sperrfrist. "Wenn wir nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt." (Rolf Rüssmann 13.10.1950 - 02.10.2009) |