Roehlinghauser Zuletzt aktiv: 21. Juli 2013 - 08:23 Mitglied seit: 10. September 2006 Wohnort: Wanne-Eickel
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Die Lustigsten Schiedsrichterentscheidung!!!!
von wikipedia.org Für alle am Fußballspiel beteiligten ist es heute eine Selbstverständlichkeit, dass die Spiele von geprüften neutralen Fußballschiedsrichtern geleitet werden. Als man Mitte des 19. Jahrhunderts anfing Fußball zu spielen, war es allerdings noch nicht so. In den Anfangsjahren leiteten die Mannschaftsführer beider am Spiel beteiligten Mannschaften das Spiel. Das ging so vor sich, dass der Mannschaftsführer der Mannschaft, deren Spieler gegen die Regel verstieß, das Spiel unterbrach und den Ball für den Stoß durch den Gegner freigab. Erst im Jahre 1873, nachdem bereits zehn Jahre Fußball gespielt wurde und zehn Jahre nach den ersten Fußballregeln, ist der Begriff des Schiedsrichters in die Regeln aufgenommen worden. Als dabei der Schiedsrichter und zwei Unterschiedsrichter (Umpires) in den Regeln eingeführt wurden, hatte der Schiedsrichter lediglich die Funktion einer Berufungsinstanz. Er saß als Funktionär am Spielfeldrand. Verstieß ein Spieler gegen die Regeln wurden die Umpires von den Mannschaftsführern angerufen. Nur wenn diese sich nicht einigen konnten, musste der Schiedsrichter entscheiden. Es konnten von da ab nicht mehr die Mannschaftsführer entscheiden; diese Befugnis ging auf die Umpires über. Diese wiederum durften nicht in den Mannschaften spielen. Es stand den Mannschaften aber immer noch frei sich auf einen Schiedsrichter zu einigen, der gewissermaßen Schlichter gegenüber umstrittenen Entscheidungen der Umpires war. Der Schiedsrichter erhielt die Bezeichnung Referee, die international immer noch gilt. Als dann im Jahre 1880 der Schiedsrichter in das Regelwerk aufgenommen wurde, trug diese Regel die Nr. 15 und lautete: Im Einvernehmen, der an den Spielen beteiligten Mannschaften, kann ein Schiedsrichter bestellt werden, dessen Pflicht es sein soll in allen Streitfällen der Umpires zu entscheiden. Er soll sich über den Verlauf des Spieles Aufzeichnungen machen und auch die Zeit nehmen. Bei ungebührlichem Betragen eines Spielers soll er den oder die schuldigen Spieler in Gegenwart der Umpires verwarnen oder und bei grob unsportlichem Betragen vom Spiel ausschließen. Der oder die Namen der schuldigen Spieler sind der zuständigen Behörde zu melden, die allein das Recht hat eine Entscheidung entgegen zu nehmen. Der Schiedsrichter war immer noch nicht der alleinige Leiter des Spiels, aber schon die entscheidende Stelle bei Unstimmigkeiten. Den Begriff „neutral“ kannte die Regel nicht. Jeder Schiedsrichter, auf den sich die Mannschaften einigten, war in seinen Entscheidungen unangreifbar. Im Jahre 1889 wurden die Bestimmungen über die Leitung von Spielen neu gefasst und die Rechte der Umpires und der Schiedsrichter genau umrissen. Die Bestimmungen lauteten: Zwei Umpires sind zu bestellen, deren Aufgabe es ist, alle Streitpunkte zu entscheiden, wenn sie dazu aufgerufen werden. Ein Schiedsrichter ist zu bestellen, der alle Streitfälle zwischen den Umpires regelt. Es ist Pflicht des Schiedsrichters in allen Fällen zu entscheiden, in denen die Umpires nicht übereinstimmen oder wenn ein Umpire keine Entscheidung trifft. Obwohl man dazu nicht verpflichtet war, einigte man sich damals bei entscheidenden Spielen schon auf einen neutralen Schiedsrichter. Die Pflicht, für die Leitung eines Spieles einen Schiedsrichter zu bestimmen, bestand seit dem Jahre 1882, weil sich die Unstimmigkeiten mehr und mehr häuften. Den Schiedsrichter als alleinigen Leiter eines Spieles gibt es seit dem Jahre 1890. Im Jahre 1891 wurden die Umpires abgeschafft und an ihrer Stelle traten die Linienrichter. Die Stellung des Schiedsrichters wurde dadurch aufgewertet. Für die Linienrichter wurde eine eigene Regel geschaffen. Der Schiedsrichter wurde der alleinige Leiter des Spiels und die Linienrichter ihm unterstellt. Anhand dieser Ausführungen kann man erkennen, welcher Wandlung die Stellung des Spielführers einer Mannschaft, der Linienrichter und des Schiedsrichters unterworfen waren.
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