VfL: Goretzka wirkt wie ferngesteuert |
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Auszug aus der Lizenzordnung der DFL für Spieler:Ein Spieler darf ohne Einverständnis seines
bisherigen Vereins oder der Kapitalgesellschaft einen Vertrag mit einem Verein oder
einer Kapitalgesellschaft nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen
Verein oder der Kapitalgesellschaft abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten
ablaufen wird.Der Abschluss von Verträgen mit mehreren Vereinen oder Kapitalgesellschaften für dieselbe Spielzeit ist verboten und strafbar. Eine Aufnahme des Spielers in die Transferliste ist bis
zur Klärung der Angelegenheit nicht zulässig.
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