Zitat - geschrieben von status quo
Ist der WFLV ein neuer Verband?Kenn nur den FLVW und den WFV.
Die Antwort wurde ja bereits gegeben.
Zitat - geschrieben von status quo
Auf die Satzung u. Ordnungen kann ich mich doch erst berufen,wenn ich durch den FLVW aufgenommen wurde.Oder löst eine Vereinsgründung einen Automatismus aus.
Bei Vereingründungen steht zunächst die (vereinseigene) Satzung im Vordergrund. Damit die Satzung und damit der Verein vom Amtsgericht, Finanzamt und den zuständigen Sportverbänden anerkannt wird, ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Formulierungen enthalten sind. Dabei gilt es auch, die Satzungen und Ordnungen der Sportverbände (DFB, DOSB, WFLV, FLVW) anzuerkennen.
Ist mit der Satzung alles einwandfrei, dann steht dieser Teil zumindest nicht im Wege, wenn es um die Aufnahme beim Sport-(Fußball) Verband geht.
Nun bedarf es das ok des Amtsgerichtes. Mit der dort erteilten Vereins-Registernummer kann dann der Verband alles weitere anstoßen, wenn dann auch
...usw. , usw.....
Bei allem läuft aber gar nichts automatisch, sondern nur auf Antrag.