Der BVB kann vom DFB nur für Vorfälle im Stadion bestraft werden.
Laut Rechts- und Verfahrensordnung (§ 9 Nr. 2) des DFB`s, kann der DFB-Kontrollausschuss im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit nur Vorfälle berücksichtigen, die innerhalb des Stadions geschehen sind. Für Straftaten, die sich außerhalb zutrugen, ist der Verband nicht zuständig.
Vorfälle die sich ausserhalb des Stadion ereignen sind Sache der Polizei in der Ermittlung und bei Erfolg die ordentlichen Gerichte für deren Ahndung, nicht der DFB.
Meines Erachtens kann der BVB nur wegen denjenigen Plakaten verurteilt werden, die krass sportwidriges Verhalten ausdrücken. Ein Grossteil der Plakate geht sicherlich noch als Meinungsäusserung durch.
Wenn man die Vorfälle ausserhalb des Stadions aussen vor lässt, reduziert sich die Bestrafung durch den DFB-Kontrollausschuss auf ein paar Plakate (die nicht zu entschuldigen sind).
Ob da die Sperrung der kompletten Südtribüne das richtige Maß ist, wage ich zu bezweifeln.