Palästina-Post: El Ghazi gewinnt Millionen-Klage gegen Mainz 05

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Palästina-Post
El Ghazi gewinnt Millionen-Klage gegen Mainz 05

Mit propalästinensischen Instagram-Beiträgen hat Anwar El Ghazi für Aufsehen gesorgt. Die fristlose Kündigung bei Mainz 05 wird nun für unwirksam erklärt.

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Finde das Urteil des Arbeitsgericht Mainz absolut ok. Der Post von Anwar El Ghazi hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun.Jeder Arbeitnehmer kann in einer Demokratie in seiner Freizeit seine Meinung kund tun wenn er dadurch seinen Arbeitgeber nicht schadet. Der Arbeitgeber kann doch nicht entscheiden welche Meinung ich über irgentwelche Dinge haben soll.Hoffe das auch das Arbeitsgericht im Fall von den jungen angeheiterten Menschen die auf Sylt gefeiert haben und ein Liedchen von Gigi D’Agostino ein wenig anders gesungen haben genauso entscheidet.Sonst muss ich ja auf meinem nächsten Kegelabend nach dem 3 Bierchen aufpassen was ich sage und dadurch meinen Job verlieren kann Grummel
Likes4 Jörg P. dhanz Königsblauer Knappe Dino-Saurus
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Zitat - geschrieben von Rot Blauer Esse

Finde das Urteil des Arbeitsgericht Mainz absolut ok. Der Post von Anwar El Ghazi hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun.Jeder Arbeitnehmer kann in einer Demokratie in seiner Freizeit seine Meinung kund tun wenn er dadurch seinen Arbeitgeber nicht schadet. Der Arbeitgeber kann doch nicht entscheiden welche Meinung ich über irgentwelche Dinge haben soll.Hoffe das auch das Arbeitsgericht im Fall von den jungen angeheiterten Menschen die auf Sylt gefeiert haben und ein Liedchen von Gigi D’Agostino ein wenig anders gesungen haben genauso entscheidet.Sonst muss ich ja auf meinem nächsten Kegelabend nach dem 3 Bierchen aufpassen was ich sage und dadurch meinen Job verlieren kann Grummel

Das AG Mainz ist die erste Instanz. Mit ziemlicher Sicherheit wird die nächste Instanz dieses Urteil kassieren. Solche Sprüche, wie die von El Ghazi, stören den Betriebsfrieden, auch in einem Fussballverein, nicht nur in ei em "richtigen" Unternehmen. Das ist nicht hinnehmbar. Auch in den sozialen Medien gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten darf. Warten wir es ab, ob Mainz 05 in die nächste Instanz geht.
Likes2 12.Mann v. Kleeblatt 1907Opa
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Zitat - geschrieben von Tivoligucker

Zitat - geschrieben von Rot Blauer Esse

Finde das Urteil des Arbeitsgericht Mainz absolut ok. Der Post von Anwar El Ghazi hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun.Jeder Arbeitnehmer kann in einer Demokratie in seiner Freizeit seine Meinung kund tun wenn er dadurch seinen Arbeitgeber nicht schadet. Der Arbeitgeber kann doch nicht entscheiden welche Meinung ich über irgentwelche Dinge haben soll.Hoffe das auch das Arbeitsgericht im Fall von den jungen angeheiterten Menschen die auf Sylt gefeiert haben und ein Liedchen von Gigi D’Agostino ein wenig anders gesungen haben genauso entscheidet.Sonst muss ich ja auf meinem nächsten Kegelabend nach dem 3 Bierchen aufpassen was ich sage und dadurch meinen Job verlieren kann Grummel

Das AG Mainz ist die erste Instanz. Mit ziemlicher Sicherheit wird die nächste Instanz dieses Urteil kassieren. Solche Sprüche, wie die von El Ghazi, stören den Betriebsfrieden, auch in einem Fussballverein, nicht nur in ei em "richtigen" Unternehmen. Das ist nicht hinnehmbar. Auch in den sozialen Medien gibt es Grenzen, die man nicht überschreiten darf. Warten wir es ab, ob Mainz 05 in die nächste Instanz geht.
Den Betriebsfrieden kann ich nur im Betrieb störenLachen
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Es wäre ja zu schön, wenn jeder der eine nicht politisch korrekte, dem Zeitgeist konforme Meinung vertritt einfach gefeuert werden kann. Morgen ändert sich was konform ist und dann.... So lang es nicht strafrechtlich relevant ist und niemanden beleidigt oder bedroht wird muss man eine abweichende Meinung hinnehmen. Heisst ja nicht. dass man dem zustimmt. Da sollte auch für Mainz 05 gelten.
Likes6 Jörg P. Botafogo FC dhanz Zebrapower6069 Rot Blauer Essener Hiltruper
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Soll natürlich NICHt konforme Meinung heissen
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Es wird in diesem Land(noch) Recht gesprochen,womit Einige gleichwohl nicht klarkommen,weil es um einen Moslem geht!
Was sind das für Hammerwerfer im Vorstand von Mainz 05 bzw.was haben die für Rechtsvertreter ,die die 14 tägige Frist für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages nicht kennen!
Bei Islamophobie schaltet sich wohl das Hirn ab!
P.s Bevor Einige der hier ihr Unwesen treibenden mich attackieren!
Ich verachtete als lupenreiner Ateist ALLE Religionen!!
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Zitat - geschrieben von Zebrapower6069

Es wird in diesem Land(noch) Recht gesprochen,womit Einige gleichwohl nicht klarkommen,weil es um einen Moslem geht!
Was sind das für Hammerwerfer im Vorstand von Mainz 05 bzw.was haben die für Rechtsvertreter ,die die 14 tägige Frist für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages nicht kennen!
Bei Islamophobie schaltet sich wohl das Hirn ab!
P.s Bevor Einige der hier ihr Unwesen treibenden mich attackieren!
Ich verachtete als lupenreiner Ateist ALLE Religionen!!


Vielleicht sollte man sich generell ein wenig zurückhalten. Da starben und sterben Unschuldige.
Egal auf welcher Seite.
Da brauch es aber auf gar keinen Fall noch weitere Anfeindungen von außen.
Ich hoffe, Du weißt was El Ghazi gepostet hat.
Das war einfach daneben und wenn ich in der Öffentlichkeit stehe,
schade ich auch meinem Arbeitgeber damit.
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Zitat - geschrieben von Zebrapower6069

Es wird in diesem Land(noch) Recht gesprochen,womit Einige gleichwohl nicht klarkommen,weil es um einen Moslem geht!
Was sind das für Hammerwerfer im Vorstand von Mainz 05 bzw.was haben die für Rechtsvertreter ,die die 14 tägige Frist für eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages nicht kennen!
Bei Islamophobie schaltet sich wohl das Hirn ab!
P.s Bevor Einige der hier ihr Unwesen treibenden mich attackieren!
Ich verachtete als lupenreiner Ateist ALLE Religionen!!


Vielleicht sollte man sich generell ein wenig zurückhalten. Da starben und sterben Unschuldige.
Egal auf welcher Seite.
Da brauch es aber auf gar keinen Fall noch weitere Anfeindungen von außen.
Ich hoffe, Du weißt was El Ghazi gepostet hat.
Das war einfach daneben und wenn ich in der Öffentlichkeit stehe,
schade ich auch meinem Arbeitgeber damit.
Likes1 12.Mann v. Kleeblatt
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Bei der bestehenden Rechts- und Beweislage konnte das Arbeitsgericht gar nicht anders entscheiden, als es entschieden hat. Sollte Mainz 05 als Arbeitgeber in die nächste Instanz gehen, wird das Ergebnis meines Erachtens nicht anders ausfallen als jetzt.
Likes1 Alter Rot Weisser
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Zitat - geschrieben von Hiltruper

Bei der bestehenden Rechts- und Beweislage konnte das Arbeitsgericht gar nicht anders entscheiden, als es entschieden hat. Sollte Mainz 05 als Arbeitgeber in die nächste Instanz gehen, wird das Ergebnis meines Erachtens nicht anders ausfallen als jetzt.

Da hast Du vollkommen Recht, aber es gibt auch eine moralische Instanz und da hat der Verein
Mainz gewonnen.
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"Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme."
Der Kläger nimmt hier eindeutig Bezug auf eine Meinungsäußerung, die zwar zum Zeitpunkt der Stellungnahme gelöscht war, aber deren Aussage von ihm hier als richtig und zutreffend bewertet wird. Also steht nach meiner Auffassung die erste Aussage als Kündigungsgrund im Raum und das Gericht hätte die Aussage bei der Beurteilung unbedingt berücksichtigen müssen. Leider entscheiden Arbeitgerichte, soweit sie überhaupt entscheiden und nicht vergleichen, meist für den Arbeitnehmer.
Man stelle sich vor, der Arbeitnehmer x postet über seinen Chef, dieser sei ein Idiot, löscht diesen Post nach einigen Tagen und schreibt dann: Ich bleibe bei meiner Meinung und nehme nichts zurück. Wäre eine Kündigung tatsächlich unzulässig?
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Rein arbeitsrechtlich gesehen, ist das Urteil korrekt. Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass eine zweite Instanz anders urteilt. Ich komme aus dem Arbeitsrecht.
Was anderes wäre es, wenn die Kündigung aufgrund des ersten Post's erfolgt wäre, aber da wurden die Fristen verschlafen. Beim ersten Post wurde ziemlich deutlich das Existenzrecht Israels geleugnet und das ist in Deutschland strafbar. In dem Fall hätte die Kündigung große Chancen auf Erfolg gehabt.
Aber, wie hier schon mal erwähnt wurde, sind Entscheidungen vor Arbeitsgerichte Mangelware, bzw., oftmals auch sehr fragwürdig. Wie schon gesagt, ich spreche da aus vielen Erfahrungen
Likes1 Hiltruper

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