Kann mir jemand sagen, ob die obligatorische (und vorallem oft alberne und überflüssige) Spielsperre nach einem Wechsel, bei Vereinsauflösung bzw. Nichtmeldung zum Spielbetrieb des abgebenden Vereins außer Kraft tritt?
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Bei Vereinsauflösung ist man sofort spielberechtigt für einen neuen Verein!! Bei Nichtmeldung ist die Frage: Gibt es noch eine andere Mannschaft (1.oder 2.) dann nicht, weil Du ja theoretisch dort spielen könntest! Das ist so ein kleiner Trick um eine "Ausbildungsentschädigung" zu erhalten!!
Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Und schwimmen kann er auch nicht. |
brauchst aber auch eine bescheinigung vom staffelleiter !!! für duisburg
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Ist das dann auch das Gleiche, wenn ich in der Sommerpause gewechselt habe, keine Freigabe bekommen habe und der Verein nicht in die neue Saison geht?
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Wenn der Verein keine Seniorenmannschaft mehr stellen kann, bist du frei!
Jeder glaubt an etwas und ich glaub, ich trink mir noch einen! |