RWE
Harttgen-Verhandlung Ende Januar
Rot-Weiss Essen und sein ehemaliger Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen treffen sich vor Gericht. Der neue Termin für die Verhandlung steht nun fest.
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Harttgen-Verhandlung Ende Januar Rot-Weiss Essen und sein ehemaliger Sportvorstand Dr. Uwe Harttgen treffen sich vor Gericht. Der neue Termin für die Verhandlung steht nun fest. Artikel lesen |
Jetzt geht die Kacke schon wieder los! Es wurde gefühlt 1.000.000 mal gepostet, wie die rechtlichen Zusammenhänge sich darstellen. Manchmal reicht es eben nicht.
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@Lieberoh und dondolino:
Warum tragt ihr eure Diskussion nicht in der von euch gemeinsam bewohnten Einrichtung aus? Das ihr nicht interessiert seid - und auch es auch nicht eurer Wunsch ist - sich den Fakten zu stellen, habt ihr zwei ja online schon öfter gezeigt. Ich sach nochma: ein Blick auf die finanzielle Bilanz vom Doc sowie wie auf die Entwicklung der Anzahl der Sponsoren und Mitglieder, würde euch beiden sehr helfen. Das es sportlich bisher nicht wie erhofft läuft, weiß jeder! Erfolg in der 4. Liga ist einfach nicht zu kaufen. Rafft das doch einfach mal! |
@ Unholt
Wer´s nach Deinem Beitrag immer noch nicht verstanden hat, dem können wir beide jedenfalls nicht mehr weiterhelfen. Vielleicht will So einer aber auch nur rumstänkern... |
Zitat -
...... Vor allem wenn ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Im Fall von RWE ist die vorzeitige Vertragsverlängerung auch für den Verein teuer geworden, weil der Trainer bekanntlich kurz darauf entlassen worden war. Wie das vor Gericht ausgeht, ist schwierig zu beurteilen. Das hängt wohl auch stark vom Richter ab. Klar ist, dass RWE die Kosten der Vertragsverlängerung mit Fascher hingenommen hat und in keinen Rechtsstreit gegangen ist. Wirtschaftlicher Schaden ist aus der Vertragsverlängerung nicht entstanden, weil Fascher eine Klausel im Vertrag hatte, das bei erreichen des 5. Platzes, der Vertrag um 1 Jahr verlängert. Und da wir am Ende 5. wurden hat sich der Vertrag um 1 Jahr verlängert, unabhängig ob die Vertragsverlängerung durch Harttgen wirksam war oder nicht. Hier geht es sicherlich wie du richtig geschrieben hast, nur um das Innenverhältnis, dessen Vertragspflichten Harttgen, lt. Verein, auf das Gröbste verletzt hat und letztendlich in einer fristlosen Kündigung mündete. Vermutlich wird es in einem Vergleich enden. |