Anton Leopold Zuletzt aktiv: 3. Dezember 2024 - 13:51 Mitglied seit: 16. August 2019
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Verwarnungen:
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Liveticker zum Nachlesen: Das sagt die Polizei über den Böllerwerfer von Essen
Vor einem normalen Gericht würde der natürlich im Knast landen. § 308 StGB fordert Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der Typ hat eine "Latte" an Vorstrafen. Er steht aber in Essen vor Gericht. In Essen glaube ich eher an Bewährung. Er ist Vater, gerade in Umschulung, usw. Sein Problem werden die Schadensersatzansprüche von RWE sein. Die werden richtig weht tun, das kann richtig teuer werden.
RWE - Münster: Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest
Preußen Münster nimmt seine Rechte wahr. Daran ist nichts verkehrt.
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Das kann natürlich Eindruck auf das Sportgericht machen. Bin gespannt, was da kommt.
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Olé Polizei und StA haben bisher keine Hinweise auf eine Gruppenzugehörigkeit. "Bisher" kann sich noch ändern, wenn man noch gegen andere ermittelt. Sieht aber eher nach einem Gestörten aus.
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Drittens: Das ist natürlich kein RWE-Fan, sondern einer, der die Tribüne zur Bühne macht. Ein Kleinkrimineller mit einer "Latte" an Vorstrafen. Zutätowiert wie Rösner und Degowski.
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Erstens: Der Typ ist erledigt. Die nächsten 50 Jahr bis zum Sarg ist er pleite, denn bei sowas gibt es keine Restschuldbefreiung in der Insolvenz. Würde mich wundern, wenn das Gericht das anders sähe. Zweitens: Der Verein muss das Sicherheitskonzept verbessern. Sollten wir aufsteigen, werden mehr von der Sorte "Gelegenheitsanhänger" kommen.
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Beruf: Umschulung.
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Kein Dauerkarteninhaber. Nach bisheriger Ermittlung kein Angehöriger einer Gruppe. Ein Kleinkrimineller, Dieb, Brandstifter, Verkehrsdelikte.
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Identifiziert durch das Tatoo.
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Aus Marl.