Zitat - geschrieben von Hejue
Zitat - geschrieben von fussballnurmi12
Falsch. Sie haben ein Recht auf Training, aber nicht ein Recht auf Training mit der I. Mannschaft. Sie sollten demnach zur II. mannschaft abgestellt werden, bis sie sich vereinsmäßig anderweitig orientieren.
Dann kennst du deren Verträge, ich staune.
Genau das war der Grund warum Aalen in der abgelaufenen Saison eben nicht handeln durfte wie du es beschreibst.
In den Musterverträgen war zu lesen, ist klar geregelt das es sich um Training der 1. mannschaft handelt.So auch die entscheidungen vor gericht.
Auch wenn ich es mit eigentlich zur Regel machen wollte, auf deine wertlosen Beiträge nicht zu reagieren. Hier die Rohfassungen.
Für alle, die keine Lust haben, Verträge zu lesen einfach drübewegsehenAn die
Passstelle des zuständigen DFB-Mitgliedsverbandes
Anzeige und Vorlage eines Vertrages mit einem Vertragsspieler gemäß § 22 der
DFB-Spielordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir den Abschluss/die Änderung/ die Verlängerung des als Anlage
beigefügten Vertrages mit einem Vertragsspieler an.
Der Vertrag beginnt am .......................................... ..
Der Vertrag endet am .......................................... .....
Vertragsabschluss am .......................................... .....
Der Vertrag entspricht den Anforderungen des § 8 Nr. 2. DFB-SpO
........................................ ........
(Ort, Datum)
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(Vertreter Verein/Kapitalgesellschaft, Stempel) (Spieler bzw. gesetzlicher Vertreter)
Anschrift Verein Anschrift Spieler
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(Name) (Name)
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(Straße) (Straße)
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(PLZ, Ort) (PLZ, Ort)
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(Telefon) (Telefon)
........................................ ........................................ . .......................................... ....................
(Telefax) (Telefax)
........................................ ........................................ .......................................... ....................
(E-Mail Adresse) (E-Mail Adresse)
- 1 -
VERTRAG
Der Verein/ die Kapitalgesellschaft .......................................... ..........
vertreten durch .......................................... ...........
- nachstehend „Verein“ genannt -
und .......................................... ............
- nachstehend „Spieler“ genannt -
geb. am ....................... , in ................................
wohnhaft in: .......................................... ...............................
Staatsangehörigkeit: .......................................... ...............................
bei Minderjährigen: gesetzlich vertreten durch
........................................ ........................................ ..............................
schließen folgenden Vertrag:
§ 1
1. Der Spieler verpflichtet sich, für den Verein den Fußballsport als
Vertragsspieler im Sinne der Vorschriften der §§ 8, 10, 22 bis 26a der DFBSpielordnung,
die er ausdrücklich anerkennt, auszuüben.
2. Die Satzungen und Ordnungen des DFB und seiner Mitgliedsverbände, die in
ihrer jeweils gültigen Fassung die allgemein anerkannten Grundsätze des
deutschen Fußballsports darstellen, sind auch aufgrund dieses Vertrages
maßgebend für die gesamte fußballsportliche Betätigung. Der Spieler
anerkennt diese Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als für sich
verbindlich. Er unterwirft sich den Entscheidungen der Organe und
Beauftragten des Landes- und des Regionalverbandes und des DFB sowie
gegebenenfalls des Ligaverbandes und insbesondere der Strafgewalt dieser
Verbände.
Der Spieler unterwirft sich außerdem der Satzung des Vereins in der
jeweiligen Fassung und insbesondere der Vereinsstrafgewalt des Vereins.
3. Der Spieler verpflichtet sich, an allen Spielen und Lehrgängen, am Training –
sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen
Spielerbesprechungen und sonstigen der Spiel- und Wettkampfvorbereitung
dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken
als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt.
4. Er verpflichtet sich zudem, während seiner Tätigkeit für den Verein (Spiele,
Training, Reisen) auf Wunsch des Vereins ausschließlich die zur Verfügung
gestellten Vertragsprodukte des Ausrüsters zu tragen. Verstöße können mit
einer Vertragsstrafe bis zu drei Monatsgehältern (................. €) geahndet
werden.
5. Der Spieler verpflichtet sich, es zu unterlassen, auf Gewinnerzielung
gerichtete Sportwetten – selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe
- 2 -
Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung – auf den Ausgang oder den
Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen
Mannschaften des Vereins oder ggf. des Muttervereins oder der
Tochtergesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen
oder dieses zu versuchen. Der Spieler darf auch Dritte dazu nicht anleiten
oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Er ist verpflichtet,
sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche
Informationen oder sein Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu
stellen. Dem Spieler ist bewusst, dass Verstöße gegen die vorstehende
Verpflichtung nicht nur eine Vertragsverletzung darstellen, sondern zugleich
auch den Tatbestand des unsportlichen Verhaltens gemäß § 1 Nr. 2. der
Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verwirklichen und zu einer
sportstrafrechtlichen Ahndung führen können.
§ 2
Der Spieler gestattet dem Verein die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte,
soweit sein Vertragsverhältnis als Spieler berührt wird, und erklärt, diese keinem
anderen übertragen zu haben. Die Übertragung der Verwertungsrechte bezieht sich
auch auf den Bereich aller gegenwärtigen und künftigen technischen Medien und
Einrichtungen einschließlich der Multimedia – Anwendungen (Internet, Online-
Dienste, PC-Spiele etc.). Dies gilt insbesondere für die vom Verein veranlasste oder
gestattete Verbreitung von Bildnissen des Spielers als Mannschafts- oder
Einzelaufnahmen in jeder Abbildungsform, besonders auch hinsichtlich der
Verbreitung solcher Bildnisse in Form von Spielszenen und/oder ganzer Spiele
seiner Mannschaft, um somit durch öffentlich- und/oder privatrechtliche
Fernsehanstalten und/oder andere audiovisuelle Medien die erforderlichen
Nutzungen zu ermöglichen und sie den Landesverbänden, Regionalverbänden, dem
DFB und/oder dem Ligaverband zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen
einzuräumen.
Der Spieler hat ebenfalls dem Verein jederzeit seine Autogrammunterschrift im
Originalschriftzug zur Verfügung zu stellen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit
und/oder zur Wiedergabe auf vom Verein beschafften oder lizenzierten Souvenirund
Verkaufsartikeln – ggf. auch in Verbindung mit Werbung Dritter – im Original,
als Faksimile oder in gedruckter Form
Die Verwertung der Rechte kann auch im Rahmen einer Gruppenvermarktung einer
Spielklasse erfolgen.
Die aus diesen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erzielten Erlöse
stehen ausschließlich dem Verein zu, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich
Abweichendes geregelt ist.
Die Ausschöpfung anderer Verdienstmöglichkeiten, z.B. aus Interviews,
schriftstellerischen Tätigkeiten und sonstigen Nebentätigkeiten, ist dem Spieler nur
nach vorheriger Zustimmung des Vereins gestattet, die nur verweigert werden
kann, wenn das Vertragsverhältnis unmittelbar betroffen wird. Eine einmal
gegebene Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
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§ 3
Für den Spieler der 3.Liga/ der Regionalliga gilt zusätzlich:
Der Spieler wird zusätzlich die Rechtsgrundlagen der 3. Liga/ der Regionalliga als
für sich verbindlich anerkennen und die geforderten Erklärungen (Anlage zu § 5 (1)
b) und (3) des Zulassungsvertrages zur 3. Liga/ zur Regionalliga zwischen dem
Verein und dem DFB) gegenüber dem DFB abgeben.
§ 4
1. Entgelt
Der Verein verpflichtet sich zur Zahlung folgenden Entgelts (monatliche
Garantiesumme von mindestens 150,00 € inklusive anfallender Abgaben, soweit
sie durch den Verein abgeführt werden müssen):
a) Monatliche Vergütung ..................... €
b) Prämien: Einsatzprämie für Pflichtspiel (Meisterschaft o. Pokal)
(ggf. Anlage zum Vertrag)
- Anfangsformation ........... €
- Einwechslung ........... €
- im 18er-Kader ohne Einsatz ........... €
Punktprämie für Pflichtspiele ........... € (pro Punkt)
Einsatzprämie für sonstige Spiele ........... € (bei Einsatz)
(einschl. 2. Mannschaft)
........................................ ....................
c) Sonstige geldwerte Leistungen
(ggf. Anlage zum Vertrag) .......................................... ..............
Die Bezüge des Spielers gemäß lit. a) – c) sind Entgelte, die grundsätzlich der
Abgabenpflicht unterliegen, wenn sie die Aufwendungen des Spielers mehr als
nur unwesentlich übersteigen.
2. Steuerfreier Auslagenersatz
Der Spieler erhält zusätzlich die folgenden nach Art und Höhe steuerfreien
Leistungen (z.B. Ersatz von getätigten Auslagen für den Verein,
Kilometergelder, Trainingsgeräte, Verpflegungsmehraufwandspauschalen):
........................................ ........................................ ......................................
3. Für die Abführung der anfallenden steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Abgaben gelten die jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen. Der Verein klärt diese und führt diese Abgaben ab, wenn der
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Spieler als Arbeitnehmer gilt. Gilt der Spieler nicht als Arbeitnehmer, so ist der
Spieler verpflichtet, die Abgaben selbst abzuführen.
Verein und Spieler werden die Abführung der anfallenden gesetzlichen Abgaben
mit dem Antrag auf Spielerlaubnis, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach
Vertragsbeginn gegenüber dem zuständigen DFB-Mitgliedsverband glaubhaft
machen (§ 8 Nr. 2. DFB-Spielordnung).
Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung löst die Rechtsfolgen des § 25 der DFBSpielordnung
aus.
§ 5
1. Die trainingsfreie Zeit bestimmt der Trainer mit Rücksicht auf den Spielplan.
2. Besteht ein Urlaubsanspruch, so beträgt er 24 Werktage.
3. In diesem Fall (Nr. 2) ist in der gemäß § 4 vereinbarten monatlichen Zahlung
eine Abschlagszahlung in Höhe von ............ € zur Anrechnung auf das zu
zahlende Urlaubsentgelt enthalten. Sollte der Gesamtbetrag der gezahlten
monatlichen Abschlagszahlungen höher sein als der tatsächliche
Urlaubsentgeltanspruch, so verzichtet der Verein bereits heute auf eine
Rückforderung des zu viel geleisteten Betrags.
§ 6
1. Der Vertrag gilt für die Zeit vom .......................................... .................. bis zum 30.
Juni .................... (Ende des Spieljahres ...... /...... ).
2. Der Vertrag endet vorzeitig mit dem Wirksamwerden eines von den Parteien
geschlossenen Aufhebungsvertrages oder einer wirksamen fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund.
3. Für den Fall der Beendigung dieses Vertrages gelten die Vorschriften der
DFB-Spielordnung sowie ggf. die Rechtsgrundlagen der 3. Liga/der
Regionalliga (§ 3).
4. Bei Vertragsende erlischt das Spielrecht (vgl. § 22 Nr. 6. der DFBSpielordnung).
§ 7
Die beiderseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag sind von den Vertragsparteien
innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit, im Falle der Beendigung des
Vertragsverhältnisses jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beendigung
schriftlich geltend zu machen, andernfalls sind sie erloschen.
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§ 8
Der Verein und der Spieler sind verpflichtet, den Vertragsabschluss, Änderungen
sowie eine Verlängerung des Vertrages dem zuständigen DFB-Mitgliedsverband
unverzüglich nach Abschluss, Änderung bzw. Verlängerung durch Zusendung einer
Ausfertigung anzuzeigen.
§ 9
1. Die Vertragsparteien erklären sich damit einverstanden, dass Abschluss,
Verlängerung oder Auflösung dieses Vertrages von dem zuständigen
Verband mit dem Datum des Vertragsbeginns und der Vertragsbeendigung
in geeigneter Weise im Internet (weltweite Verfügbarkeit durch
unbegrenzten Personenkreis möglich) veröffentlicht werden.
2. Die in Nr. 1 genannten Daten können von dem zuständigen Verband in
geeigneter Weise in den Offiziellen Mitteilungen des Verbandes
veröffentlicht werden.
3. Auch die übrigen Daten des Vertrages dürfen vom zuständigen Verband im
Rahmen der Spielerverwaltung genutzt und Dritten gegenüber offengelegt
werden. Dies gilt nicht für Angaben über Vergütungen oder andere
geldwerte Leistungen.
§ 10
1. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung vom Schriftformerfordernis.
2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Es gilt deutsches Recht.
Am Vertragsabschluss hat als Spielervermittler/ Rechtsanwalt mitgewirkt:
(Streichen, falls nicht zutreffend)
........................................ ......... .......................................... .........
(Name) (Spielervermittler) (Name) (Rechtsanwalt)
........................................ ........ .......................................... ..........
(Ort) (Datum)
........................................ ........ .......................................... ........................................ .....................
(Unterschrift Spieler) (Unterschrift und Stempel des Vereins/ Kapitalgesellschaft)
........................................ ........................................ ................................
(Bei Minderjährigen Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)
Zuletzt modifiziert von memax am 29.06.2009 - 08:08:48